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14.04.2004, 13:09
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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Kann ich Leistungen zurückziehen?
Hallo,
bei einem Auftrag habe ich einen zahlungunwilligen Kunden.
Ich spar mir jetzt die story, das tut nichts zur Sache denke ich. Mahnung ist noch nicht raus, folgt aber diese Tage.
Meine Frage ist aber folgende: Kann ich dem Kunden da er nicht zahlt z.B. die Datenbank abklemmen? Um ihn unter Druck zu setzen und die Zahlung zu "erzwingen". Oder bekomme ich dann rechtliche Probleme, falls das ganze mal offiziell vor Gericht geht.
Dreh ich mir dann eine Strick nach dem Motto die Leistung ist von mir nicht erbracht worden?
Freu mich über Ratschläge,
thanx webdevil
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14.04.2004, 13:20
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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Die Zahlung solltest du auf dem üblichen Weg "Erzwingen".
1.: Zahlungserinnerung
2.: 1. Mahnung
3.: 2. Mahnung
4.: 3. Mahnung
dabei sollte jeweils eine steigerung stattfinden also erstmal nett nachfragen ob er nicht was vergessen hat, dann etwas weniger nett darauf hinweisen das du für deine Leistungen Geld sehen willst und am Schluss mit dem Entzug deiner Leistungen u. rechtlichen Schritten drohen und das dann auch tun - also abklemmen und verklagen.
Als Bsp.: das Autohaus um die Ecke nimmt dir die Karre auch wieder weg wenn du nicht bezahlst ... bzw. die Bank behält den Fahrzeugbrief wenn du deine Raten nicht zahlst usw.
Daher würde ich mir keine Sorgen machen ... du bist im Recht. (Ich gehe mal davon aus das du n Auftrag/Vertrag in der Hand hast?!)
__________________
Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
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14.04.2004, 13:23
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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ich habe einen auftrag, aber keinen vertrag. auftragserteilung per E-mail.
dürfte ja wohl reichen.
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14.04.2004, 13:35
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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Also du musst auf jeden Fall nachweisen das ein Vertrag zustande gekommen ist also eine übereistimmende Willserklärung.
wenn dein AG dir den Auftrag gibt eine Seite zu bauen und du diesen Auftrag annnimmst (solltest du auch schriftlich gemacht haben) ist das der Fall.
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14.04.2004, 13:50
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Zockratte
Die Zahlung solltest du auf dem üblichen Weg "Erzwingen".
1.: Zahlungserinnerung
2.: 1. Mahnung
3.: 2. Mahnung
4.: 3. Mahnung
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tschuldigung, die Zeiten sind seit ein paar Jahren vorbei
1. Rechnung
2. eine Mahnung mit defintivem Zahlungsziel (Datum!)
3. gerichtlicher Mahnbescheid
nix mehr mit x Mahnungen oder so
ansonsten: wenn ich mich recht erinnere, "darfst" du nicht einfach eine Leistung - in deinem Fall die DB - abklemmen.
Irgendwo innerhalb des Traum_Start gibt es dazu einen Thread, such vielleicht mal.
Ich habe das trotzdem schon ab und an einfach gemacht, als Hosting-Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt wurden: da stand dann plötzlich nur noch der Spruch "diese Website ist vorübergehend offline" da ... und ein paar Tage später hatte ich meine Kohle 
Aber juristisch korrekt ist das nicht 
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14.04.2004, 14:05
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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naja so gesehen ist das Vorgehen keine Pflicht und sicher jedem überlassen, wie oft er sich mit Kunden auseinandersetzt.
Es ist sicher politisch unklug direkt mit Prügel zu drohen ... du hast aber recht damit, dass man nicht jedem x-Belibigen Kunden ewig hinterherlaufen sollte.
Ich bin der Meinung, dass nach der Rechnung eine freundliche Zahlungerinnerung nicht schaden kann und bin extrem sauer wenn sofort Mahnungen angeflattert kommen.
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14.04.2004, 14:23
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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klar ... aber an dieser stelle muss man unterscheiden können. wenn ein guter kunde mal ne rechnung nicht sofort zahlt isses was anderes als wenn einer immer wartet bis alle instanzen durch sind.
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14.04.2004, 15:00
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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mal kurz zum rechtlichen:
- Angebot per mail
- Auftragserteilung per mail
- Auftragsannahme per mail
das geht durch, oder?
zum thema: ich selber als fragesteller denke daß es nicht korrekt ist die datenbank abzuklemmen. wollte mich aber mit dieser frage mal an die allgemeinheit wenden, um unterschiedliche meinungen zu hören.
denn dann kann der kunde sagen, daß die seite nicht korrekt läuft und könnte den spieß umdrehen: er zahlt nicht.
ich denke daß man seine forderungen - zumindest bei webdesign und datenbank - nur einfordern kann, wenn die leistung auch erbracht ist.
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14.04.2004, 15:18
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2003
Ort: oben rechts
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Zitat:
Original geschrieben von koi-sh
[B...Ich bin z.B. dafür bekannt, daß ich bei Zahlungsverweigerung gleich die Polizei kommen lass. [/b]
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Du schickst die Leute mit der schlechtesten
Zahlungsmoral? 
wie war das mit dem Bock und dem Gärtner...
wundert sich
Matthias
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14.04.2004, 15:50
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
Original geschrieben von webdevil
mal kurz zum rechtlichen:
- Angebot per mail
- Auftragserteilung per mail
- Auftragsannahme per mail
das geht durch, oder?
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Wir haben das Prinzip der Privatautonomie: Du kannst jeden Vertrag formfrei (also auch mündlich) schließen, solange keine Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein Vertrag ist demnach zwischen dir und deinem Kunde auf jeden Fall zustande gekommen. Es ist halt nur fraglich (insb. bei mündlichen Verträgen), ob man den Vertragsschluss und den Vertragsinhalt vor Gericht beweisen kann.
Hier sehe ich in deinem Fall wenig Probleme. Der Richter müsste schon Zweifel an der Echtheit der Mails haben, was aber in der Regel nicht der Fall ist. Und wenn sich der Kunde vor Gericht darauf beruft, dass die Mails nicht von ihm sind, muss er es beweisen...
Ich würde die Mails auf jeden Fall sofort ausdrucken, damit du auch im Falle eines PC-Crashs (und die kommen immer im ungünstigsten Augeblick) vor Gericht ein Beweisstück hast.
Wenn der Kunde dann immer noch nicht gezahlt hat, kannst du die Leistung zurücknehmen, denn du leistet ja grundsätzlich nur gegen Bares und bist wohl nicht vertraglich zur Vorleistung bestimmt.
Das Gericht würde dich (sofern der Kunde auf deine Leistung klagt) zur Leistung verurteilen, aber nur Zug-um-Zug gegen Bezahlung. Insofern kommt der Kunde nicht um die Zahlung herum.
Da du die Leistung bereits erbracht hast und sie jederzeit bereitstellen kannst, indem du die Sperre aufhebst, hängt alles nur an seiner Bezahlung.
Wenn du den Kunde auf Zahlung verklagst, wird der Richter den Kunden auch nur auf Zahlung Zug-um-Zug gegen Erbringung deiner Leistung verurteilen.
Hat der Kunde eigentlich das Werk schon abgenommen?
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
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Hello again!
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15.04.2004, 19:59
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Anmerkung:
Auf jeden Fall den Kunden mindesten 1x mahnen, bevor man weitere Schritte (Zwangsvollstreckung, Klage, Abschalten von Websites) einleitet.
Denn der Kunde kommt erst durch die Mahnung in Verzug, auch wenn die Zahlung schon lange fällig ist! Wenn der Kunde erstmal in Verzug ist, hat er eine schlechtere rechtliche Lage...
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Hello again!
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16.04.2004, 12:48
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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danke für die Tipps. Mahnung ist raus, ich hab die Faxen dicke.
Der Typ hat nämlich jetzt die Daten auf einen anderen Server gespielt incl. Datenbank, Domain Umleitung aktiviert, ausserdem den FTP Zugang geändert.
Abschalten geht nun nicht mehr.
Also das sieht mir alles ziemlich übel aus. Mir schwant nix gutes...
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16.04.2004, 13:38
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Uhh, das ist nicht gut! Wenn er schon so anfängt, wird's wohl ein harter Kampf.
Hast du für ihn die Domain beantragt, oder ist es seine und du hast "nur" die Website für ihn gemacht?
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Hello again!
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16.04.2004, 14:00
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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die ursprüngliche ist seine und auf seinen namen registriert.
spielt das ne rolle?
die geschichte ist daß er mich 2,5 wochen mit geschichten über zahlungen und zahlungen, die falsch überwiesen wurden hingehalten hat, mir aber immer entsprechende belege nicht liefern konnte.
dann hab ich ihn zuletzt dienstag gebeten mir den beleg der 2ten zahlung zukommen zu lassen. hat er mir auch zugesagt und trotzdem nicht gemacht. dann am mittwoch ne mahnung rausgeschickt (erste rechnung vom 08.03.), die dürfte er am donnerstag bekommen haben. und gestern abend waren alle dateien nicht mehr da, heut morgen ging ftp nicht mehr.
was soll man davon halten?
so ein a****
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16.04.2004, 14:21
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ganz klar, das musst du mit harten Bandagen ran, denn er zeigt ja einerseits, dass er in Konfrontation mit dir treten möchte, und andererseits, dass er nicht zahlungswillig ist.
In 10 Tagen würde ich die 2. Mahnung mit Fistsetzung von einer Woche rausjagen und ansonsten weitere rechtliche Schritte androhen.
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Hello again!
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