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Alt 22.04.2004, 18:18   #1
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Tini macht alles soweit korrekt

Ab wann Rechnungen schreiben ?


Hallo zusammen,

ich bin neu hier..klasse Forum habt Ihr hier

Ich möchte mich ab dem 01.06 selbständig machen. Ab wann darf ich denn Rechnungen schreiben ? Bei Abgabe der Gerwerbe-Anmeldung oder erst wenn mir das Finanzamt eine Steuernummer zuweist ? Habe auch schon die Suche hier benutzt, bin aber nicht so 100% fündig geworden.
Ich möchte dann eigentlich so schnell wie möglich Rechnungen schreiben können. Bis sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung meldet, vergeht ja auch noch ein wenig Zeit.

Danke für Euren Rat

Tini
Tini ist offline  


Alt 22.04.2004, 18:50   #2
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Sobald Du Dein Gewerbe angemeldet hast kannst Du los legen. Auf das Finanzamt brauchst Du da nicht warten.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 22.04.2004, 18:55   #3
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Hallo Epic,

danke für die schnelle Antwort. Nur was trage ich denn als Steuernummer auf den Rechnungen ein, die ich ja noch nicht habe. Oder kann ich die meinen Kunden irgendwie "nachreichen" ?

Gruss

Tini
Tini ist offline  
Alt 22.04.2004, 19:04   #4
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Soweit ich weiss, gilt die Pflicht zur Angabe der Steuernummer auf der Rechnung erst ab 01.07.2004. Bis dahin hast du ja vielleicht schon eine...

EDIT:

Ups, da ist mir ein Fehler unterlaufen: Das gilt schon seit Juli 2002. Seit Januar 2004 gibts keinen Vorsteuerabzug mehr, wenn die Steuernummer feht...

Ich wusste doch, da war irgendwas neues in 2004.
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Hello again!


Geändert von OBI-Wahn (22.04.2004 um 19:09 Uhr).
OBI-Wahn ist offline  
Alt 22.04.2004, 20:29   #5
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Tja diese Frage hab ich mir vor kurzem auch noch gestellt **G** Da die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer Identifikationsnummer nur für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers von Bedeutung ist brauchst Du Dir keine Gedanken darüber machen wenn Du hauptsächlich Privatkunden hast. Ansonsten kannst Du beim Finanzamt darum bitten das Dir sofort eine Steuernummer bzw. vorläufige Steuernummer erteilt wird. Rechtliches zum Ablauf ist mir leider zu diesem Problem noch nicht untergekommen, aber in der Praxis hatte ich bereits ein paar Fälle bei denen ein Anruf beim Finanzamt Abhilfe geschaffen hat.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 22.04.2004, 21:12   #6
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Hallo,

ok ich fasse nochmal zusammen, ob ich es richtig verstanden habe :

Wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme, dann brauch ich auf den Rechnungen KEINE Steuernummer (hätte dann ja auch nur meine private) auszuweisen.

Wenn ich die Kleinunternehmer-Regelung NICHT in Anspruch nehme, dann brauch ich eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer vom Finanzamt, die auch schon von Anfang an auf den Rechnungen stehen muss.

Bis ich die Unterlagen vom Finanzamt bekomme, kann ich erstmal Rechnungen schreiben ohne Steuernummer und ohne Ausweis der MwSt ?

Sehe ich das so richtig ?

Danke

Tini
Tini ist offline  
Alt 22.04.2004, 21:39   #7
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Sorry Tini, aber das hast Du noch nicht richtig verstanden.

Wenn Du Kleinunternehmer bist brauchst Du weder eine Steuernummer noch eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer auf Deine Rechnungen schreiben. Auch Deine Private Steuernummer hat nichts auf Deinen Rechnungen verloren.

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, dann gehört die Steuernummer oder für den Fall das Du am Innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnimmst und zur Erwerbsbesteuerung Optiert hast die Umsatzsteuer Identifikationsnummer auf Deine Rechnungen.l

Solange Du noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen hast "kannst" Du Deine Rechungen als "Nicht Kleinunternehmer" erstmal dann ohne Steuernummer ausstellen wenn Du hauptsächlich Privatpersonen als Kunden hast. Hast Du überwiegend ander Unternehmer als Kunden solltest Du beim Finanzamt anrufen und Dir vorweg Deine Steuernummer erteilen lassen. Ob Du die Rechnungen ohne Umsatzsteuer oder mit ausstellst kannst Du Dir jetzt schon überlegen, denn nicht das Finanzamt bestimmt ob Du Kleinunternehmer bist sondern Du. Beabsichtigst Du also diese Regelung in Anspruch zu nehmen schreibst Du Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Willst Du auf jedenfall Umsatzsteuerpflichtig sein dann schreibst Du Deine Rechnungen halt mit Umsatzsteuer.

Hoffe es ist jetzt etwas Klarer für Dich geworden.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 23.04.2004, 08:37   #8
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Hallo Epic,

danke für die ausführliche Antwort. Ich werde die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen und brauche daher für meine ersten Rechnungen gleich eine Steuernummer. Am besten ich rufe nach Abgabe der Gerwebeanmeldung dann beim Finanzamt an und lasse mir eine vorweg Steuernummer erteilen. Dann kann ich wenigestens schon Rechnungen schreiben.

Gruss

Tini
Tini ist offline  
Alt 23.04.2004, 12:43   #9
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Bart222 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Epic

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst, dann gehört die Steuernummer oder für den Fall das Du am Innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnimmst und zur Erwerbsbesteuerung Optiert hast die Umsatzsteuer Identifikationsnummer auf Deine Rechnungen.l

Solange Du noch keine Steuernummer vom Finanzamt bekommen hast "kannst" Du Deine Rechungen als "Nicht Kleinunternehmer" erstmal dann ohne Steuernummer ausstellen wenn Du hauptsächlich Privatpersonen als Kunden hast. Hast Du überwiegend ander Unternehmer als Kunden solltest Du beim Finanzamt anrufen und Dir vorweg Deine Steuernummer erteilen lassen. Ob Du die Rechnungen ohne Umsatzsteuer oder mit ausstellst kannst Du Dir jetzt schon überlegen, denn nicht das Finanzamt bestimmt ob Du Kleinunternehmer bist sondern Du. Beabsichtigst Du also diese Regelung in Anspruch zu nehmen schreibst Du Deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Willst Du auf jedenfall Umsatzsteuerpflichtig sein dann schreibst Du Deine Rechnungen halt mit Umsatzsteuer.

Gruß Epic03
Hallo Epic,

habe zu Deinem Beitrag auch gleich mal eine Frage :
Brauch man denn eingentlich, wenn man am Innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnimmt (z.B. bei Verkauf von Hardware) auf jeden Fall eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer, obwohl man evtl die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchte ?

Bart
Bart222 ist offline  
Alt 23.04.2004, 21:05   #10
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Nein die braucht man nicht Zwangsläufig. Es kann nur unter Umständen günstiger sein wenn man viel Waren einkauft aus Ländern die einen höheren Umsatzsteuersatz haben als wir. Es gibt noch zwei Ausnahmen 1. Die Deutsche Erwerbschwelle von 12.500 € wird überschritten oder die Lieferschwelle (von Land zu Land unterschiedliche Höhe) wird überschritten. Dann würde man zwangsläufig zur Erwerbsbesteuerung wechseln.

Gruß Epic03
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Alt 06.05.2004, 14:34   #11
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Hallo,

ich habe mich jetzt entschieden und werde die Kleinunternehmer-Regelung NICHT in Aspruch nehmen und meine MwSt ausweisen und dann natürlich abführen.

Hier aber nochmal eine kurze Frage :

Bis ich die die Steuernummer vom FA bekomme und ich Rechnungen mit MwSt schreiben darf, vergeht ja noch ein wenig Zeit. Darf ich bis dahin denn Rechnungen (z.B. an Privatleute) ohne Ausweis der Mwst und Angabe der Steuernummer schon schreiben oder ist sowas nicht möglich?

Tini
Tini ist offline  
Alt 06.05.2004, 15:04   #12
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Hallo Tini,

bitte nehm es mir nicht übel, aber GENAU diese Frage hatte ich doch ein Stückchen weiter oben bereits beantwortet....... lese nochmal und die Antwort springt Dir ins Gesicht

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 06.05.2004, 15:22   #13
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Tini macht alles soweit korrekt
ups

sorry..bin derzeit im Gründungs-Stress und habe nicht genau gelesen. Dann darf ich das also. Supi !

Tini
Tini ist offline  
Alt 06.05.2004, 16:26   #14
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Zitat:
ups

sorry..bin derzeit im Gründungs-Stress und habe nicht genau gelesen. Dann darf ich das also. Supi !

Tini
Ehhh nein das steht da nicht ! Du musst von Anfang an Umsatzsteuer ausweisen und auch ans Finanzamt abführen. Das hat mit der noch nicht vorhandenen Steuernummer überhaupt nichts zu tun. Ich habe geschrieben das Du entweder beim Finanzamt anrufen sollt und Dir vorab eine Steuernummer geben lassen sollst oder (wenn Du nur Privatkunden hast) die Steuernummer auf Deiner Rechnung einfach weg lässt.

Gruß Epic03
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