Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist allerdings Folgendes immernoch
nicht klar geworden:
Sie haben unten ausführlich beschrieben, wie man die Übersicht über
Geschäftsvorfälle in der Programmhilfe findet. Dort habe ich folgende Infos
gelesen:
Private Geldentnahme:
Entnahme von Geldbeträgen aus der Kasse, Bank etc. Sie hat keinen Einfluss
auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung. Ebenso bei Überweisungen von Finanzkonten
untereinander.
Praxisbeispiel: Überweisung von Bank1 an Bank2 oder Kasse an Bank
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Sie schreiben mir allerdings, dass dies nur über die Korrekturbuchung möglich
ist. Dabei ist diese doch eigentlich nur für Ausnahmefälle, also für falsch
gebuchte Beträge vorgesehen.