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07.05.2004, 02:24
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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Rechnung nicht bezahlt aber Grafiken werden auf anderer Website weiterbenutzt
hi, ich hab folgendes problem.
wir hatten vor 1,5 jahren einen kunden, für den wir ne website (grafik/php & mysql) erstellt haben. leider waren wir damals so blöd und haben ihm die website direkt auf seinen webspace installiert ohne vorher die 2te rate (50%) erhalten zu haben. er meinte die page hätte bugs, konnte/wollte uns nach mehrmaliger aufforderung aber keinen bugliste zuschicken. auf die mahnungen reagierte er auch nich. die page wurde so noch ein paar wochen betrieben. als wir dann den mahnbescheid ausfüllen wollten, war die page offline und unsere nachforschungen haben ergeben, dass er sich anscheinend mittellos erklärt hat und somit da nichts mehr zu holen war. wir sind leider nicht die einzigsten gläubiger, und wir haben auch mitunter die niedrigsten forderungen an ihn, bei anderen geht das von 5000€ aufwärts. die firma existiert wieder, jedoch ist er nichtmehr der geschäftsfüher (war übrigends ne gbr) sondern seine lebensgefährtin. das design ist auch nichtmehr das alte. aber auf einer anderen website, gleiche geschäftsführering, werden noch grafiken genutzt, aber nicht die ganze page, sondern nur ein paar kleinere bilder.
gibts es eine möglichkeit für uns zum einen die benutzung gerichtlich (o.ä.) zu stoppen und zum anderen auch eine kostenpflichtige abmahung oder so durchzusetzen? also irgendeine möglichkeit denen noch geld aus der tasche zu ziehn?
wie teuer sind eigentich die gebühren für ein inkasso-unternehmen inetwa?
Geändert von bobelle (07.05.2004 um 02:33 Uhr).
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07.05.2004, 10:05
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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wenn deine grafiken iSdG schützenswert sind und du nachweisen kannst, das du die Teile erstellt hast kannst du gegen die Verwendung vorgehen.
ikasso unternehmen werden in der regel nach erfolg bezahlt, also n paar % vom Forderungs Wert ... die Prozentzahlen gehen aber auch stark auseinander -such mal im Web unter Inkasso & Preise-
Es gibt aber auch immer die Jungs von um die Ecke, die Inkasso Leistungen für ne Kiste Bier erbringen ... ob man sowas will ist ne andere Frage 
__________________
Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
** fototapete drucken**
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07.05.2004, 11:16
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ich sehe das ähnlich wie Zockratte.
Wenn du beweisen kannst, dass die Bilder aus deiner Feder stammen, kannst du gegen die Firma mit einer Unterlassungs- bzw. Schadensersatzklage vorgehen. Aber ich denke, du wirst Schwierigkeiten haben, die Sachlage zu beweisen.
Bei Inkassofragen kenne ich mich nicht aus, aber auch dort brauchst du bzw. das Inkasso-Büro im Endeffekt (außer bei der Gewaltvariante  ) auch eine rechtliche Grundlage.
__________________
Hello again!
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07.05.2004, 17:39
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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ich hab ja die original photoshop-dateien, die haben damals lediglich die jpgs bekommen. diese haben sie dann wiederum in ps aufgemacht und eingefärbt, aber es sind die selben wie unsere, nur eben eingefärbt
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08.05.2004, 04:26
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Witten (Ruhrgebiet)
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Aufgrund meiner Erfahrungen mit Design-Klau und Insolvenz ( - als Geschädigter  kann ich Dir nur raten: Piano! Auch wenn Dir die Sachlage völlig eindeutig und vor allem zu Deinen Gunsten vorkommt, muss sie das vor Gericht noch lange nicht sein. Gerade die Problematik mit der vorangegangenen Insolvenz und dem Inhaberwechsel dürfte das Thema deutlich verkomplizieren.
Ich würde auf jeden Fall die "nette" Variante vorziehen und nicht gleich mit der Keule wedeln. Sprich: Ruf' den Geschäftsführer doch mal an und schildere ihm die Sachlage. Wenn der halbwegs gesund ist, wird er Dir entweder a) eine "monetäre" Entschädigung zukommen lassen oder b) die Grafiken/Bilder austauschen.
Wenn Du klagen willst, überleg' Dir gut, ob sich der Aufwand für Dich überhaupt lohnt. Wenn's nur um ein paar 100 Euronen geht, würde ich's lassen.
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08.05.2004, 10:22
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Das ist nun schon ein Problemfall und auch davon abhängig, wie weit Du eine Lizenz verkauft hast.
Das er seiner Zeit einen Teil des Rechnungsbetrages gezahlt hat dürfe irrelevat sein, da es (davon geh ich mal aus) wohl keine Teilrechnung gab, auf der stand:
Header-Grafik xx €
Navigationsgrafik xx €
usw.
Du wirst bestimmt kompakte Rechnungspositionen gehabt haben, wie
Grafikdesign xx €
Webdesign (dynamisch) PHP Programmierung xx €
usw.
Somit hat er wohl kaum die Möglichkeit sich auszusuchen, welchen Betrag er nun zum Teil bezahlt hat.
Beim nächstenmal sagt er dann " nein, ich habe die Grafiken nicht bezahlt, aber das geschriebene Script".
Aber zurück zu den Grafiken, i.d.R. erhält ein Kunde nur ein Nutzungsrecht.
Alleine der Ueheber (Du) kann entscheiden wer das Werk in welchem Unfang nutzen darf, ausser Du hast dem Kunden die Exklusivrechte verkauft, was aber selten der Fall ist.
Über den Bereich der Nutzung mag man streiten können, wenn nichts schriftlich fixiert ist. Im Falle eier fehlenden Regelung ist es zu hinterfragen, welche Nutzungsrechte dem Kunde fairerweise eigeräumt werden sollten.
Da in Deinem Fall aber nicht mal eine Bezahlung des Gesamtwerkes erfolgt ist, wird man dem Kunden auch keine Nutzungsrechte einräumen müssen.
Ich kann nur hoffen, dass Du in Deinen AGBs ficiert hast, dass alle Werke bis zur vollständigen Zahlung in Deinem Besitz bleiben.
Aber selbst ohne AGBs dürfte sich dieser Grundsatz aus dem BGB (Sachgebiet Verträge) ergeben.
Nun zu der Nutzung Dritter (seiner Lebensgefährtin):
Sind einem Werk vom Urheber Dritten keine Rechte eingeräumt worden, kann er gegen jeden, der das Werk nutzt, vorgehen.
Der Einwand, Rechte von einem Dritten erworben zu haben, hilt dem Verletzer nicht; denn wo keine Rechte sind, können auch keine erworben werden.
Ergo ist die Nutzung in der jetzigen Form ein Klau.
Dann noch was zu digitalen Kopie:
Das Speichern geschützer Inhalte zur anschliessenden kommerziellen Weiterverarbeitung ist grundsätzlich eine zustimmungspflichtige Handlung. Die fehlende Zustimmung macht aber lediglich die Kopie angreifbar, nicht auch das in freier Bearbeitung geschaffene neue Werk.
Hier stellt sich nun auch die frage, ab wann ist es ein neu geschaffened Werk.
Da gibt es zig Urteile, die viele Entscheidungen erwirkt haben.
Eines ist allerdings gemein und zwar, dass eine einfache Einfärbung nicht in die Kategorie "geschaffenes neues Werk" fällt.
Wie würde ich nun an Deiner Stelle vorgehen.
Als erstes würde ich das Gespräch suchen und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Sollte das nicht funktionieren, würde ich ein Schreiben aufsetzten gefolgt einer Rechner, wo ich um Begleichung der Rechnung bitte und weiterhin bei Nichtbefolgung mir rechtliche Schritte verbehalte. In dem Schreiben würde ich auch detailiert auf den Fall des Erstkunden eingehen, damit klar wird, dass dieser gar kein Recht zur Weitergabe von Nutzungsrechten hat. Den Rechnungsbetrag würde ich mit dem 2x des Normalsatzes ansetzen (normale Vorgehensweise im Falle von Urheberrechstverletzungen). Sollte das alles nicht fruchten, würde ich meinen Anwalt kontaktieren, den Fall schildern, den Streitwert erörtern und dann gemeinsam überlegen, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Soviel nun von meiner Seite dazu, ob es Dir das alles wert ist, musst Du entscheiden.
gruß webcreate
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08.05.2004, 13:53
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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oke danke schonmal für die antworten. nen neuer punkt ist hinzugekommen:
im impressum stehnt weder eine telefonnummer noch eine emailadresse. nur eine 0180-faxnummer. auf einer weiteren "firmenseite" dieser dubiosen firma stehn zwar 2 email adressen aber mit dem anhang "email inactiv". und das sind nich die emails der verantwortlichen. besteht für mich die möglichkeit abzumahnen? ich habe keine möglichkeit kostenlos kontakt per email aufzunehmen, und zudem erfüllt das impressum nicht die gesetzlichen vorraussetzungen, keine tel, keine aktive emailadresse. weder auf der seite mit meinen grafiken, noch auf dieser neuen seite.
bye und danke
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08.05.2004, 14:59
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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abmahnen kannst du nach meinem Überblick dann, wenn du ein "berechtigtes Interesse" hast, i.d.R. also bei Mitbewerbern.
Ich denke mal, dass die Site deines "Kunden" aus einer anderen Branche ist, oder?
dann wahrscheinlich keine Abmahnchance
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08.05.2004, 15:08
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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hmm, es ist ein hostingunternehem. ich hab einen vertrag mit einem anderen hoster über den ich auch für neube kunden hosting anbiete. ggf wäre da doch was möglich?
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08.05.2004, 15:17
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#10
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Möglich ist sowas immer, die Frage ist nur, will man sich auf sowas hinunter lassen.
Wenn man will macht man halt nix anderes mehr, als Mitbewerber abzumahnen.
Ich wurde vor Jahren auch mal abgemahnt, weil ich mit Nettopreisen geworben habe und dem Zusatz "Preise zzgl. gestl. MwSt".
Habe danach zig Pages gesehen, die das auch hatten (war wohl mal Mode), anstatt sie abzumahnen hab ich ihnen eine Mail geschickt, dass es nach dem UWG abmahnbar ist und sie es besser ändern sollten.
Ich bekam dann eine Dankesmail und die Sache war erledigt.
Das schöne ist heute dank der EU Richtlinien ist das kein Thema mehr.
Ich find das ist nicht der richtige Weg um Geld zu machen, oder Mitbewerber zu schädigen.
Auch wenn Du einen Hals auf diesen Anbieter hast, zeig wie prof. Du bist und steh drüber.
Zumal es ja noch nichtmal einen effektiven Nachteil für Dich ergibt, er schädigt damit ja nicht Deine Geschäfte.
gruß webcreate
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08.05.2004, 15:34
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Witten (Ruhrgebiet)
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Zitat:
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Zitat von bobelle
im impressum stehnt weder eine telefonnummer noch eine emailadresse.
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Sehr dubios. Über das Denic müsste doch eine Adresse und weitere Kontaktdaten zu bekommen sein.
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08.05.2004, 15:40
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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es geht ja darum, dass sie mir geld schulden und zudem noch meine grafiken weiterwenden auf anderne seiten. der ehemalige besitzer ist immernoch geschäftsführer, aber eben nur inoffiziell, sie ist nur die formelle cheffin. das haben die eben gemacht um kein geld an die schulder zahlen zu müssen. und anders komm ich nicht an unser geld ran. ob ich mich da auf den ihr niveau herablasse ist mir eigentlich total egal, weil das sowieso betrüger sind, die alle paar monate neue firmen gründen und überall schulden hinterlassen. leider gibt es ja keinen vertragsrechtsschutz mehr, und somit muss ich mir überlegen wie ich das behandeln könnte ohne auf den anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Geändert von bobelle (08.05.2004 um 15:46 Uhr).
Grund: tippfehler
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08.05.2004, 15:50
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
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Zitat:
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Zitat von Tömsken
Sehr dubios. Über das Denic müsste doch eine Adresse und weitere Kontaktdaten zu bekommen sein.
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ja, adressdaten stehn ja auf der page, aber weder telefonnummer noch emailadresse. außerderm ist die adresse im whois nicht mehr die selbe wie auf der website. und die domain ist auf den schuldner und seine ehemalige firma angemeldet und nicht auf die neue firma.
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08.05.2004, 20:29
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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In diesem Fall kannst du auch der Desnic den Tip geben, das es diese Firma gar nicht mehr gibt. Dann werden die vermutlich aktiv und werden versuchen das zu bereinigen da falsche Angaben bei der Denic nicht gemacht werden dürfen.
MFG
STeffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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