Hallo,
ich weiss ja nicht, welche Rechtsform Du gewählt hast aber:
Wer als Einzelunternehmer nicht in das Handelsregister eingetragen ist, muss unter seinem Familiennamen mit wenigstens einem ausgeschriebenen Vornamen im Rechts- und Geschäftsverkehr auftreten.
Wird das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen, so kann ein Firmenname in Form einer Personen-, Sach-, Phantasie-Firma bzw. Mischfirma gewählt werden.
Auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, muss der nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben.
Aber vorsicht:
Durch die Eintragung wirst Du zum e.K. (eingetragenen Kaufmann) und da gilt:
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.

LinkBack URL
About LinkBacks

