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23.04.2004, 00:19
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Welches Konto für Faxgerät?
Moin
Nur ne kurze Frage - in welches Konto pack ich meine Ausgabe für meine Telefon/Fax-Kombi für 189€ ..? Geringwertiges Wirtschaftsgut? Sonstiges? Oder gar Büromaterial?
Hab's jetzt so spontan nirgendwo gefunden, und is ja nur ne kurze Antwort, schätz ich
Gruß
Mieze
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23.04.2004, 00:36
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Ist das nicht BGA?
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23.04.2004, 00:41
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2004
Ort: zinnwald / osterzgebirge
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also ich (arbeite mit kontenrahmen datev_03) buche soetwas unter dem konto 0400 - betriebsausstattung. am jahresende wird das dann von meiner buchhaltungssoft (gs-ear) automatisch als gwg abgeschrieben.
gruß
steffen
ich hoffe jetzt mal, das mir epic nicht erklärt, daß ich das schon jahrelang falsch mache 
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23.04.2004, 05:46
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm .. betriebsausstattung klingt gut .. vielleicht sollte ich das konto einfach mal anlegen .. ich nutze keinen speziellen kontenrahmen, nur die paar, die easy cash&tax mitliefert (ok, 1 oder 2 hab ich angepaßt *g*)..
ein bekannter hat mir übrigens gesagt, daß wirtschaftsgüter nur sachen sind, mit denen man etwas produzieren kann, also maschinen .. naja, ok, mein fax produziert faxe *lol* .. aber ist da was dran? meine software habe ich nämlich auch als wirtschaftsgut angegeben, und die produziert höchstens dateien
gruß
mieze
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23.04.2004, 09:38
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Abensberg - Niederbayern
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Hallo Mieze,
Dein Faxgerät fällt unter die Kategorie "GWG - Geringwertige Wirtschaftsgüter". Die Grenze für GWGs liegt bei Euro 410,- (netto). Abschreibung im gleichen Jahr der Anschaffung möglich.
Kontonummer (i.d.R.): 0480
Grüßle
Florian
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23.04.2004, 11:05
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Zitat:
Original geschrieben von lipsum
[b] konto 0400 - betriebsausstattung
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BGA ist doch "Betriebs- und Geschäftsaustattung", oder?
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23.04.2004, 11:27
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Bad Suderode
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Hi Mieze,
Floh hat Recht. Buche das Fax als GWG - es sei denn es kostete mehr als 410 EUR netto.
Ich glaube die Bedingungen, um etwas als GWG buchen zu können sind:
a) der Preis (höchstens 410 EUR netto) und
b) es muß selbstständig nutzbar sein, also eine CPU z.B. geht nicht durch, Software eigentlich auch nicht, Faxgerät ja
Viele Grüße Vizzy
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23.04.2004, 16:00
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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jut, dann hab ich das ja spontan richtig gemacht .. danke für eure hilfe
hmm .. wo müßte ich denn dann die software hinpacken ..? .. noch kann ich ja alles ändern, datt jahr is ja noch nich rum *lol*
und da fällt mir noch ein - muß ich beim jahresabschluß eine liste mit meinen gwg abgeben, wie ich es auch für andere abschreibungen machen müßte ..?
gruß
mieze
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23.04.2004, 22:09
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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muß ich beim jahresabschluß eine liste mit meinen gwg abgeben
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Kurz und bündig: Ja
Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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26.04.2004, 00:59
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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k, danke  .. ich laß meine software dann auch einfach mal mit drinstehen .. die werden mir schon nicht den kopf abreißen, wenn es da nicht hingehört *lol*
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26.04.2004, 09:31
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Entschuldige bitte Wildmieze, die Frage mit der Software hab ich irgendwie überlesen. Aber hier noch die Antwort:
Wir müssen erst mal die Entscheidung treffen ob es sich bei der zu Buchenden Software um ein Bewegliches Wirtschaftsgut handelt oder um ein Immaterielles Wirtschaftsgut. Um ein Bewegliches Wirtschaftsgut handelt es sich im Allgemeinen bei Firmware bzw. Systemplatten. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z.B. Systemsoftware, Anwendungssoftware, Individualsoftware, Standardsoftware. Bei der Standardsoftware unterscheidet man zusätzlich die Standardsoftware und die Trivalprogramme. Trivalprogramme können als Geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Ansonsten kommt für die Immateriellen Wirtschaftsgüter nur die Lineare Abschreibung in Betracht. Als Nutzungsdauer wird in der Fachliteratur im allgemeinen ein Zeitraum von drei Jahren genannt. Bedingt durch die schnelle Entwicklung auf dem Softwaremarkt dürfte jedoch in vielen Fällen eine vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung vertretbar sein.
Gruß Epic03
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28.04.2004, 00:09
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hi epic
hmm .. den kriterien nach sind es dann wohl immaterielle wirtschaftsgüter ...
genauer gesagt: windows, office, ein programm, um stickmuster zu erstellen, ein add-on zu dem stickmusterprogramm .. öhmm .. und ein speicherkarten-lese-schreibe-gerät ..
alles einzeln und an verschiedenen tagen gekauft und alles jeweils unter 400 euro ..
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28.04.2004, 00:47
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Viele Weg führen nach Rom und zur Entscheidungsfindung können verschieden Maßstäbe gesetzt werden. Ich persönlich würde ein Anlagenkonto EDV Software anlegen und die Programme über 2 Jahre abschreiben (wäre dann so zu sagen die mitte). Das Speicherkartenlesegerät würde ich als Gwg sofort abschreiben. Es ist zwar wahrscheinlich nicht selbständig Nutzbar (also ohne Computer), aber beim Drucker gibts ja auch die Außnahme das es als Gwg abschreibbar ist obwohl er in aller Regel nicht selbständig Nutzbar ist.
Gruß Epic03
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