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09.06.2004, 19:31
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#16
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Ok. Das stimmt. Ich habe da in meinem Text ein falsches Beilspiel drin.
Also müsste man es so ausdrücken:
Wenn meine Software Codeteile einer GPL-Software verwendet (integriert), dann geht die OS-Lizenz automatisch auf meine Software über.
Schreibe ich jedoch eine Software (wie z. B. ein Gästebuch), die OS-Software voraussetzt (z. B. mySQL oder Firebird), diese (oder Teile davon) aber nicht implementiert sind, kann meine eigene Software durchaus ClosedSource sein.
Das trifft jetzt aber nur explizit auf die GPL zu, bei BSD oder LGPL ist das wieder etwas anders.
Korrekt?
__________________
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09.06.2004, 21:45
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#17
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2004
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Ich bin kein Jurist, ist alles nur meine persönliche Meinung!
Ich habe mich mit dem Thema auseinandergesetzt, da ich mehrer LAMP (Linux Apache MySQL PHP) Server betreibe und daher abgecheckt habe, ob ich darauf meine eigen CS laufen lassen darf, und ob ich überhaupt mysql anbieten darf.
Genereller Konsens war, dass LAMP nicht verkauft werden darf, aber der Betrieb und die Nutzung des laufenden Systems sehr wohl. Das heißt ich darf die Software nicht verkaufen (Linux ist GPL: nein, Apache ist apache license: dürfte ich eigentlich verkaufen, aber es wird wohl niemand so blöd sein, apache zu kaufen  , MySQL: nein, PHP: ähnlich wie apache).
Daher darf ich auch CS auf diesem System betreiben, da ich es nur nutze, aber meine Programme nicht darauf aufbauen. Ist eigentlich vergleichbar mit Windows: Wenn ich ein Windows Program verkaufe, dann zahlt der Kunde mir das Program, und für die Windows Installation muß er selber sorgen. Wenn ich aber auf meiner Installations-CD Windows auch drauf habe, muß ich wohl die Lizenz von MS kaufen, und der Kunde zahlt nur an mich.
Meines Erachtens ist es zum Beispiel statthaft, ein Produkt, dass auf MySQL aufbaut, mit 2 CDs auszuliefern. Auf der einen ist MySQL drauf (zB SuSE CDs, kann natürlich ganz legal kopiert werden, da OS  ) und von denen wird dann alles notwendige installiert. Und auf der anderen ist nur das eigene Produkt drauf. Dadurch werden die beiden nicht zusammen ausgeliefert, qed.
Ja, ich denke nur weil eine CS ein OS System voraussetzt, geht das GPL noch nicht über.
Die LGPLs sind wass anderes. ZB Komodo (übrigens eine geniale PHP IDE) ist auf mozilla aufgebaut, und ist CS. Die Mozilla license erlaubt das. Übrigens sind bei fast allen OS Projekten immer die Lizenzen aufgeführt (Es ist zum Beispiel für ein GPL Paket verpflichtend, immer auch die GPL mitzuliefern oder sie zum download bereitzustellen und ein link beizufügen), das heißt im Zweifel braucht man sie sich nur durchlesen.
Zum Abschluß möchte ich noch etwas zündeln
Zitat:
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daher setzt sich Opensource auch nur eher langsam im gewerblich komerziellen Betrieb durch. Die Unternehmen brauchen Sicherheit und die gibt es in der Lizenz und dem Support von OpenSource zum Teil eben nicht.
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Die GPL ist eine der am längsten unverändert bestehenden Lizenzen am Softwaremarkt. Ich nutze zum Beispiel ein MS-Produkt, bei dem sich innerhalb von 2 Jahren 3 mal die EULAs verändert haben.
Zitat:
Etwas missverständlich finde ich den Satz
Zitat:
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Wenn Sie eine kommerzielle Applikation haben, die NUR mit MySQL funktioniert, und wenn Sie die Applikation zusammen mit dem MySQL-Server ausliefern.
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der unter "Eine Lizenz wird benötigt:" steht. Ich würde das so verstehen, dass beides zutreffen muss (funzt nur mit mySQL UND mySQL wird mit ausgeliefert).
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Hnmm, wie anders könnte man das verstehen? Würde dann nicht ein oder stehen?
[/zündel ende]
Geändert von GeG (09.06.2004 um 21:47 Uhr).
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10.06.2004, 12:12
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#18
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Ok. Dann wär das geklärt. Der Text in meinem Artikel ist angepasst.
Wenn keiner mehr Einwände hat, wüde ich den Artikel so abschliessen.
Guckt bitte nochmal drüber. Danke.
Grüße
Tribun
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29.07.2004, 13:02
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#19
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TP-Moderator
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Helmstedt/Wolfsburg
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So dann will ich das Thema mal wieder aufrollen, da ich demnächst mein erstes OS-Projekt veröffentlichen werden und nun vor der grossen Frage stehe: "Welche Lizenz?"
Bei dem Projekt handelt es sich um die Verarbeitung von existierenden PDF-Dateien mit FPDF - ein Importer sozusagen: FPDI
Ich möchte die Klassen jedem frei zur Verfügung stellen. Auch so, dass man sie in kommerziellen Produkten nutzen kann - aber halt nicht verkaufen kann. FPDF z.B. ist Freeware, was mir irgendwie wiederspricht... Es soll schon darauf hinlaufen, dass Änderungen usw. ebenso frei gestellt werden sollen. Mein Gedanke LGPL - oder hab ich's immernoch nicht begriffen?
Gruss
Jan
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29.07.2004, 13:27
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#20
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TP-Moderator
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Helmstedt/Wolfsburg
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Was haltet Ihr von der Apache License V.1.1? -> http://www.opensource.org/licenses/apachepl.php
Die finde ich sehr interresant... helft mir bei meiner "Findung" 
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29.07.2004, 13:45
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#21
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2002
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Zitat:
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Das heißt ich darf die Software nicht verkaufen (Linux ist GPL: nein, Apache ist apache license: dürfte ich eigentlich verkaufen, aber es wird wohl niemand so blöd sein, apache zu kaufen , MySQL: nein, PHP: ähnlich wie apache).
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Soweit ich die GPL verstehe, darf man GPL-Software sehr wohl verkaufen, wenn man möchte. Das gehört mit zur Freiheit der "freien Software".
Die Hersteller der diversen Linux-Distributionen machen das jeden Tag und in großem Stil  .
Die GPL verbietet nichts, sondern erzwingt nur zwei Dinge, nämlich
1. Dass du den Quellcode deiner Software frei zugänglich machen musst und
2. Dass du niemandem juristisch dafür an den Kragen gehen kannst, dass er deine Software verändert und/oder verschenkt (oder eben auch weiter verkauft)
Was MySQL betrifft:
Man benötigt für jede verkaufte Kopie einer kommerziellen Software eine MySQL-Lizenz, wenn MySQL für den Betrieb des Programms zwingend benötigt wird (d.h. nicht, wenn man z.B. einen DB-Wrapper hat, der dem Nutzer die Wahl zwischen verschiedenen Datenbanken lässt).
Das gilt auch, wenn das Programm einfach über das Netzwerk auf die DB zugreift ("Ansteckung über TCP/IP").
Nicht klar ist mit im Moment, wie die Sache aussieht, wenn man seine Software ohne den MySQL-Server verkauft. Muss der Kunde in dem Fall trotzdem eine MySQL-Lizenz erwerben oder ist es dann egal, wie er sich den MySQL-Server zulegt? Letzteres fände ich unlogisch...
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29.07.2004, 14:14
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#22
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Zitat:
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Das gilt auch, wenn das Programm einfach über das Netzwerk auf die DB zugreift ("Ansteckung über TCP/IP").
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Die Ansteckung über TCP/IP ist - glaube ich - eine seltsame Idee von mySQL.
Meiner Meinung nach nehmen die den Begriff "virale Wirkung" etwas zu streng.
Zitat:
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Nicht klar ist mit im Moment, wie die Sache aussieht, wenn man seine Software ohne den MySQL-Server verkauft. Muss der Kunde in dem Fall trotzdem eine MySQL-Lizenz erwerben oder ist es dann egal, wie er sich den MySQL-Server zulegt? Letzteres fände ich unlogisch...
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Extrakt aus dem Weblog von Kristian Köhntopp:
"Der MySQL Server ist GPL. Man kann ihn also problemlos irgendwo hinstellen und in Betrieb nehmen, ohne daß man eine Lizenz kaufen müßte.
[...]
Der MySQL 4.x Client ist [...] GPL. Genaugenommen ist er Dual Licensed. Wenn man also eine GPL-Anwendung schreibt, kann man den MySQL 4.x Client benutzen. Wenn man eine Nicht-GPL-Anwendung schreibt, und das schließt alle DFSG-freien, GPL-inkompatiblen Lizenzen mit ein, braucht man eine kommerzielle Lizenz."
Alles klar? 
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29.07.2004, 14:58
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2004
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Zitat:
Soweit ich die GPL verstehe, darf man GPL-Software sehr wohl verkaufen, wenn man möchte. Das gehört mit zur Freiheit der "freien Software".
Die Hersteller der diversen Linux-Distributionen machen das jeden Tag und in großem Stil.
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Nö, meines Erachtens nach nicht:
Aus der GPL:
Zitat:
...
1. You may copy and distribute verbatim copies of the Program's source code as you receive it, in any medium, provided that you conspicuously and appropriately publish on each copy an appropriate copyright notice and disclaimer of warranty; keep intact all the notices that refer to this License and to the absence of any warranty; and give any other recipients of the Program a copy of this License along with the Program.
You may charge a fee for the physical act of transferring a copy, and you may at your option offer warranty protection in exchange for a fee.
...
4. You may not copy, modify, sublicense, or distribute the Program except as expressly provided under this License. Any attempt otherwise to copy, modify, sublicense or distribute the Program is void, and will automatically terminate your rights under this License. However, parties who have received copies, or rights, from you under this License will not have their licenses terminated so long as such parties remain in full compliance.
...
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Milchmädchenübersetzung:
...
1. Du kannst genaue Kopien vom Quelltext auf egal welchem Medium machen, solange du die Copyright- und Haftungsausschlußhinweise anfügst, alle Verweise auf die GPL beibehälst, und allen Empfängern eine Kopie der GPL gibst.
Du kannst Geld für die körperliche Tat des Weitergebens einer Kopie verlangen, und zur Wahl für das Gewähren einer Garantie.
...
4. Du darfst nicht das Programm kopieren, ändern, eine Sublizenz erteilen oder weitergeben, wenn es diese Lizenz nicht ausdrücklich erwähnt. Wenn du das trotzdem zu tun versucht, gilt das nicht, und gilt diese Lizenz nicht mehr für dich, das heißt du hast überhaupt keine Rechte mehr an diesem Programm.
...
Ok, Paragraph 1 ist der einzige, wo Geld erwähnt ist. Und Paragraph 4 sagt, dass ich es nur auf eine ausdrücklich erwähnte Art weitergeben darf. Daraus folgt, verkaufen darf ich es nicht.
Deswegen verkaufen die Distros auch immer CDs (körperlicher Akt des Weitergebens) und deswegen gibt es auch immer die freien FTP-Server.
Und natürlich verkaufen die Distros auch immer Garantien (Achtung, das ist imo der Punkt, wo in GPL das Geld steckt. Supportverträge, Weiterentwicklung etc sind ja nicht selbstverständlich).
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29.07.2004, 15:18
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#24
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
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Aus dem Vorwort der deutschen Übersetzung der GPL:
Zitat:
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
[...]
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
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(Kursivschrift von mir)
Die GPL verbietet es einem nicht, Geld für seine GPLte Software zu verlangen..
Diese Praxis ist allerdings selten, weil der Quellcode ja eh offen ist und der erste Käufer die Software (verändert oder unverändert) völlig legal kostenlos zur Verfügung stellen könnte.
Geld verdienen kann man dann aber mit dem Support oder dem Vertrieb der SW auf CD und mit Handbüchern.
__________________
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Geändert von tribun (29.07.2004 um 15:21 Uhr).
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