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Alt 21.04.2004, 21:10   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Question

Zusammenführung zweier Unternehmen


Hallo,

ich arbeite nun schon seit längerem mit einem Grafiker zusammen. Dieser Grafiker hat eine Ich AG und wir möchten nun unter einem gemeinsamen Namen auftrefen. Jedoch möchte ich das jeder seine eigene Firma behält.

Ist das möglich? Ich meine auf dem Briefpapier von uns beiden, würde dann zwar der gleiche Firmenname stehen, jedoch wäre die Ust. Id-Nr. eine andere.

Muss eigentlich auch der Firmenname, so wie er auf der Gewerbeanmeldung steht, auf dem Briefpapier gedruckt sein?

Danke!

Gruß Björn
bweichel ist offline  


Alt 21.04.2004, 21:33   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
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Re: Zusammenführung zweier Unternehmen


Zitat:
Original geschrieben von bweichel
Muss eigentlich auch der Firmenname, so wie er auf der Gewerbeanmeldung steht, auf dem Briefpapier gedruckt sein?
Das ist eine Frage des Vertrauensschutzes des Rechtsverkehrs.

Für die Firma des Kaufmanns (= der eingetragene Name seines Unternehmens) gilt § 37a HGB

(1) Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.

Für GbR und andere nicht eingetragene Unternehmen wird diese Regelung sicherlich entsprechend anzuwenden sein.

Mittlerweile werden zwar auch GbR mit Phantasie-Namen geduldet aber die haftenden Gesellschafter sollten im Geschäftsverkehr immer genannt werden.

Ich betreibe selbst auch eine GbR mit Phanatsienamen und da gabs (ausser beim Gewerbeamt) eigentlich nie sonderlich große Probleme.

Dein Kollege betreibt eine Ich-AG. Ich nehme mal schwer an, dabei handelt es sich nicht um eine AG im klassischen Sinn, sondern um eine Einzelunternehmung.

Als einzelne Personen könnt ihr also ganz simpel eine neue GbR gründen und unter dieser eine neue Unternehmung gründen. Inwieweit sich dies auf den Ich-AG-Status des Kollegen auswirkt, weiss ich nicht - aber Epic wahrscheinlich...

Solltest du nicht als Einzelunternehmer, sondern als Gesellschaft organisiert seingilt folgendes zu beachten:

Da mittlerweile auch die Teilrechtsfähigkeit der GbR immer weiter anerkannt wird, sollte es möglich sein, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen als Gesellschafter einer solchen beitreten.

Zumindest alle anderen Gesellschaften ausser der GbR können Gesellschafter einer GbR sein. Bei der GbR als Gesellschafter einer anderen GbR ist dies umstritten, das sollte man dann vom Anwalt klären lassen.

Wenn ihr die neue GbR beim Gewerbeamt anmeldet, müsstet ihr für diese eigentlich auch eine neue Steuernummer bekommen. Aber auch hier wird Epic auch weiterhelfen können...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 21.04.2004, 21:56   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2003
bweichel macht alles soweit korrekt
Ok, dass ist ja schonmal nicht schlecht. Sollte unser Geschäft weiterhin so gut laufen, werde ich mich auch darum bemühen eine GmbH, als Dachfirma der beiden Personengesellschaften zu gründen. Das würde durchaus sinn ergeben, da die GmbH somit Personen einstellen und beschäftigen würde und auch der Haftungsausschluß für mich eine große Rolle spielt.

Ich hatte mich vor kurzem erst von meinem Geschäftspartner getrennt. Vorher hatte ich auch eine GbR. Ich würde jetzt nun ungern wieder eine Firma gründen, nur dass wir unter einem gemeinsamen Namen (Phantasiename) auftreten können.

Ich hatte mir das eher so gedacht, dass man eine einheitliche Rufnummer 0700 - ... nutzen kann und der eine dem anderen halt aushilft, wenn er mal nicht zu erreichen ist. Desweiteren haben wir eigentlich die gleichen Kunden und es wäre wie gesagt nicht schlecht wenn es für den Kunden eine Firma als Ansprechpartner gäbe.

Also wenn ein Phantasienamen auf dem Briefpapier aussreicht wäre das super. Natürlich kommt dann noch die Steuernummer und der Rest dazu, aber wenn der Firmenname der im Gewerbeschein steht fehlen könnte, wäre das super.

Freue mich auf deinen Beitrag Epic ;o).
bweichel ist offline  
Alt 21.04.2004, 22:41   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Deacon Frost
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
Deacon Frost macht alles soweit korrekt
Hi,

ich habe gerade was Ähnliches vor. Mein Kollege hat ne Einzelfirma, ich ne GbR.
Wir treten jetzt unter einem Namen auf. Die Adresse läuft auf mich, aber ein gemeinsamer Phantasiename, unter dem wir auftreten.
Im Impressum steht dann:"Phantasiename" ist eine gemeinsame Dienstleistung der Firmen blablabla...
Deacon Frost ist offline  
Alt 21.04.2004, 23:00   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Ich habe das so meine Bedenken, wenn ihr nur unter einem Namen auftretet. Denn so wird für den Kunden oder den am Rechtsverkehr Teilnehmenden schwerer erkennbar, wer eigentlich Vertragspartner ist bzw. wer haftet.

Da beim Zusammenschluss mehrerer zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks sowieso (unabhängig von einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag) eine GbR entsteht und diese mangels des schriftlichen Vertrags den §§ 705 ff. BGB unterworfen ist, könnt ihr auch gleich eine "richtig" mit Wunschname und schriftlichem Gesellschaftsvertrag gründen und dazu noch einiges nach Belieben regeln.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 22.04.2004, 09:20   #6
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Ich habe mal was gelesen, dass man so etwas über eine Bürogemeinschaft lösen kann. Vielleicht mal ein Stichwort für unseren Freund Google.
__________________
Gruß Sebastian

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spl ist offline  
Alt 22.04.2004, 11:33   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
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Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
. Inwieweit sich dies auf den Ich-AG-Status des Kollegen auswirkt, weiss ich nicht - aber Epic wahrscheinlich...
Da die Tätigkeit als Gesellschafter einer GbR genau so als selbständige Tätigkeit an zu sehen ist wie die eines Einzelunternehmens sollte es m.E. nach keine Problem mit dem Existenzgründungszuschuss ("Ich AG") geben. Lediglich der Gewinnanteil des Gesellschafters wird mit in die Berechung des Arbeitseinkommens einbezogen werden müssen (25.000,00 € Grenze).

Zitat:
Wenn ihr die neue GbR beim Gewerbeamt anmeldet, müsstet ihr für diese eigentlich auch eine neue Steuernummer bekommen. Aber auch hier wird Epic auch weiterhelfen können...
So ist es !

Das Du (Björn) eigentlich keine GbR gründen möchtest kann ich ja verstehen, allerdings halte ich es für problematisch wenn Ihr ständig zusammenarbeitet wollt. Wie oben angedeutet gibt es so was wie eine Arbeitsgemeinschaft, was nichts anders ist wie eine BGB Gesellschaft (GbR) die aber eher für den Zusammenschluss mehrere Unternehmer für "einzelner" Projekte insbesondere für die Bauwirtschaft gedacht ist. Aus meiner Praktischen Erfahrung kann ich nur berichten das ich einige Unternehmen Betreue die sich regelmäßig für einzelne Projekt z.B. Altstadtfest, Musikfestival, Frühjahrsmarkt, Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt etc. zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen tun. Für die gemeinschaftlichen Geschäftsvorfälle wird dann eine kleine Gewinnermittlung erstellt aus denen sich die einzelnen Unternehmeranteilen ergeben, die dann jeder in seiner eigenen Buchhaltung entsprechend verbucht. Die Rechnungen einer Arbeitsgemeinschaft müssen natürlich wie bei einer normalen GbR auch alle Angaben über die Verantwortlichen Unternehmer enthalten. So wie ich Dich verstanden habe kommt so was eigentlich für Euch aber nicht in Frage da Ihr ständig zusammen arbeiten wollt (Außer Ihr wollt einfach mal bei ein paar Projekten versuchen wie die Zusammenarbeit klappt). Da Du ansonsten sowieso die Möglichkeit einer GmbH Gründung in Betracht ziehst wüsste ich deshalb nicht was einer jetzigen GbR im Wege stehen sollte.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
 

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