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28.04.2004, 23:51
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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akzeptieren von agb im online-shop
moin
mal wieder ne frage .. bin nicht ganz sicher, ob sie hier hin gehört, aber hier kann mich bestimmt geholfen werden
in meinem online-shop ist es so, daß erst die agb akzeptiert werden müssen, bevor endgültig bestellt werden kann ..
und zwar gibt es da zwei radio-buttons, ja und nein, und nein ist vorausgewählt, der kunde muß also "aktiv klicken", sozusagen ..
ein kollege meinte nun zu mir, daß das leicht übersehen würde, er hätte es bei seiner ersten testbestellung vergessen (ja, es steht drüber, daß die agb akzeptiert werden müssen)..
nun meine frage - ist es eigentlich pflicht, daß der kunde aktiv tätig werden muß, um die agb zu akzeptieren? ich kenne es praktisch gar nicht anders, ist bei programminstallationen oder so ja ähnlich (ok, da sind es keine agb, ihr wißt, was ich meine...)... oder könnte ich theoretisch auch das "ja" vorauswählen ..?
gruß
mieze
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28.04.2004, 23:59
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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Also, in den Fällen, in denen ich online eingekauft habe, war immer das "Nein" oder gar nix vormarkiert.
Vorschlag: es sollte sich doch machen lassen, daß die Bestellung nur abgeschlossen werden kann, wenn den AGB zugestimmt wurde ( Aktivierung des "Bestellen"-Buttons erst nach Bestätigung der AGB zB ).
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29.04.2004, 00:01
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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In § 305 II BGB heisst es:
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Für den letzten Halbsatz dieser Norm brauchst du die Bestätigung in deinem Online-Shop .
Wenn du die Bestellung von der Gültigkeit der AGB abhängig machen willst, reicht ein Button mit "Ja". Ich würde dir das empfehlen. Wenn man die Bestellung auch bei einem Klick auf "Nein" abgeben kann, werden die AGB nicht Vertragsbestandteil und sind somit nicht wirksam einbezogen worden.
Es empfiehlt sich also, die Bestellung von der Bestätigung der AGB-Einbeziehung abhängig zu machen, sodass ein "Ja" ausreicht.
__________________
Hello again!
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29.04.2004, 02:18
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm .. naja, wenn man auf bestellung klickt, ohne vorher "ja" ausgewählt zu haben, erscheint auf der nächsten seite "sie müssen zustimmen, um .. bla ..", und ein zurück-button .. ist also nix wildes ...
vielleicht versuche ich einfach mal, statt des nächsten fensters einfach eine message-box aufplöppen zu lassen, wenn "nein" gewählt wurde - dann spart sich der kunde das "zurück", und ich schätze mal, das war vermutlich das, was meinen kollegen gestört hat ...
hmmm .. oder tatsächlich einfach die radio-buttons wegmachen, und den button umbeschriften mit "ja, ich akzeptiere die agb und will bestellen", so daß ein nein gar nicht möglich ist? .. *kratzamkopp* .. was fändet ihr besser?
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29.04.2004, 02:25
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich hab' ne checkbox, die der Kunde "anhaken" muss, und damit bestätigt, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Ohne dieses Häkchen da geht es nicht weiter, sondern es erscheint entsprechende Fehlermeldung.
finde ich persönlich besser/netter als Radiobuttons mit nein/ja Wahlmöglichkeit
("nein" ist immer so negativ, mit checkbox gibt es ausschließlich "ja"  )
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29.04.2004, 03:16
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Wie Du es nun machst ist egal, die Hauptsache ist, ohne ja/akzeptiert darf keine Bestellung rausgehen.
Schlimmstenfalls Bestell ich bei Dir, bemerk es (bestellung ohne ja zu sagen) und dann nach 2 Moanten will ich das nicht mehr und annulier das Geschäft. Rechtsstreit? Kein Problem gewinn ich definitiv.
Da sollte man immer gut aufpassen und alle Richtlinien einhalten, ist das neue Lieblingsgebiet für gewerbliche Abmahnungen.
Auch nicht vergessen auf das Wiederrufsrecht hinzuweisen, auch Auflage des TDG/FernabsatzG.
Mein Tipp: Sich in einem Newsletter einer Page eintragen, die sich auch mit solchen Rechtslagen beschäftigt, so ist man immer informiert.
gruß webcreate
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