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29.04.2004, 20:47
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Arbeitlos -> Existenz gründen -> viele Fragen!
Hallo zusammen!
Nun hat es leider auch mich erwischt, in 3 Monaten bin ich arbeitslos, heute die Kündigung erhalten. Auf der anderen Seite sehe ich dies als eine Chance an, mich endlich selbstständig zu machen. Mir fehlt allerding noch viel Erfahrung was das Gründen einer eigenen Firma angeht, möchte mich aber vorab schon mal informieren und habe daher ein paar Fragen gesammelt, die mir momentan auf dem Herzen liegen:
1.) Thema "Ich-AG" - lohnt sich das wirklich und wer von euch hat eine "Ich-AG" (eure Erfahrungen)?!
2.) Wieviel Zeit sollte ich mir für meine Entscheidung für eine Selbstständigkeit und dem Anfertigen eines Businessplan lassen (in Anbetracht der Tatsache dass ich in 3 Monaten arbeitslos bin)?!
3.) Ich möchte gerne Dienstleistungen im Internet anbieten, in Richtung Webdesign / Webhosting / Webprogrammierung ... meint ihr ich habe hier eine ernsthafte Chance auf dem Markt? Sollte man sich eher spezialisieren auf etwas bestimmtes oder besser alles mögliche anbieten (also z.bsp. nicht nur Webdesign sondern auch Domains, Webhosting etc.)???
4.) Habe auch schon daran gedacht mich als freiberuflicher Webdesigner / Webprogrammierer durchzuschlagen ... denkt ihr dass dies eine gute Alternative zum Schritt in die Selbstständigkeit darstellt?
5.) Damit ich in 3 Monaten pünktlich Arbeitslosengeld bekomme, habe ich den Rat erhalten mich schnellstmöglich zum Arbeitsamt zu begeben und das entsprechend zu beantragen ... wenn ich allerdings in 3 - 4 Monaten z.Bsp. eine ICH-AG gründen möchte, muss ich dann nicht gleich eine ICH-AG "beantragen" oder kann ich das auch erst dann wenn ich mich FEST dazu entschlossen habe?
6.) Man kann ja nur bei einer Einzelfirma Mitarbeiter beschäftigen, richig? Wie sähe denn da ein Vertrag mit einem Freelancer aus?! Ist sowas viel Papierkram? Muss man für Freelancer denn dann auch Versicherungsbeiträge übernehmen?
7.) Was ist die Vorsteuer? (sry, aber hab ich nirgends gefunden)
So.... das war nun erstmal ein Teil meiner viiiiielen Fragen und ich freue mich sehr auf eure Antworten und bedanke mich herzlichst im Vorraus für eure Hilfe

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0ô
Geändert von screamfine (29.04.2004 um 20:55 Uhr).
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29.04.2004, 21:07
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Re: Arbeitlos -> Existenz gründen -> viele Fragen!
Zitat:
Original geschrieben von screamfine
[b]1.) Thema "Ich-AG" - lohnt sich das wirklich und wer von euch hat eine "Ich-AG" (eure Erfahrungen)?!
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Das hängt vom Einzelfall ab. Benutze mal die Suche, es gibt dazu einige Threads...
Zitat:
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2.) Wieviel Zeit sollte ich mir für meine Entscheidung für eine Selbstständigkeit und dem Anfertigen eines Businessplan lassen (in Anbetracht der Tatsache dass ich in 3 Monaten arbeitslos bin)?!
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Das hängt davon ab, was genau du machen willst, wie dein Vorwissen ist, etc. Ansonsten plane eher eine gute und intensive Vorplanung ein, das kann nicht schaden...
Zitat:
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3.) Ich möchte gerne Dienstleistungen im Internet anbieten, in Richtung Webdesign / Webhosting / Webprogrammierung ... meint ihr ich habe hier eine ernsthafte Chance auf dem Markt? Sollte man sich eher spezialisieren auf etwas bestimmtes oder besser alles mögliche anbieten (also z.bsp. nicht nur Webdesign sondern auch Domains, Webhosting etc.)???
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Mit der Einstellung hast du keine Chance. Der Markt ist heiss umkämpft, daher können nur die besten überleben. Wenn du daran zweifelst, wird es schwer...
Zitat:
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4.) Habe auch schon daran gedacht mich als freiberuflicher Webdesigner / Webprogrammierer durchzuschlagen ... denkt ihr dass dies eine gute Alternative zum Schritt in die Selbstständigkeit darstellt?
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Auch der freiberufliche Webdesigner ist selbständig...
Zitat:
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5.) Damit ich in 3 Monaten pünktlich Arbeitslosengeld bekomme, habe ich den Rat erhalten mich schnellstmöglich zum Arbeitsamt zu begeben und das entsprechend zu beantragen ... wenn ich allerdings in 3 - 4 Monaten z.Bsp. eine ICH-AG gründen möchte, muss ich dann nicht gleich eine ICH-AG "beantragen" oder kann ich das auch erst dann wenn ich mich FEST dazu entschlossen habe?
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Diese Frage lässt sich mit Logik beantworten: Auch Arbeitslose, die bereits vor der Einführung der Ich-AG arbeitslos waren, können eine solche gründen. Also kannst du zuerst noch warten...
Zitat:
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6.) Man kann ja nur bei einer Einzelfirma Mitarbeiter beschäftigen, richig? Wie sähe denn da ein Vertrag mit einem Freelancer aus?! Ist sowas viel Papierkram? Muss man für Freelancer denn dann auch Versicherungsbeiträge übernehmen?
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Was meinst du mit dieser Frage genau?
Zitat:
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7.) Was ist die Vorsteuer? (sry, aber hab ich nirgends gefunden)
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Schau mal hier: http://www.traum-projekt.com/html/traum-start.php
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Hello again!
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29.04.2004, 21:15
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Hallo Screamfine!
Erst einmal tut es mir leid, dass du arbeitslos wirst. Mich hat es vor ca. einem Jahr auch getroffen. Da ich nichts neues gefunden habe, kam mir auch die Idee eine Ich-AG zu gründen. Und das habe ich nach GUTER und LANGER Überlegung auch getan. Hab jetzt meinen eigenen Online-Shop und verkaufe Autozubehör.
Als erstes solltest du schon einmal wissen, dass du Pech haben kannst und ewig auf den Gründerzuschuss warten musst. Die vom Arbeitsamt hatten überhaupt keine Ahnung. Ich musste sage und schreibe 3 Monate darauf warten!!! Unverschämt!! Versuche also, die so viele Informationen wie möglich im Internet zu besorgen!! Ich musste mich auch so durchschlagen und wusste nachher mehr als die vom Amt.
Ich weiss nicht in wie weit du dir schon Infos eingeholt hast. Du bekommt als Ich-AG ler 3 Jahre lang jeden Monat einen Zuschuss vom Amt. Im ersten Jahr 600 Euro, im 2. ca 400 und im 3. glaube ich 200. Ich habe die Zahlen jetzt nicht genau im Kopf. Du musst aber nach jedem Jahr wieder einen neuen Antrag auf Gründunszuschuss stellen. Krankenkassenbeiträge musst du selber tragen. Wird dir nicht bezahlt. Du solltest dir auch überlegen, ob es für dich nicht besser wäre Überbrückungsgeld zu beantragen. Hast du in deinem Job viel verdient, dann lohnt es nicht. Hast du wenig verdient, dann bekommst du hier nicht so viel und solltest lieber die ICH-AG wählen. Desweiteren hast du die Wahl ob du Umstzsteuer in deinen zukünfitigen Rechnungen ausweisen möchtest. Denn wenn du mit deinem Gewinn unter einer bestimmten Grenze liegst, kannst du dich vom Finanzamt davon freistellen lassen und die lästigen 16% Mwst entfallen für dich und deine Kunden. Den Grenzwert kann ich dir noch nenne wenn es dich interessiert! Angestellte darfst du bei der ICH-AG jetzt auch haben. War am Anfang untersagt. Du musst ebenfalls vereinfachte Buchhaltung führen.
Für den Antrag brauchst du einen Gewerbeschein, eine Firmenkontonummer und die Teilnahmebestätigung an einem Existenzgründungskurs. Ebenfalls wollen sie einen Gründunsplan haben mit allen möglichen Kalkulationen. (Auch hierzu kann ich dir noch mehr Infos geben wenn du möchtest)
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Bei Fragen, einfach melden.
Tschaui
Marion
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29.04.2004, 21:16
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Es tut mir leid, aber ich kann hier keine komplette Existensgründungsberatung leisten. Bitte erkundige Dich erstmal beim Arbeitsamt. Zusätzlich kannst Du die Suchfunktion dieses Forums nutzen, da Deine Fragen schon mehrfach beantwortet worden sind. Auch Googel wird Dir eine gute Hilfe sein. Ansonsten gehst Du am besten zu einem Steuerberater, der kann Dir dann in einem 1-2 Stundigen Gespräch die Grundlagen erklären. Ich kann Deine Situation gut verstehen, aber mir ist es wirklich nicht möglich Deine Fragen so zu beantworten das sie Dir wirklich weiterhelfen (wäre einfach zuviel). Wenn Du Dir Kenntnisse angeeignet hast und noch spezielle Einzelfragen zu bestimmten Sachverhalten hast helfe ich Dir sehr gerne weiter.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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29.04.2004, 22:10
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo screamfine,
bevor Sie irgendein Seminar, einen Steuerberater oder einen Unternehmensberater aufsuchen und damit Kosten produzieren, sollten Sie sich zunächst einmal mit dem frei verfügbaren Material vertraut machen.
Auf Basis der so erworbenen Kenntnisse sollten Sie Ihren derzeitigen Standort bestimmen (was kann ich ?) und eine Zielrichtung anvisieren (wo will ich hin ?).
Alle spezifischen Fragen, die dann entstehen, sollten Sie notieren und mit einem StB oder Unternehmensberater abklären und allgemeine Fortbildungen über ein geeignetes Seminar abdecken, die IHK's bieten zum Teil recht umfangreiche Existenzgründungsseminare an.
Kein Steuerberater oder Unternehmensberater wird Ihnen in ein oder zwei Stunden eine Existenzgründungsberatung liefern können, daher ist ein wenig Vorarbeit nötig, damit alle wichtigen, noch verbleibenden Punkte geklärt werden können.
Sehr informativ sind die Gründerzeiten des BMWI, die zu fast allen Themen Informationen liefern, aber auch die Branchenbriefe der Volksbanken, die eine Vielzahl an Gewerben und freien Berufen abdecken.
Viel Erfolg !
MfG
M. Grigo
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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29.04.2004, 23:01
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: nahe dem Harz
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Sammle Informationen. In fast jeder Agentur für Arbeit wird heute ein kostenloses Existenzgründerseminar angboten. Da geht es um die Rechtsform und alles mögliche, damit man mal einen Überblick erhält. Danach kann man Fragen stellen.
Wenn du die Kündigung heute erhalten hast, melde Dich umgehend beim der Agentur, bist du nach § 37b SGB III verpflichtet, sonst wird dir Geld abgezogen, ehe du welches beantragt hast. Also umgehend zum Amt.
Ich-AG 600,00 im 1.Jahr, 360,00 im 2.Jahr 240,00 im 3.Jahr, nur zur Info.
Aber das erhälst du alles in der Agentur. Kann die Aussage nicht nachvollziehen, dass die im Amt davon keine Anhnung haben, es gibt sicherlich welche die das betrifft, aber auch gibt es in jedem Amt einen Experten für Gründungsfragen. Frage nach diesem.
Viel Glück und nimm Dir Zeit, sonst geht es schief.
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30.04.2004, 12:54
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ersteinmal vielen vielen Dank für eure Unterstützung und eure Hilfe. Ich war heute beim Arbeitsamt und hab erstmal Arbeitslosengeld beantragt, bzw. muss ich noch ausfüllen und denen wieder zukommen lassen.
Desweiteren hatte ich dort auch ein Gespräch mit einem Arbeitsvermittler, der mich dann ein bisschen über die Unterschiede zwischen den Förderungsmaßnahmen "ICH-AG" und die "normalen" Zuschusszahlungen die man ein 1/2 Jahr als Überbrückungsgeld bekommen kann.
Ich habe mir mal im Internet (Online-Rechner :-) ) ausgerechnet wieviel Arbeitslosengeld ich ca. bekomme. Das sind dann wohl an die 780 EUR im Monat. Daher denke ich dass für mich die ICH-AG nicht so unbedingt in Frage kommt. Auch aus dem Grund weil man bei der ICH-AG ohnehin das meiste wieder abgezogen bekommt weil man die Rentenversicherungsbeiträge bezahlen MUSS. Offenbar kann dies ein entscheidender Faktor sein, da die Rentenversicherungsbeiträge recht hoch sind (momentan ca. 60% vom Zuschuss - wenn ich's noch richtig weiss?!)
Noch ein paar Fragen:
8.) Wenn man z.Bsp. 5 Jahre lang eine Firma erfolgreich leitet und dann würde man Pleite gehen ... hat man ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - richtig? Und wenn das richtig ist - wie sichert man als Unternehmer sich und seine Familie oder Lebenpartner/in entsprechend ab ??! Welche Möglichkeiten gibt es hier?
9.) Angenommen ich entscheide mich für eine Existenzgründung mit entsprechendem Zuschuss vom Arbeitsamt für 1/2 Jahr ... wann sollte ich spätestens entscheiden OB die ganze Idee mit der eigenen Firma ein Erfolg ist oder nicht, damit ich anschließend noch / wieder Arbeitslosengeld bekomme (ich hoffe ihr wisst wie ich das meine :-) ) ??? (offenbar gibt's hier Fristen)
10.) Ab wann sollte ein Steuerberater kontaktiert (bevor man den Businessplan erstellt?!) werden und was kostet ein Steuerberater eigentlich?!
Ich möchte folgende Dinge jetzt schrittweise angehen (und hier denke ich ist der Leitfaden zu empfehlen: http://www.gruenderleitfaden.de):
- Gründungsidee
- Ausarbeitung der Idee / Businessplan
- IHK Gründerseminar
- loslegen ...
@dodge:
Zitat:
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Ebenfalls wollen sie einen Gründunsplan haben mit allen möglichen Kalkulationen. (Auch hierzu kann ich dir noch mehr Infos geben wenn du möchtest)
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Würde mich sehr freuen wenn Du mir diese Infos zukommen lassen könntest!  Wollte dich ausserdem noch fragen, ob sich dein Onlineshop bezahlt macht? Also, verdienst du damit deinen Lebensunterhalt!?
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0ô
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30.04.2004, 18:06
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
Original geschrieben von dodge
Für den Antrag brauchst du einen Gewerbeschein, eine Firmenkontonummer und die Teilnahmebestätigung an einem Existenzgründungskurs. Ebenfalls wollen sie einen Gründunsplan haben mit allen möglichen Kalkulationen. (Auch hierzu kann ich dir noch mehr Infos geben wenn du möchtest)
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Bei Fragen, einfach melden.
Tschaui
Marion
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Das zählt aber nur für das Überbrückungsgeld. Bei der ICH-AG braucht man nur ein Gewerbeschein und sonst nix
Bart
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30.04.2004, 21:50
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: nahe dem Harz
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Zitat:
Original geschrieben von screamfine
Ersteinmal vielen vielen Dank für eure Unterstützung und eure Hilfe. Ich war heute beim Arbeitsamt und hab erstmal Arbeitslosengeld beantragt, bzw. muss ich noch ausfüllen und denen wieder zukommen lassen.
Noch ein paar Fragen:
9.) Angenommen ich entscheide mich für eine Existenzgründung mit entsprechendem Zuschuss vom Arbeitsamt für 1/2 Jahr ... wann sollte ich spätestens entscheiden OB die ganze Idee mit der eigenen Firma ein Erfolg ist oder nicht, damit ich anschließend noch / wieder Arbeitslosengeld bekomme (ich hoffe ihr wisst wie ich das meine :-) ) ??? (offenbar gibt's hier Fristen)
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Überbrückungsgeld kannst du Dir recht einfach ausrechnen. Wenn du meinst, dass du über den Daumen 780,00 Euro im Monat bekommst. Beim ÜG rechnest du nochmal 71,5% drauf 557,70 Euro, heißt du würdest monatlich 1337,70 Euro ÜG bekommen und das 6 Monate lang. Der Prozentsatz ist zur Unterstützung für die Sozialversicherung und wird jedes Jahr neu festgesetzt, beträgt halt für 2004 diese 71,5% beim Arbeitslosengeld. Bei der Arbeitslosenhilfe ist es weniger.
Zu Deiner Frage wie lange du es testen kannst, Bei Bezug von Arbeitslosengeld beträgt die Frist 3 Jahre ab dem Tag des Entstehens des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Bsp:
01.05.04 Arbeitslos
01.07.04 Beginn Selbstständigkeit
Restanspruch von Arbeitslosengeld 330 Tage, da 30 schon bezogen
Könntest du Dich bis zum 30.04.07 wieder alo melden ohne das Deine Ansprüche verfallen sind.
Hoffe das habe ich jetzt richtig geschrieben, bin zwar vom Fach, habe aber die Verordnung nicht zu Hause. Müsste ich Montag nochmal nachschauen. Sollte aber passen. Über den Daumen 3 Jahre und es passt noch.
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02.05.2004, 13:59
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Zitat:
Original geschrieben von Bart222
Das zählt aber nur für das Überbrückungsgeld. Bei der ICH-AG braucht man nur ein Gewerbeschein und sonst nix 
Bart
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Hallöchen.
Das dachte ich auch, aber ich musste einen Existenzgründerkurs mitmachen. Sonst hätten sie es nicht genehmigt. Aber wie ich schon geschrieben habe...beim Amt weiss die eine Hand nicht was die andere macht!! *grummel*
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02.05.2004, 14:05
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Hallo screamfine!
Ich habe eine CD mit Software für Existenzgründer. Die wäre genau das Richtige für dich. Ich kann dir nicht alles in Einzelheiten aufzählen was in deinem Gründungskonzept stehen muss. Das ist zu viel.
Wenn du möchtest, schicke ich sie dir zu. Dort gibt es ne Menge Infos und Früherkennung von Chancen und Risiken etc.
Falls du sie haben möchtest, maile mir deine Adresse an mwilleke@hotmail.com.
Tschaui
Marion
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02.05.2004, 14:45
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
Original geschrieben von dodge
Hallöchen.
Das dachte ich auch, aber ich musste einen Existenzgründerkurs mitmachen. Sonst hätten sie es nicht genehmigt. Aber wie ich schon geschrieben habe...beim Amt weiss die eine Hand nicht was die andere macht!! *grummel*
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Dann muss das aber von Amt zu Amt unteschiedlich sein. Bei mir brauchte mal nur den Gewerbeschein vorlegen.
Bart
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02.05.2004, 17:42
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: nahe dem Harz
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Zitat:
Original geschrieben von dodge
Hallöchen.
Das dachte ich auch, aber ich musste einen Existenzgründerkurs mitmachen. Sonst hätten sie es nicht genehmigt. Aber wie ich schon geschrieben habe...beim Amt weiss die eine Hand nicht was die andere macht!! *grummel*
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So ein Quatsch, wenn ich so was lese. Bei welchem Amt warst du denn? Mich würde schon interessieren, welches Amt das sehen will. Bei uns, bzw. ich will das nie sehen. Mache das schon Hauptberuflich.
Es reicht die Gewerbeanmeldung. Beim ÜG, muss die Tragfähigkeit durch eine entsprechende Stelle (IHK, HWK, Bank) bestätigt werden. Dies geht natürlich nur durch Vorlage einer Konzeption und einer Ertragsvorschau. Bei der Ich-AG reicht wirklich nur der Antrag und die Gewerbeanmeldung oder ähnliches.
Aber du wirst schon wissen, was du alles vorlegen solltest. Hätte ich mir jedenfalls nicht gefallen lassen. Schließlich ist die Ich-AG eine Pflichtleistung und das Gesetz regelt, was man alles vorlegen muss. Und an einem Lehrgang teilzunehmen ist schon gar keine Pflicht. Die machen ja Sachen da.
Na denn
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02.05.2004, 17:56
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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....auf dem Antrag zur ICH-AG steht unten auch nur :
Erforderliche Unterlagen :
"Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt .."
Also sonst nix
Bart
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02.05.2004, 21:44
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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[quote]Original geschrieben von taco
Überbrückungsgeld kannst du Dir recht einfach ausrechnen. Wenn du meinst, dass du über den Daumen 780,00 Euro im Monat bekommst. Beim ÜG rechnest du nochmal 71,5% drauf 557,70 Euro, heißt du würdest monatlich 1337,70 Euro ÜG bekommen und das 6 Monate lang. Der Prozentsatz ist zur Unterstützung für die Sozialversicherung und wird jedes Jahr neu festgesetzt, beträgt halt für 2004 diese 71,5% beim Arbeitslosengeld. Bei der Arbeitslosenhilfe ist es weniger.
[quote]
Achso ... äh... verstehe ich da was falsch oder meinst du damit wirklich dass man im beispiel der ICH-AG 600 EUR zusätzlich zum Arbeitslosengeld bekommt? Und im Beispiel des Überbrückungsgeldes bekommt man 71,5% zusätzlich zum Arbeitslosengeld, in meinem Falle in etwa 780 EUR + 71,5% von 780 EUR .. ???
Und wie ist das mit den Versicherungen die ich davon dann wieder abziehen muss ... wieviel kosten die Versicherungen (wenn man das obige Beispiel nimmt) und welche Versicherungen bzw. welche Beträge zieht der Staat von meinem Überbrückungsgeld gleich wieder ab????
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0ô
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