Zitat:
Original geschrieben von Dirk Levy
Neuerdings muß man solche Seminare dazu
besuchen. Du meinst wahrscheinlich das
Überbrückungsgeld. Das gibt es für ein halbes
Jahr.
Zusätzliche Kredite sind natürlich auch möglich,
aber das hängt auch stark von dem ab was Du
machen willst. Die werden aber nicht vom AA
vergeben.
Das Überbrückungsgeld hängt nicht von der
Art des Geschäftes ab, ob mit oder ohne Büro
oder Laden.
Das geplante Gewerbe muß zeitgleich mit Abgabe des Antrages eröffnet werden, nicht
vorher oder nachher.
Wenn Du ein Darlehen bekommst mußt Du es
natürlich zurückzahlen (sonst wäre es ja kein
Darlehen).
Gruß
Dirk
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Ich weiß nicht wie oft ich es noch erzählen soll?
In Deutschland gilt das SGB III und darin ist der §57 der das Überbrückungsgeld regelt. Es ist nicht richtig, dass man hierfür ein Existenzgründungsseminar besuchen muss, man kann.
Wenn ein ordentliches Konzept vorliegt und eine gute Ertragsvorschau, dann reicht das. Ich würde mir das von keinem Amt aufzwingen lassen, da es rechtlich nicht vertretbar ist und das ÜG bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen bewilligt werden muss.
Das angesprochene Darlehen kann man bei der KfW beantragen. Hierzu einfach zur Hausbank, die regelt das.