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29.04.2004, 14:06
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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"Phantasiename"
Ist es möglich eine Domain als Namen für mein Gewerbe zu nehmen ohne in das Handelsregister eingetragen werden zu müssen, oder zählt beispielsweise meinedomain.de schon als Phantasiename für ein Gewerbe?
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29.04.2004, 14:31
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Offenburg
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Hallo,
ich weiss ja nicht, welche Rechtsform Du gewählt hast aber:
Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist, muss unter seinem Familiennamen mit wenigstens einem ausgeschriebenen Vornamen im Rechts- und Geschäftsverkehr auftreten.
Wird das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, so kann ein Firmenname in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma gewählt werden.
Auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, muss der nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
Aber vorsicht:
Durch die Eintragung wirst Du zum e.K. (eingetragenen Kaufmann) und da gilt:
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.
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There are only 10 types of people in the world:
Those who understand binary, and those who don't.
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29.04.2004, 14:50
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Als "nicht" Kaufmann kannst Du für den Namen Deines Gewerbes einen Phantasienamen nehmen, allerdings muss zusätzlich Dein eigener Name drin auftauchen. Nur wenn Du im Handelsregister eingetragen bist muss Dein eigener Namen nicht auftauchen. Was die Domain an sich angeht so muss darin Dein Namen nicht auftauchen.
Ich hoffe das kann jemand bestätigen, weil mein Fachbereich ist das nicht.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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29.04.2004, 16:07
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Mein Fach ist das auch nicht ganz, aber ich kann das bestätigen. Domain beliebig. Firmenname als nicht KM auch, aber Inhaber: XXXX YYYY nötig.
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Gruß Sebastian
Webdesign und viel mehr http://lauff.info
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29.04.2004, 16:14
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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D.h. es könnte also folgendermaßen aussehen, ohne dass ein Eintrag im Handelsregister nötig wird:
meinedomain.de GbR
Inhaber: Vorname Name
etc.
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29.04.2004, 16:16
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ich kann das auch bestätigen und mein Fach ist es...
Zu beachten ist allerdings, dass bei nichteingetragener Einzelunternehmung bzw. der GbR der Phantasiename "nur" geduldet wird. Teilweise wird von einigen Amtsgerichten sogar bei diesen Unternehmen ein aus den haftenden Gesellschaftern zusammengesetzter Name gefordert.
Ich selbst betreibe eine Phantasie-GbR und hatte - bis auf das Gewerbeamt - bisher keinerlei Probleme damit.
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Hello again!
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29.04.2004, 16:22
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ Parkbank
yep, kannst du. Beachte aber, auf allen Geschäftsbriefen, in allen eMails und im Impressum immer auch die Gesellschafter zu nennen. Auch in AGBs etc., also allem, was im Rechtsverkehr relevant ist, muss für den anderen erkennbar sein, wer haftet.
Bei den eingetragenen Unternehmen übernimmt diese Funktion das Handelsregister, bei den nichteingetragenen hingegen gibt es eine solches öffentliches Buch nicht. Daher ist es eigentlich auch nicht erlaubt, bei nichteingetragenen Unternehmen einen Phantasienamen zu haben.
Aufgrund der Veränderungen in der Rechtsprechung bzgl. der (Teil-)Rechtsfähigkeit der GbR werden aber auch in diesem Bereich Phantasienamen geduldet.
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Hello again!
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29.04.2004, 17:15
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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Vielen Dank für eure hilfreiche Auskunft 
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29.04.2004, 18:31
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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ich muss noch eins Anfügen ! bitte nennt es nicht Kleinkarriert, aber es ist doch wichtig. Der Begriff Inhaber ist nicht richtig und darf auch nicht verwendet werden. Inhaber darf sich nur ein Kaufmann nenne, weil man Inhaber einer Firma ist und ein Kleinbetrieb betreibt keine Firma. Wenn jemand sein Gewerbe z.B. FlashBack Inh. Willi Mustermann nennt, dann lässt das Inh. Dritte darauf schließen das es sich bei dem Unternehmer um einen Eingetragenen Kaufmann handelt. Also wenn dann FlashBack Willi Mustermann !
Ich hoffe Obi-Wahn kann das ebenfalls bestätigen *G*  denn sonst hab ich was wichtiges Verpasst.
Gruß Epic03
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Geändert von Epic (29.04.2004 um 18:35 Uhr).
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29.04.2004, 18:50
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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hmm, gute Frage.
Ich kenne zu diesem expliziten Problem weder Literatur noch Rechtsprechung.
Tendenziell würde ich aber sagen, dass man das mit dem "Inhaber" nicht so ernst sehen muss.
Der im Handelsregister eingetragene Kaufmann ist gemäß § 19 I Nr. 1 HGB verpflichtet, den Rechtsformzusatz "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr." an die Firma anzuhängen. (Gleiches gilt für oHG, KG, etc.)
Ob man daher von dem Begriff "Inhaber" aus auf einen e. Kfm. schließen darf, würde ich eher bezweifeln.
Aber ich mach mich da nochmal schlau...
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Hello again!
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29.04.2004, 19:22
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also ich hab mich mal schlau gemacht und muss Epic Recht geben.
Man sollte auf keinen Fall das Wort "Inhaber" verwenden. Ich würde vorschlagen, einfach den Vor- und Zunamen unter den Phantasienamen zu setzen.
Also
Himmelbett Websolutions
Karl-Heinz Mustermann
66666 Musterstadt
Nochmal zum Nachlesen bei der IHK Aachen:
Firmennamen, Geschäftsbezeichnung, Markenname
Geschäftsbezeichnungen des Kleingewerbetreibenden
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Hello again!
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29.04.2004, 19:48
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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meinedomain.de
Name Vorname
Straße xx
12345 Stadt
würde also gehen?
Wird der Name meines Gewerbes eigentlich bei der Gründung überprüft? Würde mich das Gewerbeamt darauf hinweisen, dass ein Fehler in dem Namen steckt?
Geändert von Parkbank (04.05.2004 um 22:44 Uhr).
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29.04.2004, 19:55
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also bei mir haben die wegen dem Namen Stress gemacht und auf die Urteile der Amtsgerichte verwiesen, die Phantasienamen nicht anerkennen.
Ich habe die darauf hingewiesen, dass das Gewerbeamt in den jeweiligen Anträgen auch die anderen Gesellschafter benannt hätte und sie daher wohl wüssten, wen sie ansprechen können.
Das hat anscheinend gereicht... 
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30.04.2004, 08:21
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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Sorry, dass ich nochmal nachfrage, aber momentan bin ich ein wenig verwirrt.
Soweit ich es verstanden habe, sind Phantasienamen bei Kleingewerbetreibenden zwar nicht erlaubt, werden jedoch toleriert.
In einem Merkblatt der IHK (Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen, Markenname) steht jedoch:
Zitat:
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Alle anderen Unternehmen sind nach dem Gesetz so genannte Nichtkaufleute (früher: Kleingewerbetreibende). Sie haben ihren Vor- und Zunamen zu führen und können daneben Geschäftsbezeichnungen verwenden (Hotel zur Post). Auch die Verwendung von Phantasiebezeichnungen oder Buchstabenkombinationen zur Kennzeichnung dieser Unternehmen ist zulässig (...)
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30.04.2004, 08:55
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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das ist auch Richtig !
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