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Alt 07.11.2001, 12:32   #1
TP-Member
 
Benutzerbild von pijnappel
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Kranenburg
pijnappel macht alles soweit korrekt
Question

Wie war das noch gleich mit den Firmennamen??


Hallo miteinander...

ich hab gerade mal die zahlreichen Artikel und Posts
durchgeschmökert, in denen es ums Namensrecht in Verbindung mit einer Gewerbeanmeldung geht.

Jetzt hab ich aber noch nicht ganz verstanden, wie das mit dem Firmennamen laufen muss.

1. Ich hab ein Gewerbe angemeldet.
2. Ich hab keinen speziellen Firmennamen angegeben
3. Ich habe nicht vor mich ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, kann ich mir einen Firmennamen ausdenken (Die Richtlinien für die Auswahl sind mir klar) und ihn auf die Rechnung setzen, wenn mein Name (auf den die Firma ja angemeldet ist) daneben steht.

Stimmt es, das der nicht separat beim Gewerbeamt oder einer anderen Stelle angegeben werden muss?

Ich fänds gut, wenn Ihr bei einer Antwort auch 100%ig bescheid wisst, damit ich keine Probleme bekomme.

Ich sag schon mal vielen Dank für eure antworten.
Gruß
pijnappel
__________________
Für den einen ist's Internet...
Für den anderen die längste Leitung der Welt !!!

pijnappel ist offline  


Alt 07.11.2001, 18:55   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hi pijnappel,

Zitat:
nicht ganz verstanden, wie das mit dem Firmennamen laufen muss
da Du nicht ins HR eingetragen werden willst, brauchst Du auch keine Firma, sondern es geht um die Unternehmensbezeichnung.

Zitat:
kann ich mir einen Firmennamen ausdenken (Die Richtlinien für die Auswahl sind mir klar)
richtig, allerdings formaljuristisch sprechen wir von einer Unternehmensbezeichnung....

... Kann ich
Zitat:
ihn auf die Rechnung setzen, wenn mein Name (auf den die Firma ja angemeldet ist) daneben steht.
Ja

Zitat:
Stimmt es, das der nicht separat beim Gewerbeamt oder einer andern Stelle angegeben werden muss?
Ja

Zitat:
Ich fänds gut, wenn Ihr bei einer Antwort auch 100%ig bescheid wisst, damit ich keine Probleme bekomme.
Aus Haftungsgründen sind meine eigentlich richtigen Antworten wie immer ohne Gewähr. Daher im Zweifelsfalle immer zum RA oder StrBer.

Hoffe aber trotzdem Dir geholfen zu haben

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
 

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