Also:
Ich bin auch umgezogen, mit dem Unterschied, daß ich kein Gewerbe angemeldet habe und noch in (D) Arbeite.
Die sache sieht Folgendermaßen aus:
Einkommenssteuer (Aus Deutscher Arbeit) bezahlst Du Quartalsmäßig im Vorraus per Erlagschein (Überweisungsschein) manuell in (A) ein.
Einen Zweitwohnsitz in Deutschland angemeldet lassen geht nicht (dazu brauchst Du ja einen Deutschen Erstwohnsitz).
Ich hab einfach die Adresse bei meinen Eltern in Deutschland behalten und mich nur Ordnungsgemäß in (A) angemeldet.
Da ich wie gesagt in (D) arbeite zahle ich auch alle Sozialabgaben in (D) und nur die Lohnsteuer in (A) .
Ruf einfach mal bei deinen zuständigen Finanzamt an und frag nach.
Gruß
Marco


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