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Arbeitslosenhilfe und Selbstständigkeit
Hi,
nochmals eine formale Frage. Unser Gewerbe läuft parallel zur Arbeitslosenhilfe. Wie verbuche ich die Arbeitslosenhilfe in der Einnahme-Überschussrechnung - oder hat sie dort nichts zu suchen???? Muss ich die ALH in den beiden Einkommenssteuererkl. angeben??? (GbR - 2 Personen).
Gruß Pidelmaniax
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