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Alt 08.04.2004, 15:01   #1
Zes
TP-Junior
 
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Zes macht alles soweit korrekt

wie sieht das mit Quittungen aus?


Hi zusammen,



Möchte mich demnächst als Kleinunternehmer anmelden.

Muss ich dem Finanzamt alle meine Quittungen zeigen (Einkauf)? Wenn ja, gucken die dann auf jede einzelheit bei meinem Lieferer?


Verkaufen werde ich bei ebay. Wie zeige ich das dem Finanzamt? mit einer exel-tabelle? Was sollte in der Tabelle alles drin sein außer Betrag , Datum, Käuferangaben ?




Danke für eure Antworten.

zes
Zes ist offline  


Alt 08.04.2004, 15:37   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Quittungen werden vom FA i.d.R. nicht eingesehen, sondern es wird nur dein Jahresabschluss geprüft.

Dann gibt es aber noch Steuerprüfungen (bis zu 10 Jahre rückwirkend!).
Diese finden sowohl stichprobenartig als auch bei Verdacht auf "falsche Abrechnungen" statt.
Bei solch einer Steuerprüfung wird alles genauestens kontrolliert, jeder einzelne Beleg, jede Buchung auf deinen Konten usw.

Also: deine Quittungen müssen schon mit deinen Abrechnungen 100% übereinstimmen


Wie du deine Ein- und Ausgaben für die Abrechnung führst, ist prinzipiell erst mal dein Blues (handschriftlich, Excel-Tabelle ...)
Aber: Es muss alles logisch und komplett nachvollziehbar sein und dies auch bis zu 10 Jahre rückwirkend (s.o.)

Wenn das FA aber Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hat oder bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden, können sie dir auch Vorschriften hinsichtlich deiner Einnahmeerfassung machen

Deswegen sollten Excel-Tabellen z.B. immer auch in ausgedruckter Form abgeheftet werden (es sei denn, du kannst garantieren, dass diese Daten auch in 10 Jahren noch komplett vorhanden sind und darstellbar sind)

Thomas ist offline  
Alt 08.04.2004, 15:41   #3
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Zitat:
Muss ich dem Finanzamt alle meine Quittungen zeigen (Einkauf)?
Wenn sich das Finanzamt zu einer Prüfung anmeldet wollen sie alle Deine Belege sehen. Auf was der Prüfer genau bzw. besonders achtet ist unterschiedlich. Es kann auch gut passieren das er eine Kontrollmeldung an das Betriebsfinanzamt Deines Lieferanten schreibt um zu kontrollieren ob dieser Unternehmer Deinen Wareneingang auch als Umsatz angegeben hat.

Dem Finanzamt musst Du ab 2004 für jedes Jahre Deiner Unternehmerischen Tätigkeit eine Gewinnermittlung nach amtlich Vorgeschrieben Muster vorlegen. Wie diese aussieht und alles weiter gibts im folgenden Link:

EÜR ab 2004 hier

Gruß Epic03

Nachtrag: Steuerlich sind Bücher, Aufzeichnungen, Belege und andere Buchhaltungsunterlagen nicht nur herzustellen und zu sammeln, sondern auch auf zu bewaren so lange sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Aufbewahrungsfristen beträgt ab 1.1.1999 10 Jahre. Wird die Aufbewahrungsfrist nicht beachtet droht eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage

Im Prüfungsfall werden erstmal nur 3 Jahre geprüft (das aktuelle Jahr und die zwei zurückliegenden) Nur wenn sich dort ganz erhebliche Unstimmigkeiten ergeben wird man die Prüfung ausweiten.

@Thomas: ich würde mir wünschen das die EÜR sein Blues wäre, aber seit 2004 ist dem leider nicht mehr so siehe meinen Link. Ein weiterer Schritt zum gläsernen Steuerpflichtigen was uns aber als Vereinfachung verkauft wurde.

Geändert von Epic (08.04.2004 um 15:49 Uhr).
Epic ist offline  
Alt 08.04.2004, 16:15   #4
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Zitat:
Original geschrieben von Epic
@Thomas: ich würde mir wünschen das die EÜR sein Blues wäre, aber seit 2004 ist dem leider nicht mehr so siehe meinen Link. Ein weiterer Schritt zum gläsernen Steuerpflichtigen was uns aber als Vereinfachung verkauft wurde.
uups, wusste ich nicht, dass sich das jetzt geändert hat.
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Thomas ist offline  
Alt 08.04.2004, 16:43   #5
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Zitat:
(ich hab' sowieso 'ne Registrierkasse im Laden stehen)
Es geht dabei leider nicht nur um die Umsätze sondern um alles zusammen :-( . Durch die Kennzahlen im Formular ist das Finanzamt jetzt ganz einfach in der Lage sämtliche Zahlen zu speichern und Deutschlandweit zu vergleichen und aus zu werten. Was zusätzlich durch die neue Identifikationnummer die jeder Bürger bekommen soll möglich sein wird daran mag ich noch gar nicht denken....... Aber eins ist sicher "Da werden sich einige noch Wundern" was das Finanzamt aufeinmal alles wissen wird.

Gruß Epic03
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Alt 13.04.2004, 08:50   #6
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Bin mir nicht sicher, aber kann es sein, dass bei den Kleinunternehmern ab 2004 die Hälfte der Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt werden dürfen?
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Toskka ist offline  
Alt 13.04.2004, 09:42   #7
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Zitat:
Bin mir nicht sicher, aber kann es sein, dass bei den Kleinunternehmern ab 2004 die Hälfte der Betriebseinnahmen pauschal als Betriebsausgaben angesetzt werden dürfen?
War im Gespräch ist aber glücklicherweise nicht Gesetzt geworden.


Gruß Epic03
Epic ist offline  
Alt 13.04.2004, 11:43   #8
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Zitat:
Original geschrieben von Epic
War im Gespräch ist aber glücklicherweise nicht Gesetzt geworden.


Gruß Epic03

Warum glücklicherweise?
Wer sowieso mehr Ausgaben hat muss es eben wie sonst belegen.
So wär es sicher ne Vereinfachung.
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Toskka ist offline  
Alt 13.04.2004, 13:09   #9
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Ich behaupte mal einfach das diese Regelung so wie sie geplant war kaum zur Anwendung gekommen wäre. Wer hat denn schon weniger Kosten als nur 50% vom Umsatz. Gerade in den ersten Jahre fallen m.E. doch häufig mehr Kosten an. Und was ist mit evtuellen Verlusten ? Die hätten dann ja nur schlecht mit anderen Positiven Einkünften verrechnet werden können, es sei denn man zeichnet seine ganzen Betriebsausgaben trotzddem auf um evt. später von Optionsrechten gebrauch machen zu können ..... Naja also in meinen Augen war diese Idee zwar ein Schritt in die Richtige Richtung, aber noch längst nicht so gut wie es sich in den Medien angehört hat.

Gruß Epic03
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