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08.05.2004, 04:49
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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Arbeitslos --> Freier Mitarbeiter (wie läuft das jetzt genau)
Hallo Leute, erstmal was zu meiner Person. Bin 23 Jahre alt und seit Februar dieses Jahres Arbeitslos. War davor als Programmierer - Web Designer beschäftigt. Doch dannach hat die Firma Insolvenz gemeldet und ich war schnell raus :-)
Außer mit nichtstun :-) habe ich natürlich die Zeit verbracht Bewerbungen zu schreiben. Leider sieht die Lage nicht sehr gut aus. Ich habe mir auch überlegt mich im Bereicht Web Design selbstständig zu machen. Doch das scheint ja mittlerweile jeder zu machen :-) Wie dem auch sei, habe ich eine Seite gebastelt für einen Freund von mir. Der handelt mit Baustoffen.
Er hat mir dann angeboten ob ich nicht für ihn als freier Mitarbeiter tätig sein möchte. Ich würde dann die Sachen übers Internet verkaufen. Gesagt getan. Probeshalber habe ich mal versucht was zu verkaufen und mit ein wenig Hilfe von ihm, habe ich etwa im ersten Monat einen Umsatz von 15.000 Euro gemacht. Da könnte etwa 3.500 Euro für mich hängenbleiben. Natürlich habe ich von dem Geld noch nichts gesehen, da ich ja noch Arbeitslos bin. Aber sobald meine Situation geklärt ist, bekomme ich es.
Jetzt habe ich mir natürlich sehr viele Seiten betrefflich der Ich-AG und des Übergangsgeldes gelesen. Aber steht mir sowas überhaubt zu? Ich meine ich gründe Ja keine Firma an sich, sondern Arbeite praktisch für meinen Freund auf Provisionsbasis. Wenn es geht, dann würde ich die Ich-AG vorschlagen. Der Aufwand für das Übergangsgeld ist mir einfach zu groß. 1. Jahr Ich-AG sind ja auch schon 6.000 Euro und die würde ich ja auf jeden Fall bekommen. Habe ich das richtig verstanden, dass ich als freier Mitarbeiter ein Gewerbe anmelde und dann Provisionsrechnungen schreibe? Kann ich mir dann auch ein Auto zulegen und das absetzen? Wie sieht das mit anderen Dingen wie Computer und Internet aus? Wie sind die Lohnsteuer aus wenn ich etwa 25.000 Euro im Jahr Gewinn mache? Denn wenn mir dann davon die hälfte fehlt, wie soll ich dann leben? Jetzt sagt ihr mir, dass ich mir das natürlich vorher überlegen sollte. Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt :-) und ich hasse es Arbeitslos zu sein.
Mal ne andere Frage, wenn ich ein Gewerbe anmelde zwecks freier Mitarbeit bei meinem Freund, übernehme ich dann nicht den Firmennamen meines Freundes? Wie sollte ich einen neuen Firmannamen aussuchen wenn ich praktisch für meinen Freund arbeite?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung usw. aus. Ich möchte mich in erster Linie auch Selbstständig machen, weil ich die hohen Renten- und Krankenkassen Beiträge entgehen möchte. Ich mache ne gute privat vorsorge und würde auch ganz gerne zu einer privaten kranken versicherung wechseln. Ich glaube wenn ich das mit der Ich-AG mache, habe ich dann keine Chance dem zu entgehen, oder?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Grüße
Geändert von PeteMan (08.05.2004 um 04:54 Uhr).
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08.05.2004, 12:27
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Hi PeteMan,
mal ein paar Sachen, die mir dazu einfallen:
-wenn du selbständig bist und nur für deinen Freund arbeitest, dann fällt das unter Scheinselbständigkeit
- als Selbständiger/Gewerbetreibender auch als freier Mitarbeiter kannst du ganz normale Rechnungen schreiben
- den Firmennamen deines Freundes übernimmst du mit Sicherheit nicht, denn du bist ja dann einen eigenständige Firma und arbeitest für ihn
- das mit der Ich-AG wäre in deinem Fall eher schlecht, dann soweit ich weiß, darfst du da nur einen bestimmten Betrag an Gewinn erzielen (weiß jetzt nicht genau wieviel) und 25.000 EUR sind da wahrscheinlich über der Grenze
- eine Bekannte von mir ist mit der Ich-AG selbständig und die würde das auf keinen Fall mehr machen, da sie ja immer noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen muß
-Computer und Internet kannst du mit Sicherheit als Betriebsausgabe absetzen. Aber gleich ein Auto ...?(find ich persönlich ein bißchen arg). Das müsstest du ja auch mit einem bestimmten Prozentsatz (ich glaub so 1-2%) des Listenpreises dann auch monatlich versteuern. Führ doch einfach ein Fahrtenbuch für deine betriebsbedingten Fahrten.
Das alles ist mir jetzt so auf die schnelle eingefallen, viellicht nützts dir ja was.
Viele Grüße,
Dunja
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Träume nicht dein Leben
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08.05.2004, 14:12
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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Duna, danke für deine schnelle antwort!
Ich bin noch ein wenig verwirrt :-). Ist schein selbstständigkeit verboten? Ich höre da ziemlich viel darüber und weiß nicht wie es rechtlich ist.
Nochmal zur Name der Firma, wie melde ich mich dann per mail bei meinen kunden. mit dem namen meiner firma oder mit dem namen der firma für die ich eigentlich arbeite? ich denke die kunden würden sich wundern, wieso die zu beispiel mit firma a alles klargemacht haben, aber von firma b kommt die rechnung.
Zur Ich-AG, meinst du ich solle lieber ganz auf die 600 Euro im Monat verzichten? Denn das Übergangsgeld bekomme ich nie im Leben. Soviel ich weiß, werden die Schein Selbstständigen ausgesiebt. Möchte kein halbes Jahr warten nur um dann herrauszufinden, dass ich nicht dafür in Frage komme
Grüße!
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08.05.2004, 15:06
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2003
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Wegen der Scheinselbständigkeit habe ich hier mal einen Link für dich: http://www.potsdam.ihk24.de/PIHK24/P...index.jspdurch
Ich habe auch schon auf der Basis einer freien Mitarbeit für einen Verlag gearbeitet. AmTelefon habe ich mich dann so gemeldet: Verlagxxx, mein Name
Die Rechnung habe ich dann dem Verlag (meinem Auftraggeber) geschrieben und diese hat dann die Rechnungen an die Kunden geschrieben.
Auf die 600 EUR ich-AG ZUschuss solltest du natürlich nicht verzichten, die Förderung wird dann halt mal wegfallen, wenn du soviel Gewinn haben solltest.
Rede doch einfach mal mit deinem ARbeitsamt, die können dir genauere Infos geben. Sag dennen du willst dich im Bereich XXX selbständig machen und hast für den Anfang auch schon einen festen Auftraggeber.
Es wäre natürlich schon ratsam, dass du irgendwann mal verschiedene AUftraggber hast (eben schon wegen scheinselbständig). Aber das kann ja noch werden.
Ich persönlich finde das Überbrückungsgeld besser, aber um das zu beantragen bräuchtest du schon einen handfseten Businessplan.
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Träume nicht dein Leben
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08.05.2004, 15:28
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Ich erkenn Dein Problem mit dem Kundenkontakt nicht so ganz.
Telefonisch löse es doch so wie Duna es beschrieben hat und der Mailkontakt sollte jawohl das kleinste Übel sein, Dein Auftraggeber wird es jawohl hinbekommen, Dir auf seiner Domain einen POP Account anzulegen.
Weiterhin sind Collaborationen heute nichts besonderes mehr, wenn es einen Kunden verwundert kann man das ja schnell erklären.
Zu Deinen anderen Frage kann ich nichts genaues sagen, da kann ich Dir nur (nach dem was ich gehört habe) den Tipp geben, google mal ein wenig und informier Dich selbst, dann geh zur Bundesagentur für Arbeit und lass Dich beraten und da klärst Du dann ggf. entstandene Unstimmigkeiten zu Deinen zuvor gesammelten Infos oder sprichst die Bereiche an, die der Berater nicht genannt hat.
Die Informationsqualität der Berater soll sehr stark varieren, was man so hört.
Wenn Du gar einen Steuerberater im Bekanntenkreis hast, könnte man dort auch mal ein Gespräch suchen, die sind dort oftmals auch sehr gut informiert.
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09.05.2004, 13:17
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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Leute danke für die Hilfe!
@Duna
Dein Link geht nicht
Das Überbrückungsgeld finde ich auch auf jeden Fall besser, aber der Businessplan würde mir Probleme bereiten und dann die Zeit bis es genehmigt wird. Außerdem glaube ich sowieso nicht, dass man mir das Überbrückungsgeld zahlen würde wegen der Scheinselbstständigkeit. Natürlich werde ich versuchen noch mehr Arbeitgeber zu finden. Ist es eigentlich möglich in verschiedenen Gewerben zu arbeiten?
@webcreate
Eigentlich gibts da kein Problem. Das war nur ein Verständigungsproblem. Ich werde halt meine eigene Firma B gründen, aber ich tu halt so als ob ich bei Firma A arbeite. 
Geändert von PeteMan (09.05.2004 um 15:10 Uhr).
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