Quittungen werden vom FA i.d.R. nicht eingesehen, sondern es wird nur dein Jahresabschluss geprüft.
Dann gibt es aber noch Steuerprüfungen (bis zu 10 Jahre rückwirkend!).
Diese finden sowohl stichprobenartig als auch bei Verdacht auf "falsche Abrechnungen" statt.
Bei solch einer Steuerprüfung wird alles genauestens kontrolliert, jeder einzelne Beleg, jede Buchung auf deinen Konten usw.
Also: deine Quittungen müssen schon mit deinen Abrechnungen 100% übereinstimmen
Wie du deine Ein- und Ausgaben für die Abrechnung führst, ist prinzipiell erst mal dein Blues (handschriftlich, Excel-Tabelle ...)
Aber: Es muss alles logisch und komplett nachvollziehbar sein und dies auch bis zu 10 Jahre rückwirkend (s.o.)
Wenn das FA aber Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hat oder bestimmte Umsatzgrenzen überschritten werden, können sie dir auch Vorschriften hinsichtlich deiner Einnahmeerfassung machen
Deswegen sollten Excel-Tabellen z.B. immer auch in ausgedruckter Form abgeheftet werden (es sei denn, du kannst garantieren, dass diese Daten auch in 10 Jahren noch komplett vorhanden sind und darstellbar sind)