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14.04.2004, 12:15
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2004
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Einnahme Überschußrechnung
Hi ,
ja sorry das Gründerseminar ist doch schon etwas her. Letztes Jahr habe ich eine ich ag gegründet.
und bin dabei meine erste Einnahme Überschußrechnung zu machen.
Ich hatte mir letztes Jahr einen neuen Computer gekauft.
Wie muß ich denn jetzt abrechnen. Ich habe Ihn unter Betriebsausgaben vollständig angerechnet.
Allerdings habe ich jetzt Zweifel. ob das richtig war In meinem Hinterkopf schweben noch irgendwelche Abschreibungs richtlinien.
Kann mir mal jemand sagen ob ich das richtig gemacht habe und wann ich diese Afa benötige.
viele Grüße mike
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14.04.2004, 14:10
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Bei Wirtschaftsgütern, die nach ihrer Verwendung zur Erzielung von Einkünften für ein Betriebsvermögen angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden dürfen die Anschaffungskosten und oder Herstellungskosten nicht sofort gewinnmindernd erfasst werden soweit der Wert des einzelnen beweglichen Wirtschaftsgutes netto 410 € übersteigt (bei Kleinunternehmern brutto 475,60 €). Die Anschaffungs- und oder Herstellungskosten sind auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen (Pc´s 3 Jahre). Für 2003 gilt noch die bekannte Vereinfachungsregelung das die gesamte Jahres Afa erfasst werden darf sofern das bewegliche Wirtschaftsgut in der ersten Jahreshälfte angeschafft, hergestellt oder eingelegt wurde. Ansonsten nur die halbe Afa. Für bewegliche Wirtschaftgüter die nach dem 31.12.2003 angeschafft, hergestellt oder eingelegt werden ist die Vereinfachungsregel für bewegliche Wirtschaftsgüter (R 44 Abs. 2 EStR (DE)) nicht mehr zulässig. Ab diesem AHK-Datum ist die Afa Zeitanteilig zu ermitteln (Pro Rata Temporis). Die besagten beweglichen Wirtschaftgüter einschließlich Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in einem sogenanntes Anlagenverzeichnis aufzunehmen aus dem einige Informationen hervorgehen müssen z.b. der Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung oder Einlage, netto Anschaffungskosten und oder Herstellungskosten (bei Kleinunternehmern brutto), die Afa Art: Liniar, degressiv oder Leistungsafa, Buchwerte am Anfang und am Ende des Jahres, bereits verbrauchte Afa und aktuelle Afa. Gib einfach mal bei Googel Anlagenverzeichnis ein, dann bekommst Du auf jeden Fall viele Suchergebnisse wo Du Dir mal angucken kannst wie genau das aussehen muss.
Gruß Epic03
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14.04.2004, 16:49
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2004
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Hi,
ja danke für die Information.
Ich habe auch noch mal im Internet etwas gesucht.
und habe das gefunden:
Zu den Betriebseinnahmen gehören regelmäßig auch die Abschreibungen. Wirtschaftsgüter, die nicht im Jahr der Anschaffung/ Herstellung zu 100 Prozent als Betriebsausgaben abgesetzt werden dürfen, können nur jährlich mit ihrem Abschreibungsbetrag gewinnmindernd als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
sind eigentlich deine Worte ist aber doch etwas verwürrend
kann mir vielleicht mal jemand ein Beispiel geben zB für einen
900 Euro teuren Rechnern den ich im August gekauft habe.
was ich da im ersten Jahr als Einnahmen und was als Ausgabe schreiben muß
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14.04.2004, 19:17
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Beispiel: Vorausgesetzt Du bist keine Kleinunternehmer. Geh dann davon aus das die 900 € Netto sind.
Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte
Afa Art Liniar
Nutzungsdauer 3 Jahre
Afa Satz 100 / 3 = 33,33%
Afa im 1. Jahr 33,33% von 900,00 = 300,00 (gerundet) geteilt durch 2 = 150,00 Aufwand in 2003 Buchung (Afa bewegliche Wirtschaftsgüter an Anlagenkonto)
Afa im 2. Jahr = 300,00
Afa im 3. Jahr = 300,00
Afa im 4. Jahr = 149,00 (Afa für 6 Monate)
Restwert 1,00 bleibt als Erinnerungswert solange auf dem Anlagenkonto stehen bis der Computer verkauft, entnommen oder auf den Müll geworfen wird.
Die Degressive Afa würde bei diesen Beispiel zu einer geringeren Abschreibung führen weshalb ich sie hier nicht näher erläutern möchte. Unter Umständen können für den Computer oben noch Sonderabschreibungen in anspruch genommen werden, aber auch diese Möglichkeit habe ich bewusst raus gelassen.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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14.04.2004, 21:13
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2004
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Hi,
ja danke super Antwort, da ich doch Kleinunternehmer bin muß ich ja dann den Brutto betrag nehmen und dann deine Rechnung durchführen? Bin von der Mehrwertsteuer befreit.
viele Grüße mike
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14.04.2004, 21:19
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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So ist es !
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