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15.04.2004, 20:12
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Niederbrechen / Hessen
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Ich AG
Habe mit der Suchfunktion leider keine genaue Antwort gefunden, also stelle ich sie hier:
Hoffe mir kann jemand helfen:
Bin in der Ausbildung und werde ab August evt. nicht übernommen. Ich überlege evt. eine Ich-AG zu gründen. Hier nun die Fragen:
- Habe seit einem Jahr schon ein kleines Webdesign Unternehmen mit einem Kumpel zusammen. Es läuft auch ganz gut. Kann ich trotzdem eine Ich-AG (evt. noch eine eigene Webdesign-Agentur?!?!) gründen oder muss ich dann die andere Firma saußen lassen?
- Wie lange muss ich denn überhaupt arbeitslos gewesen sein, bis ich eine Ich-AG gründen kann?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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15.04.2004, 20:36
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Anspruchsberechtigt ist, wer "in einem engen Zusammenhang" mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit (i. d. R. also im Vormonat)
• eine Lohnersatzleistung nach § 116 SGB III (insbesondere Arbeitslosengeld oder Arbeltslosenhilfe) bezogen oder
• in einer als ABM oder Strukturanpassungsmaßnahme geförderten Beschäftigung gestanden hat.
Auf die Restdauer und die Höhe der Leistungsansprüche kommt es nicht an.
Gruß Epic03
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16.04.2004, 09:17
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Wenn Du allerdings schon ein "Unternehemer" bist (Webdesignfirma), dann wirst Du keine Lohnersatzleistungen bekommen.
Ich würde aussteigen, zur BA, nichts davon sagen, neu gründen, kooperrieren und nach 3 Jahren fusionieren.
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Gruß Sebastian
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16.04.2004, 14:32
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Zitat:
Original geschrieben von spl
Wenn Du allerdings schon ein "Unternehemer" bist (Webdesignfirma), dann wirst Du keine Lohnersatzleistungen bekommen.
Ich würde aussteigen, zur BA, nichts davon sagen, neu gründen, kooperrieren und nach 3 Jahren fusionieren.
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Warum so kompliziert? Warum nicht einfach in Zukunft alle Jobs schwarz abrechnen, nebenbei noch Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe plus Wohngeld kassieren? Das steht einem ja schließlich zu, gelle.
Andererseits: Wie wäre es, da das bestehende Unternehmen ja ganz gut läuft, ohne Trickserei zu arbeiten und die ehrlichen Steuerzahler einfach nicht zu betrügen? Ist das denkbar? In unserer Raffke-Gesellschaft wohl eher nicht.
Wolfgang
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16.04.2004, 15:22
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Anders als beim Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) ist kein Gutachten einer fachkundigen Stelle, z.B. Industrie- und Handelskammer, über die Tragfähigkeit des Existenzgründungskonzepts erforderlich. Die ursprünglich als 3. Voraussetzung geforderte Nicht-Beschäftigung von Arbeitnehmern ist durch das Kleinuntemehmerförderungsgesetz rückwirkend zum 1. 1. 2003 gestrichen worden.
Was soll man von solchen Bedingungen auch halten ? das lädt doch gerade zu ein Unehrlich zu sein und wie ich gehört habe sind die guten Mitarbeiter in unseren sogenannten Jobcentern auch eher dazu geneigt die Leute in eine Ich Ag zu bekommen um ihre Statistiken vorrübergehend zu verbessern ;-(
Lange bleibt das jedenfalls nicht so, da könnte ich drauf Wetten.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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16.04.2004, 17:19
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang G
Warum so kompliziert? Warum nicht einfach in Zukunft alle Jobs schwarz abrechnen, nebenbei noch Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe plus Wohngeld kassieren? Das steht einem ja schließlich zu, gelle.
Andererseits: Wie wäre es, da das bestehende Unternehmen ja ganz gut läuft, ohne Trickserei zu arbeiten und die ehrlichen Steuerzahler einfach nicht zu betrügen? Ist das denkbar? In unserer Raffke-Gesellschaft wohl eher nicht.
Wolfgang
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Nur so zur Klarstellung. Ich will hier keine dazu bekommen die ehrlichen Steuerzahler zu betrügen, aber
1. Selbst wenn das mit den Webdesign "ganz gut" läuft, hört sich das eher so an als ob man nicht davon leben kann. Wenn man das könnte, würde man doch nicht über die BA und die Ich-AG nachdenken.
2. Wenn man ein "ganz gut" laufendes Unternehmen weiterführst und damit nicht sterben und leben kannst, betrügst man sich doch selber um die eingezahlten Gelder. Ich gehe halt davon aus das jensk a. bald ohne Arbeit bzw. mit zu wenig Geld ist. b. er sein Schicksal in die Hand nehmen will und nicht ewig dem Staat und damit auch Dir auf der Tasche liegen will.
3. Wenn der Staat einem die Türen so weit öffnet, ... aber dazu hat Epic ja schon einiges gesagt. Warum auch nicht? Ich will keine Schätzung abgeben, aber 1:x das er vor 3 Jahren auf eigene Beinen steht. Wenn nicht ??
Aber ich will nicht das für und wieder der IchAG diskutieren.
__________________
Gruß Sebastian
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17.04.2004, 18:44
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Niederbrechen / Hessen
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Danke schonmal.
Ganz gut laufen heißt wirklich nicht, dass ich davon leben kann, zumindest noch nicht!
Und es war ja auch nur eine Idee für den Fall, dass ich nicht übernommen werde bzw. keinen anderen Job finde.
Denke es ist nicht verwerflich in einer solchen Situation über gegebene Möglichkeiten nachzudenken und immernoch besser als in die Arbeitslosigkeit zu gehen!
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17.04.2004, 19:45
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang G
Warum so kompliziert? Warum nicht einfach in Zukunft alle Jobs schwarz abrechnen, nebenbei noch Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe plus Wohngeld kassieren? Das steht einem ja schließlich zu, gelle.
Andererseits: Wie wäre es, da das bestehende Unternehmen ja ganz gut läuft, ohne Trickserei zu arbeiten und die ehrlichen Steuerzahler einfach nicht zu betrügen? Ist das denkbar? In unserer Raffke-Gesellschaft wohl eher nicht.
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Jetzt geht die "Sozialschmarotzer"-Diskussion schon wieder los... ich denke so langsam reicht es
jensk arbeitet bereits seit Längerem nebenher selbstständig, seinen Lebensunterhalt hat er aber bisher mit einer anderen Tätigkeit verdient (nämlich mit seiner Ausbildung).
Nun steht er vor folgender Situation: Entweder er wird mit großer Wahrscheinlichkeit arbeitslos (und bezieht somit volle Leistungen vom Arbeitsamt) oder er macht sich Fulltime-selbstständig, dies ließe sich allerdings ohne staatliche Zuschüsse nicht finanzieren.
Der beschriebende Weg ist rechtlich sicher nicht einwandfrei, das ist eindeutig. Steng genommen stehen ihm keine Zuschüsse zu, das ist absolut richtig, Wolfgang.
Aber wenn man die Sache einmal mit gesundem Menschenverstand betrachtet, dann finde ich seine Ansprüche völlig in Ordnung. Auch du als "Verteidiger der deutschen Steuerzahler" solltest mal abwägen, wie hoch seine Ansprüche wären wenn er arbeitslos wird und wieviel der Ich-AG-Zuschuss dem Steuerzahler im Vergleich kostet...!
Wenn er wirklich soviel verdienen würde, daß er seinen Lebensunterhalt komplett selbst erwirtschaften könnte, hätte er eh keinen Anspruch auf die Förderung.
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17.04.2004, 21:17
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Hallo ratze,
vergiß es einfach. Für Dich sind Regeln eben relativ, für mich nicht. Belassen wir es einfach dabei.
Abgesehen davon, wurde jensks Frage von Epic im 2. Beitrag bereits erschöpfend beantwortet. Der Tipp zur Erschleichung von Sozialleistungen danach ist überflüssig und dazu habe ich mich geäußert.
Wolfgang
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18.04.2004, 02:27
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Niederbrechen / Hessen
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Zitat:
Original geschrieben von ratze
Der beschriebende Weg ist rechtlich sicher nicht einwandfrei, das ist eindeutig. Steng genommen stehen ihm keine Zuschüsse zu, das ist absolut richtig, Wolfgang.
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Sagen wir mal ich in die Selbständigkeit gehe und dann einige Monate von 200-300 Euro leben, dann würden mir bestimmt trotzdem irgendwelche Zuschüsse zustehen, bzw. ich könnte einfach nach einpaar Monaten dicht machen...
Sozialschmarotzer sind für mich Leute die nicht arbeiten gehen WOLLEN! Andernfalls sind alle Leute, die auch nur bei der Steuererklärung irgendwas tricksen Schmarotzer...
Finde es eine Unverschämtheit von gewissen Leuten hier...
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18.04.2004, 03:01
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2004
Ort: zinnwald / osterzgebirge
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Zitat:
Original geschrieben von jensk
[b]Sagen wir mal ich in die Selbständigkeit gehe und dann einige Monate von 200-300 Euro leben, dann würden mir bestimmt trotzdem irgendwelche Zuschüsse zustehen, bzw. ich könnte einfach nach einpaar Monaten dicht machen.../B]
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stimmt - du kannst versuchen, von den 200-300 euro zu leben, oder du kannst dicht machen. du kannst natürlich auch einfach mehr als 300 euro verdinen und davon gut leben. oder, oder, oder...
ich finde es eine unverschämtheit (und zwar von dir), solche sätze zu posten! und zwar den selbständigen gegenüber, die sich im gegensatz zu dir darüber im klaren sind, welches risiko sie mit der selbständigkeit eingehen...
was glaubst du eigentlich, wie sowas läuft? das du solange zuschüsse kriegst, bis du mal richtig viel kohle verdienst?
*kopfschüttel*
herr, laß hirn regnen!
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18.04.2004, 13:55
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Original geschrieben von jensk
Sagen wir mal ich in die Selbständigkeit gehe und dann einige Monate von 200-300 Euro leben, dann würden mir bestimmt trotzdem irgendwelche Zuschüsse zustehen, bzw. ich könnte einfach nach einpaar Monaten dicht machen...
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Hmmm... bist du sicher, daß du die Sache richtig einschätzt? Bei aller "Absicherung", die dir "irgendwelche" Förderungen und Zuschüsse zu Anfang bieten solltest du die Sache vielleicht doch etwas ernster nehmen! Es ist doch etwas zweifelhaft ob du dich wirklich selbstständig machen solltest wenn du schon vor Beginn ernsthaft in Erwägung ziehst deinen Laden im Fall des Mißerfolgs "einfach wieder dicht" zu machen... 
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18.04.2004, 14:21
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Niederbrechen / Hessen
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Vielleicht kam die Sache einfach falsch rüber:
- Es kann schon sein, dass ich die Sache noch nicht 100% zu Ende gedacht habe. NOCHMAL: Die Selbständigkeit wäre nur eine "Notlösung", falls ich keinen Job finden und weil ich mich nicht einfach Arbeitslos melden will.
- Habe mich auch noch nicht über alle Fördermaßnahmen kundig gemacht, aber es muss eine Förderung geben, mit der verhindert wird, dass man -ob selbständig oder nicht- unter dem Existenzminimum lebt.
Wenn ein Sozialhilfeempfänger einen Nebenjob hat, bekommt er ja auch den so lange ergänzende Sozialhilfe, bis er insgesamt über einem bestimmten Betrag liegt.
- Ansonsten bedanke ich mich für die erhaltene Hilfe
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