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02.05.2004, 14:58
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Einstieg in Buchführung: Privatentnahme?
Hallo!
Also ich habe mir vor 2 Wochen eine Buchführungssoftware gekauft, weil ich ja demnächst meine erste Umsatzsteuervoranmeldung machen muss. Ich habe mich für "PC-Kaufmann 2004 START" von Sage entschieden.
Ja, und nun da ich in Sachen Buchführung keine Erfahrung habe, fällt mir die Bedienung etwas schwer. Ich möchte euch um Rat und Hilfe bitten.
Folgendes Problem habe ich:
Am 09.03 habe ich vom Konto 100€ abgebucht. Das wäre ja die sog. Privatentnahme. So, jetzt habe ich im Programm als Geschäftsvorfall "PGE private Geldentnahme" gewählt. Als Konto trage ich S120000, also Bank 1 ein. Dann unter Haben 100,00. Als Gegenkonto schlägt mir das Programm dann S181000 (Privatsteuern Vollhafter / Einzelunternehmen) vor. Tja... Das passt ja eindeutig nicht. Dann versuche ich ein Passendes Konto zu finden... Das Programm zeigt mir dann eine ganze Menge von Sachkonten an... Vielleicht verstehe ich etwas nicht, aber wie kann ich denn Geld privat aus z.B. "EDV-Software" entnehmen???
Ja, nun das Hauptproblem: Konto Privatentnahme ist nicht dabei, ich habe da nur z.B. Privateinlagen gefunden.... Aber das ist für mich unlogisch. Ich will ja hier nicht einlegen, sondern entnehmen!
Ansonsten ist das Programm eigentlich sehr gut, aber die Buchführung verstehe ich noch nicht ganz....
Bitte um Hilfe!
EDIT:
habe noch eine Frage vergessen: falls sich hier jemand mit dem Programm gut auskennt: wie kann ich eine Umbuchung, also z.B. Bank -> Kasse, oder Überweisung vom Konto bei Bank 1 -> zu Bank 2 vornehmen?
Geändert von jeff (02.05.2004 um 15:03 Uhr).
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02.05.2004, 16:35
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Ich kenne das Programm leider gar nicht und kann Dir bei der Umsetzung nur schwerhelfen. Die Buchungssätze kann ich Dir aber sagen vieleicht hilft das schon weiter:
1. Privatentnahme an Bank (für die Privatentnahme) dafür muss es auch ein Konto im Programm geben !
2. Geldtransit an Bank und für die Buchung in der Kasse dann Kasse an Geldtransit (Transfer Bank zur Kasse)
3. Geldtransit an Bank1 und für die Buchung in der zweiten Bank dann Bank2 an Geldtransit (Transfer Bank1 zu Bank2)
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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02.05.2004, 17:00
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Da er dir 1810 für Privatsteuern vorschlägt, benutzt du anscheinend den SKR03, also wäre Konto 1800 das Richtige für die Privatentnahme
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Gruß Jörn
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02.05.2004, 17:11
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Danke für die Antwort! Sie hat mir aber leider nicht weitergeholfen.
Zu 1.:
Genau das ist das Problem! Das Programm Arbeitet mit Geschäftsvorfällen und zeigt je nach Geschäftsvorfall verschiedene Konten zu Auswahl. Komischerweise geht z.B. sowas: "S180000 Privatentnahme allg. <- Eigenverbrauch", aber sowas nicht: "S180000 Privatentnahme allg. <- Bank" (Das Konto von der Bank wird nicht angezeigt.
Zu 2,3: Wenn ich das jetzt als Ausgabe / Einnahme buche, zeigt er mir das Konto vom Geldtransit nicht an, wenn als Zahlungsausgang, dann will er ein Liferantenkonto als Ausgangskonto haben.
Ich habe gerade eine Möglichkeit entdeckt, das ganze über eine Korrekturbuchung (so heißt der Geschäftsvorfall) zu machen. Da kann ich dann ein beliebiges Konto als Ausgangs- und Eingangskonto festlegen. Aber das ist doch, denke ich mal, für Ausnahmefälle gedacht, und wäre doch nicht normal!
Ich habe das Gefühl, dass ich irgendwie die Struktur vom Programm falsch verstehe... Aber hoffentlich könnt ihr mir trotzdem Helfen!
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02.05.2004, 17:14
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Ja, ich benutze SKR03, aber, wie gesagt, das mit dem 1800 geht nicht, weil ich dann die Bank als Gegenkonto nicht auswählen kann.
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02.05.2004, 17:36
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Der Anbieter hat doch bestimmt eine Hotline für solche Fälle. Ruf doch da mal an, vieleicht musst Du erst noch einen Kompletten Kontenrahmen in das Programm einlesen bevor es Dir alle Konten anzeigt.
Gruß Epic03
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02.05.2004, 18:44
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Ja, ich werde dort morgen mal anrufen.
(Die Hotline geht nur an Werktagen)
Irgendwie hat das ganze wohl auch von der Art der Bilanzierung abhängig: im Beispiel-Mandant (Bilanzkontenrahmen) geht so eine Buchung ohne Probleme (die richtigen Konten werden angezeigt) und bei mir (EÜR) sieht man nur unpassende Konten.
Habe grad in der Hilfe zum Programm folgendes gefunden:
Private Geldentnahme:
Entnahme von Geldbeträgen aus der Kasse, Bank etc. Sie hat keinen Einfluss auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ebenso bei Überweisungen von Finanzkonten untereinander.
Praxisbeispiel: Überweisung von Bank1 an Bank2 oder Kasse an Bank
Ja, Hehe, tolles Beispiel, aber wie geht das?  Als Gegenkonto wird keine Bank angezeigt! Er sagt mir auch noch dass das Konto ungültig ist, wenn ich die Nummer einfach eintippe....
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28.05.2004, 03:00
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2004
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Zitat:
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Zitat von jeff
Folgendes Problem habe ich:
Am 09.03 habe ich vom Konto 100€ abgebucht. Das wäre ja die sog. Privatentnahme. So, jetzt habe ich im Programm als Geschäftsvorfall "PGE private Geldentnahme" gewählt. Als Konto trage ich S120000, also Bank 1 ein. Dann unter Haben 100,00. Als Gegenkonto schlägt mir das Programm dann S181000 (Privatsteuern Vollhafter / Einzelunternehmen) vor. Tja... Das passt ja eindeutig nicht. Dann versuche ich ein Passendes Konto zu finden... Das Programm zeigt mir dann eine ganze Menge von Sachkonten an... Vielleicht verstehe ich etwas nicht, aber wie kann ich denn Geld privat aus z.B. "EDV-Software" entnehmen???
Ja, nun das Hauptproblem: Konto Privatentnahme ist nicht dabei, ich habe da nur z.B. Privateinlagen gefunden.... Aber das ist für mich unlogisch. Ich will ja hier nicht einlegen, sondern entnehmen!
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Erstmal hi an alle, bin der Neue .. komm jetzt öfters
@ Jeff
"Am 09.03 habe ich vom Konto 100€ abgebucht." Das heißt ja das du von Bank zu Bank überwiesen hast. Korrekt? Von Bank an Bank kann man nicht buchen, wäre auch völlig sinnfrei und deshalb kommt zu Recht der Hinweis "ungültig". Das geht nur wenn du von einer Bank auf eine andere (z.bsp. deine private Bank) buchst. Dazu mußt du dieses private Bankkonto im Kontenplan erst mal hinterlegen, also etwa .. Bank 1 = Geschäftskonto, Bank 2 = Privatkonto etc. Sinnvoll ist das allerdings nicht unbedingt denn du willst ja sicher nicht dein priv. Konto in der Buchhaltung erfassen müssen.
So wie Epic das dargestellt hat wäre es richtig. Allerdings macht es keinen Sinn den Transfer zur Bank 2, deiner privaten Bank, zu buchen. Der erste Teil reicht deshalb völlig aus - Privatentnahme an Bank. Hierbei ist die BANK DAS GEGENKONTO (Haben) und das Privat Konto das Buchkonto (Soll). Ich glaube die "Richtung" hast du nicht richtig verstanden. Eine Kleine Hilfe dazu:
Geschäftsvorfall: Barabhebung / Privatentnahme aus dem Bankguthaben
Buchungssatz: Privat an Bank
Verständnishilfe: Privat KOHLE ENTNOMMEN - RECHNUNG GEHT an Bank
Erster Teil des Buchungssatzes ist das Konto das "profitiert", das Buchkonto. Zweiter Teil des Buchungssatzes ist das Konto das "leiden muß" .. also "die Rechnung zahlt", ergo die Bank in diesem Fall.
das gleiche noch mal für eine private Barentnahme aus der Kasse:
Privat an Kasse
In deinem Fall könntest du einfach buchen:
1800(Privatentnahmen) an 1200 (Bank)
Geldtransit kannst du dir schenken. Das benutzt man nur z.Bsp. bei kreditkartenzahlungen bei denen das Rechnungsdatum vom Wertstellungsdatum bei der BAnk abweicht. Beispiel: Du bist auf Geschäftsreise und zahlst mit Kreditkarte. Die Rechnung vom Hotel trägt das Datum 28.04.2004. An diesem Tag zahlst du diese Rechnung mit kreditkarte. Das Geld für diese Rechnung wird aber erst am 4.05.2004 abgebucht. Damit man die Vorsteuer noch im Monat 04 geltend machen kann bucht man das auf zwei mal per Transitkonto - einmal auf das Datum der Rechnungsstellung in das Transitkonto hinein, und einmal auf das Datum der Wertstellung / Abbuchung lt. Kontoauszug aus dem Transitkonto heraus. Das ganze macht allerdings nur Sinn bei einer SOLL-Versteuerung, nicht bei einer IST-Versteuerung wie du sie höchstwahrscheinlich hast.
Servas, bA
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Diplomatie ist... einen Kunden so geschickt über den Tisch zu ziehen das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet
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28.05.2004, 08:07
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Geldtransit kannst du dir schenken. Das benutzt man nur z.Bsp. bei kreditkartenzahlungen bei denen das Rechnungsdatum vom Wertstellungsdatum bei der BAnk abweicht. Beispiel: Du bist auf Geschäftsreise und zahlst mit Kreditkarte. Die Rechnung vom Hotel trägt das Datum 28.04.2004. An diesem Tag zahlst du diese Rechnung mit kreditkarte. Das Geld für diese Rechnung wird aber erst am 4.05.2004 abgebucht. Damit man die Vorsteuer noch im Monat 04 geltend machen kann bucht man das auf zwei mal per Transitkonto - einmal auf das Datum der Rechnungsstellung in das Transitkonto hinein, und einmal auf das Datum der Wertstellung / Abbuchung lt. Kontoauszug aus dem Transitkonto heraus. Das ganze macht allerdings nur Sinn bei einer SOLL-Versteuerung, nicht bei einer IST-Versteuerung wie du sie höchstwahrscheinlich hast.
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Es tut mir leid, aber da muss ich Dir wiedersprechen: Du hast auf der einen Seite Recht, dass man das Geldtransitkonto auch gut für solche Kreditkartenzahlungen nehmen kann (ich persönlich richte mir dafür allerdings noch ein weiteres Konto ein), aber das hat nichts mit Soll und Istbesteuerung zu tun. Die Soll und Istbesteuerung gibt nur an, zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Die Vorsteuer kann, zumindest bei der Umsatzteuer, in abzuggebracht werden wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung erhalten wurde (Verschaffung der Verfügungsmacht). Gewinnmindernd erfasst werden darf die Vorsteuer (beim Gewinnermittler) allerdings erst dann wenn die Rechnung bezahlt wird. Meiner Meinung nach sollte das Geldtransitkonto immer benutzt werden, allein schon um eine bessere Übersicht über die Verschiebungen der einzelnen Geldkonto zu haben. Natürlich könnte man sich diese Buchung auch sparen, allerdings auf Kosten der Klarheit. Das Geldtransitkonto ermöglicht mir z.B. auf einen Blick zu sehen wieviel Geld in einem bestimmten Zeitraum zur Bank gebracht wurde (Habensaldo). Vergleich ich das mit dem Habensaldo meines Umsatzkontos fallen mir sehr schnell evt. Fehler bei meiner Umsatzerfassung auf. Nämlich dann wenn ich mehr Geld zur Bank gebraucht habe als ich überhaupt eingenommen habe. Ein kaufmänisch denkender Unternehmer mag es auch so merken, aber die Buchungsmethode hat auf jedenfall einen postiven Kontrolleffekt für den Unternehmer den man m.E. nach nicht unterschätzen sollte. Was die Bank2 betrifft so sehe ich aus dem oben geschriebenen noch nicht eindeutig das es sich hierbei um ein Privatkonto handeln soll. Wenn dem so ist dann ist natürlich auch die 2. Buchung überflüssig es reicht dann die Buchung Privatentnahme an Bank.
Gruß Epic03
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Geändert von Epic (28.05.2004 um 08:16 Uhr).
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28.05.2004, 14:17
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Also das Geld habe ich mittels Auszahlung entnommen, ich bin bis jetzt noch nicht dazu gekommen mir ein zusätzliches Privatkonto einzurichten.
Und das System habe ich eigentlich auch verstanden, darum ging es mir nicht.
Mein Problem war eigentlich nur dass das Programm mit bei der Buchung keine passenden Gegenkonten angezeigt hat. Ich habe vor kurzem den Softwarehersteller angeschrieben:
Zitat:
1. Wie macht man eine Umbuchung zwischen den Banken? Also z.B. eine Überweisung
von Bank2 an Bank1? In der Hilfe habe ich folgendes dazu gefunden:
Private Geldentnahme:
Entnahme von Geldbeträgen aus der Kasse, Bank etc. Sie hat keinen Einfluss
auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ebenso bei Überweisungen von Finanzkonten
untereinander. Praxisbeispiel: Überweisung von Bank1 an Bank2 oder Kasse an Bank
Allerdings werden mir in diesem Modus keine Bankkonten als Gegenkonto angezeigt
Beispiel: S120000 (Bank1) als Konto, bei der manuellen Eingabe (mit Tastatur)
von S121000 (Bank2) als Gegenkonto meldet das Programm, dass kein gültiges Konto
angegeben wurde.
Das gleiche Problem besteht, wenn ich eine Privatentnahme oder Privateinlage vom
Konto buchen will.
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und folgende Antwort erhalten
Zitat:
Die von Ihnen erwünschte Umbuchung <Bank an Bank/Kasse> wie auch die private
Geldentnahme kann über den Geschäftsvorfall <Kor Korrekturbuchung> gebucht
werden.
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Wirklich komisch oder? Na ja, aber in der Programmhilfe stand etwas vollkommen anderes, deswegen meine nächste Mail:
Zitat:
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist allerdings Folgendes immernoch
nicht klar geworden:
Sie haben unten ausführlich beschrieben, wie man die Übersicht über
Geschäftsvorfälle in der Programmhilfe findet. Dort habe ich folgende Infos
gelesen:
Private Geldentnahme:
Entnahme von Geldbeträgen aus der Kasse, Bank etc. Sie hat keinen Einfluss
auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ebenso bei Überweisungen von Finanzkonten
untereinander.
Praxisbeispiel: Überweisung von Bank1 an Bank2 oder Kasse an Bank
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Sie schreiben mir allerdings, dass dies nur über die Korrekturbuchung möglich
ist. Dabei ist diese doch eigentlich nur für Ausnahmefälle, also für falsch
gebuchte Beträge vorgesehen.
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und folgende Antwort vom Hersteller:
Zitat:
bezüglich Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
Eine Überprüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, das der dokumentierte
Geschäftsvorfall <PGE Private Geldentnahme> in der Programmhilfe nicht
korrekt beschrieben ist. Wir danken Ihnen für den Hinweis und leiten dies an
die Softwareentwicklung weiter. Der Geschäftsvorfall <Kor Korrekturbuchung>
ist nicht nur für Korrekturen. Dieser Geschäftsvorfall kann fast alle (außer
Saldenvortragskonten) gegeneinander Steuerfrei buchen.
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Ich hätte nie gedacht, dass man in solchen kompletten Produkten noch Fehler finden kann, aber ich habe mich offensichtlich geirrt. Mir ist allerdigs immernoch unklar, wozu man die <PGE private Geldentnahme> benutzen sollte...
Was haltet ihr von der ganzen Geschichte?
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28.05.2004, 14:35
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Was haltet ihr von der ganzen Geschichte?
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Willst das ehrlich wissen ? *G* Schmeiß weg das K.... Programm hihi. Wenn das Programm nicht mal eine simple Privatentnahme buchen kann LOL. Warum sollte ich dann Private Steuern buchen können ? ist auch nichts anderes als eine Privatentnahme.
Beste Grüße und viel Erfolg mit dem tollen Programm ;-)
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28.05.2004, 15:09
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Hm, also ich buche solche Geldtransfers im SKR 03 einfach über Privatentnahmen bzw. -einlagen. Also wenn das Geld Konto 1 verlässt, geht es von 1200 (Bank) nach 1800 und wenn es dann auf Konto 2 angekommen ist, buche ich von 1800 auf 1210 (Bank 1). Ist evtl. umständlich, wurde aber von meinem Stb in den letzten Jahren genauso gebucht. Wenn man hierbei Soll- bzw. Habenbuchungen richtig setzt, stimmen hinterher auch die Kontenblätter.
Wolfgang
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28.05.2004, 15:26
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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Zitat:
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Zitat von Epic
Willst das ehrlich wissen ? *G* Schmeiß weg das K.... Programm hihi. Wenn das Programm nicht mal eine simple Privatentnahme buchen kann LOL. Warum sollte ich dann Private Steuern buchen können ? ist auch nichts anderes als eine Privatentnahme.
Beste Grüße und viel Erfolg mit dem tollen Programm ;-)
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Na ja... so schlecht ist das Programm eigentlich gar nicht... Zumindest für den Preis. Ich hätte mir eigentlich auch eine Exeltabelle anlegen können  , denn ich muss nur eine EÜR machen. Nur die Hilfe hat halt einige Macken 
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29.05.2004, 05:19
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2004
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Zitat:
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Zitat von Epic
Es tut mir leid, aber da muss ich Dir wiedersprechen: Du hast auf der einen Seite Recht, dass man das Geldtransitkonto auch gut für solche Kreditkartenzahlungen nehmen kann (ich persönlich richte mir dafür allerdings noch ein weiteres Konto ein), aber das hat nichts mit Soll und Istbesteuerung zu tun. Die Soll und Istbesteuerung gibt nur an, zu welchem Zeitpunkt der Unternehmer seine steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Die Vorsteuer kann, zumindest bei der Umsatzteuer, in abzuggebracht werden wenn die Lieferung oder die sonstige Leistung erhalten wurde (Verschaffung der Verfügungsmacht). Gewinnmindernd erfasst werden darf die Vorsteuer (beim Gewinnermittler) allerdings erst dann wenn die Rechnung bezahlt wird.
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Hoi Epic,
vielleicht hab ich das jetzt falsch verstanden, aber der Unterschied zwischen Ist und Soll Versteuerung ist ja im wesentlichen der, das ich bei der Ist Versteuerung in der Umsatzsteuervoranmeldung lediglich die bis zum Stichtag getätigten tatsächlichen Umsätze steuerlich geltend machen kann, während ich bei der Soll Versteuerung auch die USt / VSt. aus den Forderungs- und Verbindlichkeits- Konten geltend machen kann. Insofern ziehe ich den Rahmen jetzt noch eine Stufe weiter auf .. denn da gibt es ja noch einen Unterschied zwischen bilanzierenden Unternehmen und Kleinunternehmern die lediglich eine EÜR abliefern und deshalb i.d.R. die Ist-Besteuerung vorziehen. Diese werden kaum ein Forderungs- oder Verbindlichkeitskonto führen. Ein bilanzierendes Unternehmen dagegen sehr wohl denn der potentielle Zinsgewinn "macht auch Mist". Da ich davon ausgehe das Jeff nicht bilanziert sondern lediglich eine EÜR führt, macht die ganze Aktion mit den Transitkonten für ihn IMHO keinen Sinn. Mein Steuerberater greift sich manchmal ans Herz wenn ich ihn frage wie ich dies oder das in einer EÜR verbuchen soll und meint "Junge, du führst keine GmbH oder AG, du bilanzierst nicht .. hör auf mit Transit-,Verbindlichkeits- und Forderungskonten!"
Für mich ist das ein harter Schlag denn ich muß zugeben noch nie zuvor eine EÜR gemacht zu haben. Ich habe immer bilanziert mit meinen Unternehmen und bin das daher auch so gewohnt. Ich habe tierische Probleme mit dieser "Vereinfachung" durch die EÜR denn ich habe die klassische doppelte Buchführung gelernt, was allerdings nun etwa 23 Jahre her ist. Nach einem Desaster mit meinem zweiten Unternehmen, bei dem ich im 7 stelligen Bereich geblutet habe (Immobilien und Bankschuldverschreibungsgeschäft - über den Tisch gezogen worden) hatte ich mir geschworen nie mehr wieder das Gewerbeamt zu betreten, nach 10 Jahren habe ich mich nun doch wieder dazu entschlossen und fange wieder ganz klein und absolut von vorne an. Naja, das nur am Rande... Ich habe immer ein amerikanisches Journal geführt von dem mein Steuerberater mir heute sagt "das macht man heute nicht mehr denn damit kann man nicht alles darstellen". Wenn ich mir aber die EÜR anschaue kann ich damit irgendwie mal GAR NICHTS darstellen. Das ganze Ding erscheint mir völlig widersinnig. Gesplittete Buchungssätze ... eine Katastrophe in Lexware Buchhalter! Kann einem das Ding nicht einfach mal den Buchungssatz im Klartext zeigen?
;-) .. bA
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29.05.2004, 14:23
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Hallo boeserAbdul
man merkt schon das Du Dich bischen auskennst, aber es ist genauso wie ich es oben beschrieben habe. In diesem Fall kannst Du Dich drauf verlassen, da es mein täglich Brot ist. Die Soll -und Istversteuerung hat nichts mit Vorsteuer zu tun nur für die Umsatzsteuer ist es interessant. Du hast Recht, die meisten Unternehmen die nicht Buchführungspfichtig sind wählen die Istversteuerung (obwohl sie auch Sollversteuerung wählen können) aus verständlichen Gründen. Nicht weil es Buchungstechnisch einfacher ist, sondern weil es sich bei diesen Unternehmen im allgemeinen um Kleinbetriebe handelt für die es wirtschaftlich einfach sinnvoller ist nicht mit der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen zu müssen ehe sie das Geld haben. Wie oben geschrieben handelt sich bei meiner Schilderung der Buchungen nicht um eine Methode die Zwangsweise so gemacht werden muss. In dem Sinne hat Dein Steuerberater also Recht wenn er sagt das man das nicht so machen muss. Aber ich persönliche würde aus Kontrollgründen und der Übersichthalber nicht auf solche Buchungen verzichten wollen. Gerade bei den Gewinnermittlern kann das Böse erwachen groß sein wenn der Prüfer vom Finanzamt z.B. eine vereinfachte Geldverkehrsrechnung macht und den Steuerpflichtigen Hohe Rechnerische Umsatzdifferenzen auftischt. Nur weil der Unternehmer durch seine zu stark vereinfacht Buchhaltung selber nicht genau nachvollziehen kann wo diese Differnzen herkommen können solche Differenzen viel Aufregung hervor rufen. Ein guter Steuerberater wird natürlich diese Differnzen nach seiner eigenen Prüfung erläutern können. Allerdings wird das zusätzliche Kosten hervorrufen. Insofern macht eine vernünftige Buchhaltung für Gewinnermittler sehr wohl einen Sinn.
Im übrigen gibt es mehr Gewinnermittler die mit Forderungs- und Verbindlichkeintenkonten arbeiten als Du denkst. Und Buchungstechnisch mit fälligen und nichtfälligen Umsatzsteuern zu buchen ist bei den heutigen Programmen auch kein Problem mehr.
Gruß Epic03
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