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Hi,
die Vorsteuer aus der Anschaffung ist sofort in voller Höhe Abzugsfähigt. Buchung: Anlagekonto, Vorsteuer an Verbindlichkeiten. Die monatlichen Raten werden dann nur noch gegen das Verbindlichkeitenkonto gebucht (natürlich dann ohne Umsatzsteuer). Die Betriebsausgabe an sich musst Du dann über 3 Jahre abschreiben. Das heißt Du darfst jedes Jahr 1/3 des Nettopreises als Abschreibung für Abnutzung buchen.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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