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Für die einkommensgerechte Beitragszahlung ist bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bis zum ersten Einkommensteuerbescheid das voraussichtlich (ggf. von einem Steuerberater bestätigte) tatsächliche Arbeitseinkommen zugrunde zu legen. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die einkommensgerechte Beitragszahlung sind ab 1.4.2003 400 EUR monatlich. Daraus errechnet sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 78 EUR monatlich.
Die Errnittlung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV) für das erste Kalenderjahr der selbstständigen Tätigkeit kann im Wege einer eigenen gewissenhaften Schätzung erfolgen (voraussichtliche Einnahmen ./ Betriebsausgaben: Tätigkeitsmonate Monatseinkommen).
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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