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09.05.2004, 23:40
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Abschreiben?? Bitte nicht!!!
hallo zusammen,
mit ist heute mein privater monitor abgeraucht, den ich schon hatte als wir unser gewerbe gegründet haben und auch bisher dafür verwendet habe. nun brauche ich einen neuen. wir haben nur ein kleingewerbe mit einfacher einnahme-überschuss-rechnung, also nix grosses. nun habe ich mal geschaut was ein neuer kostet. müsste so um die 400 EUR ausgeben und denke das sollte die firma zahlen (weil die auch als einzige im moment die kohle dafür hat). nun frage ich mich wie das läuft. nehme ich hier einfach die rechnung (wie wenn ich einen locher oder sowas kaufen würde) und verrechne die mwst. einfach im kommenden monat bei der ust.-voranmeldung mit meinen einnahmen oder muss ich hier irgendwie was mit abrschreibung oder sowas machen? will ich nicht,weil ichs auch nicht kann. am einfachsten wäre es wie gesagt mwst. mit den einnahmen verrechnen und gut, weiss aber nicht wie das geht. unsere höchste ausgabe war bisher 170 EUR für die druckerei, die unser briefpapier gedruckt hat und bin mir bei 400 EUR nun echt nicht sicher, ob es sich da auch so verhält oder ob ich gezwungen bin hier irgendwie etwas anders zu machen.
hoffe auf schnelle antwort, weil es morgen schon einen neuen geben MUSS.
danke
sven
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10.05.2004, 00:13
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Die Umsatzsteuer/Vorsteuer/Mehrwertsteuer hat nichts mit Abschreibung zu tun. Du buchst den Nettobetrag auf das Konto geringwertige Wirtschaftsgüter (wenn der Monitor nicht mehr als 410 € Brutto kostet). Die Vorsteuer kommt auf das Konto Vorsteuer und ist sofort mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechenbar. Abgeschrieben wird also nur der Nettobetrag. Das muss so sein weil die Umsatzsteuer/Vosteuer für den Unternehmer einen Durchlaufenden Posten darstellt. Bei Unternehmen die Bilanzieren ist es etwas eindeutiger, da dort die Umsatzsteuer/Vorsteur auch wirklich als Durchlaufposten behandelt wird und den Gewinn oder Verlusst nicht beeinflusst im Gegensatz zum Gewinnermittler bei dem der Gewinn oder Verlusst beeinflusst wird. Ich gebe zu das dies ein bischen Schwer zu verstehen ist, aber auch der Gewinnermittler wird am Ende nicht mit Umsatzsteuer belastet.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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10.05.2004, 00:37
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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okay, ich sehe... ich bin zu blöd dafür. ich habe kein konto gwg... bei mir gibts nur einnahmen und ausgaben und mein girokonto und gut. alles was ich einnehme stelle ich sofort im selben monat meinen ausgaben (gemäss kontoauszug) gegenüber und errechne die zu zahlende steuer. fertig ab. konten in euerem ausmaß (gwg usw.) hab ich nicht und will ich auch gar nicht. ich sammle alle meine rechnungen und was am jahresende mein steuerberater damit macht ist sein ding.
naja... dann werde ich morgen den steuerberater mal anrufen. ich denke ihr seid für mich einfach ne nummer zu gross. sorry - ist nicht böse gemeint, aber ich bin ECHTER laie.
gruss und nochmals danke.
sven
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10.05.2004, 12:52
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wollen oder nicht wollen ..... das kannst Du Dir leider nicht aussuchen. Diese Trennung hat dann bisher Dein Steuerberater für Dich übernommen. Wie dem auch sei Du brauchst keine Vorsteuer Abschreiben und kannst sie dirkekt mit Deiner Umsatzsteuer verrechnen.
Gruß Epic03
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10.05.2004, 13:03
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Anmerkung:
als GWG sofort im ersten Jahr komplett absetzbare investitionen, sind nur Anschaffungen, die für sich alleine nutzbar sind 
Somit müsste theoretisch ein Monitor (der nur zusammen mit einem Rechner nutzbar ist) auf jeden Fall über AfA abgeschrieben werden ...
ich halte es aber auch so, dass ich solche Fragen meinen Stb. entscheiden und buchen lasse.
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10.05.2004, 22:36
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Ich hoffe mal, dass du die mwst mit der USt aus den Einanahmen verrechnest und nicht mit den einnnahmen selbst.
Ist der nettobetrag unter 410 kannst due den Monitor voll absetzten, ohne Abschreibung, bei der einfachen Buchahltung geht es auch über das Konto Computer, so du das denn führst.
Aber da kümmerst sich dann am Ende des Jahres dann dein Stuerberater drum. Für dsich ist beim Kauf dich nur die 410er Grenze wichtrig.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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11.05.2004, 11:15
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Ist der nettobetrag unter 410 kannst due den Monitor voll absetzten, ohne Abschreibung, bei der einfachen Buchahltung geht es auch über das Konto Computer, so du das denn führst.
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Am Jahresende sollte dann aber wieder umgebucht werden, da weiterhin die Verpflichtung besteht die Gwg´s in ein gesondertes Verzeichnis auf zu nehmen.
Zitat:
als GWG sofort im ersten Jahr komplett absetzbare investitionen, sind nur Anschaffungen, die für sich alleine nutzbar sind
Somit müsste theoretisch ein Monitor (der nur zusammen mit einem Rechner nutzbar ist) auf jeden Fall über AfA abgeschrieben werden ...
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Du hast Recht, allerdings würde ich beim dem derzeitigen Stand der Technik immmer unterstellen das ein Monitor auch selbständig Nutzbar ist. Aus diesem Grund ist jetzt auch in der Literatur verankert das z.B. ein Drucker als selbständiges Gwg behandelt werden darf. Ich persönlich schreibe einen Monitor nur über 3 Jahre ab wenn er zusammen mit einem Pc ect. angeschafft wird. Bin halt Mandantenfreundlich *G*
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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