Hi,
also wenn ich Deinen Beitrag so lese kommt mir als erstes die Frage in den Kopf ob das was Du tuest bzw. vor hast überhaupt Legal ist..... diese Frage kommt natürlich nicht von ungefair, sondern weil ich mir so ungefair vorstellen kann was Du machst weil ich auch selber bissel was mit Mixtabes etc. zu tun habe. Aber Ok ich gehe mal davon aus das Du Dich soweit informiert hast und das da alles seine Richtigkeit hat. Falls nicht solltest Du Dich in die Richtung noch weiter kundig machen.
Zu Deinen Fragen:
Da wirst Du nicht drum rum kommen. Einkommensteuerrechtlich ist Unternehmer, wer sich gewerblich betätigt. Das ist derjenige, auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb geführt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG), wer also eine Unternehmerinitiative entfalten kann und ein Unternehmerrisiko trägt. Diesem sind die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zuzurechnen.- muss ich hierfuer Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, aber weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 EStG). Es genügt, daß die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist (Gewerbliche Einkünfte).
Erstmal wärst Du Einzelunternehmer. So wie ich Dich verstanden habe handelt es sich bei Deinen Mitstreitern eher um so eine Art Moderatoren so das eine andere Gesellschaftsform für Dich eher nicht in Frage kommt um z.B. die Haftung auf mehrere Personen zu verteilen. Eine GmbH kommt für Dich auch nicht in Frage, da ich bezweifel das Du in der Lage bist das erforderliche Stammkapital von 25.000,-- € auf zu bringen.wenn ja welche Rechtsform? ich moechte nicht als Namen im Firmennamen auftauchen, sondern den Namen der Internetseite
Was den Namen Deiner Gewerblichen Tätigkeit angeht lese mal diesen Beitrag. Der sollte Deine Frage beantworten:
Phantasiename
Die Tätigkeit als Musiker ist ein ziemlich specielles Thema, aber egal wie die Leistungen der Musiker Umsatzsteuerlich auch zu behandeln sind so ist Deine Tätigkeit als Händler Umsatzsteuerpflichtig (16%). Du kannst Dich aber unter Umständen von der Verpflichtung Umsatzsteuer zu berechnen und abführen zu müssen befreien lassen. Gib einfach mal unter unserer Forensuche das Stichwort Kleinunternehmer ein dort solltest Du jedemenge Beiträge finden die erläutern wie genau das von statten geht.- von den Musikern, wird keine MwSt erhoben, wie muss ich das abfuehren? muss ich das ueberhaupt?
Du bist erstmal Grundsätzlich dazu Verpflichtet Aufzeichnungen zu machen und auch Steuererklärungen zu erstellen. Buchführungspflichtig und somit zur Erstellung von Bilanzen verpflichtet bist ab einer bestimmte Größenordnung (es sei denn Du bist Kaufmann, dann bist Du auf jedenfall Buchführungspflichtig -- Eintrag im Handelsregister).- gibt es eine Obergrenzen fuer die vereinfachte Buchfuehrung, muss immer eine Buchfuehrung bzw. Steuererklaerung gemacht werden, auch wenn gewisse Betraege nicht erreicht werden?
§ 141 AO
1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350 000 Euro[1] [Vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2003: 260 000 Euro; Bis 31.12.2001: 500 000 Deutsche Mark] im Kalenderjahr oder
2. selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro[2] [Vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2003: 20 500 Euro; Bis 31.12.2001: 40 000 Deutsche Mark] oder
3. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30 000 Euro[3] [Vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2003: 25 000 Euro; Vom 01.01.1995 bis zum 31.12.2001: 48 000 Deutsche Mark] im Wirtschaftsjahr oder
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen (§ 4 (3) EStG).
Das ist kein Problem Du wärst dann einfach Nebenberuflich Sebständig. Das ändert auch nichts an dem oben geschriebenen. Allerdings solltst Du nochmal Deinen Arbeitsvertrag studieren ob Du unter Umständen verpflichtet bist die selbständige Tätigkeit Deinem Chef melden zu müssen.- wie vertraegt sich das ganze mit meinem Hauptjob?
Das macht die ganze Sache natürlich schwieriger.... Vieleicht solltest Du einen Steuerberater mit der Erfüllung Deiner Steuerlichen Pflichten beauftragen, was aber wieder zusätzliche Kosten für Dich bedeutet. Da die Kosten für einen Steuerberater nicht gerade gering ausfallen können solltest Du vieleicht doch nochmal darüber nachdenken ob es sich nicht lohnen könnte selber tätig zu werden. Literatur, Seminare etc. gibt es genug.Aufgrund von meinem Hauptjob ist es schwer Behoerdengaenge oder Seminare zu besuchen weder habe ich Interesse fuer Seminare unzaehlige Buecher etc. viel Geld auszugeben, ich moechte nur auf einfache Art und Weise meinen Usern, die Produkte der Kuenstler und Musiker mit moeglichst wenig Aufwand an einer zentralen Stelle anbieten, zu einem fairen Preis.
Gruß Epic03


LinkBack URL
About LinkBacks