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Alt 06.05.2004, 18:40   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt

Unterschied Freiberufler : Selbstständiger ?


Hallo zusammen!

Ich hab viele Threads gelesen usw. aber nicht wirklich eine klare Antwort auf die Fragen gefunden:

1.) Gibt es einen Unterschied zwischen Freiberuflern (z.Bsp. freiberuflicher Webprogrammierer) und Selbständiger / Gewerbetreibender (z.Bsp. Web-Agentur) ?

2.) Kann man sich als Selbstständiger mit eigener Firma auch als freier Mitarbeiter bei anderen Firmen bewerben ?

Danke euch für eure Hilfe !
__________________
screamfine ist offline  


Alt 06.05.2004, 19:07   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zu 1: Ja, es gibt die Gewerbetreibenden und die freien Berufe. Gewerbetreibende müssen zB im Gegensatz zu den Freiberuflern (Anwälte, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Künstler, etc.) Gewerbesteuer bezahlen.

Als freiberuflicher Webprogrammierer bist du ein Gewerbetreibender (es gibt dazu einen Beitrag, der diese Abgrenzung näher erläutert).

Zu 2: Als Selbständiger mit eigenem Unternehmen kannst du natürlich als freier Mitarbeiter tätig werden. Du musst mit deinem Auftraggeber einen Geldbetrag für diese Leistung festsetzen und ihm dann eine Rechnung schreiben.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 07.05.2004, 09:59   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2003
markush macht alles soweit korrekt
Zitat:
Als freiberuflicher Webprogrammierer bist du ein Gewerbetreibender
das schliesst sich aus. entweder freiberufler oder gewerbetreibender.

generell: jeder freiberufler und jeder gewerbetreibende ist ein selbstständiger unternehmer.

häufig wird freiberuflich mit "nebenselbständigkeit: z.b. der ebay-händler in den abendstunden) verwechselt.

gruss, markus
markush ist offline  
Alt 07.05.2004, 14:33   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
ok ... jetzt bin ich wieder verwirrt ^^

Also ich frage jetzt mal ganz konkret:

Angenommen ich mache mich als Webprogrammierer / Webdesigner selbstständig. Da ich anfangs nicht von meinem Einkommen leben werden kann möchte ich mich als sog. "freier Mitarbeiter" bei diversen Firmen anbieten, um mir entsprechend was dazu zu verdienen.

1.) Ist das möglich / erlaubt / so üblich? (Ich möchte das nämlich so machen, dass ich in der Zeit in der ich KEINE Projekte von Firmen bekomme, meine eigene Firma / Agentur weiterbringe)

2.) Wie läuft das generell ab wenn man als freier Mitarbeiter einer anderen Firma hilft (z.Bsp. macht man da erst ein Angebot, kommt ein schriftlicher Vertrag zustande etc. ??!)

So... hoffe dass jetzt mehr Klarheit reinkommt und mir konkret weiterhelfen könnt =)
__________________
screamfine ist offline  
Alt 08.05.2004, 04:40   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Witten (Ruhrgebiet)
Tömsken ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von screamfine
Angenommen ich mache mich als Webprogrammierer / Webdesigner selbstständig. Da ich anfangs nicht von meinem Einkommen leben werden kann möchte ich mich als sog. "freier Mitarbeiter" bei diversen Firmen anbieten, um mir entsprechend was dazu zu verdienen.

1.) Ist das möglich / erlaubt / so üblich?
Natürlich. Absolut.

Zitat:
2.) Wie läuft das generell ab wenn man als freier Mitarbeiter einer anderen Firma hilft (z.Bsp. macht man da erst ein Angebot, kommt ein schriftlicher Vertrag zustande etc. ??!)
Das läuft - ich zumindest kenne es nicht anders - sehr unbürokratisch ab.
Ich kenne beide Seiten, als freiberuflich (zu-) Arbeitender und als Auftraggeber.
Wenn ich Unterstützung brauche, kontaktiere ich einen Kollegen per E-Mail oder Telefon, erkläre die Aufgabe und warte auf ein Angebot. (Auf Stundenbasis ist natürlich auch manchmal möglich, aber nicht so beliebt, weil schlecht kalkulierbar.) Sind wir uns einig, legt der Kollege los und schreibt mir nach Fertigstellung eine Rechnung. Fertig.
Es ist übrigens vor allem bei kleineren Firmen gängig, dass diese Rechnung erst beglichen wird, wenn die eigene Rechnung vom Endkunden beglichen wurde.

Wenn Du deinen Schwerpunkt beim Programmieren/HTML-Codieren siehst, dürftest Du ein Problem mit dem Freiberufler-Status bekommen. Dazu empfehle ich einen Anruf beim Finanzamt. Falls möglich, dann werde Freiberufler, weil das eine einfachere Buchhaltung und etwas weniger Steuern bedeutet. Falls das Finanzamt abrät, gründe ein Gewerbe, z. B. eine GbR.
Tömsken ist offline  
Alt 08.05.2004, 10:37   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von screamfine
ok ... jetzt bin ich wieder verwirrt ^^
@ screamfine

Es gibt nur drei Formen der Arbeit:

1. Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag)

2. Freier Mitarbeiter (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB)

3. Selbständiger Werkunternehmer (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB)

Inwieweit du als freier Mitarbeiter auch noch nebenher in der gleichen Branche tätig sein darfst, hängt von dem Dienstvertrag ab. In der Regel wird da aber nichts großartig Beschränkendes drinstehen, sonst wäre der freie Mitarbeiter ja zu sehr an das Unternehmen gebunden und es wäre ein faktisches Arbeitsverhältnis.

Außerdem gilt es den freien Mitarbeiter immer von der Scheinselbständigkeit abzugrenzen, da im Gegensatz zum Arbeitnehmer der freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig ist.

Als selbständiger Werkunternehmer bist du grundsätzlich keinem gegenüber gebunden, es sei denn, man schließt zur Erstellung eines Werkes (hier: Programmierung oder Erstellung einer Website) einen Vertrag. Dieser bezieht sich dann aber nur auf das Werk und enthält darüberhinaus idR keine weiteren Verpflichtungen.

Der freie Mitarbeiter wie auch der selbständige Werkunternehmer sind beide Gewerbetreibende, es sei denn man kann die berufliche Tätigkeit als freien Beruf qualifizieren. Dies ändert aber nichts gegenüber deinen Auftraggebern, sondern nur gegenüber dem Staat.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
 

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