getreidemuehlen
-


Hinweise


 
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 09.05.2004, 23:40   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt

Abschreiben?? Bitte nicht!!!


hallo zusammen,

mit ist heute mein privater monitor abgeraucht, den ich schon hatte als wir unser gewerbe gegründet haben und auch bisher dafür verwendet habe. nun brauche ich einen neuen. wir haben nur ein kleingewerbe mit einfacher einnahme-überschuss-rechnung, also nix grosses. nun habe ich mal geschaut was ein neuer kostet. müsste so um die 400 EUR ausgeben und denke das sollte die firma zahlen (weil die auch als einzige im moment die kohle dafür hat). nun frage ich mich wie das läuft. nehme ich hier einfach die rechnung (wie wenn ich einen locher oder sowas kaufen würde) und verrechne die mwst. einfach im kommenden monat bei der ust.-voranmeldung mit meinen einnahmen oder muss ich hier irgendwie was mit abrschreibung oder sowas machen? will ich nicht,weil ichs auch nicht kann. am einfachsten wäre es wie gesagt mwst. mit den einnahmen verrechnen und gut, weiss aber nicht wie das geht. unsere höchste ausgabe war bisher 170 EUR für die druckerei, die unser briefpapier gedruckt hat und bin mir bei 400 EUR nun echt nicht sicher, ob es sich da auch so verhält oder ob ich gezwungen bin hier irgendwie etwas anders zu machen.

hoffe auf schnelle antwort, weil es morgen schon einen neuen geben MUSS.

danke
sven
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline  


Alt 10.05.2004, 00:13   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Die Umsatzsteuer/Vorsteuer/Mehrwertsteuer hat nichts mit Abschreibung zu tun. Du buchst den Nettobetrag auf das Konto geringwertige Wirtschaftsgüter (wenn der Monitor nicht mehr als 410 € Brutto kostet). Die Vorsteuer kommt auf das Konto Vorsteuer und ist sofort mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechenbar. Abgeschrieben wird also nur der Nettobetrag. Das muss so sein weil die Umsatzsteuer/Vosteuer für den Unternehmer einen Durchlaufenden Posten darstellt. Bei Unternehmen die Bilanzieren ist es etwas eindeutiger, da dort die Umsatzsteuer/Vorsteur auch wirklich als Durchlaufposten behandelt wird und den Gewinn oder Verlusst nicht beeinflusst im Gegensatz zum Gewinnermittler bei dem der Gewinn oder Verlusst beeinflusst wird. Ich gebe zu das dies ein bischen Schwer zu verstehen ist, aber auch der Gewinnermittler wird am Ende nicht mit Umsatzsteuer belastet.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 10.05.2004, 00:37   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
thesecretboy macht alles soweit korrekt
okay, ich sehe... ich bin zu blöd dafür. ich habe kein konto gwg... bei mir gibts nur einnahmen und ausgaben und mein girokonto und gut. alles was ich einnehme stelle ich sofort im selben monat meinen ausgaben (gemäss kontoauszug) gegenüber und errechne die zu zahlende steuer. fertig ab. konten in euerem ausmaß (gwg usw.) hab ich nicht und will ich auch gar nicht. ich sammle alle meine rechnungen und was am jahresende mein steuerberater damit macht ist sein ding.

naja... dann werde ich morgen den steuerberater mal anrufen. ich denke ihr seid für mich einfach ne nummer zu gross. sorry - ist nicht böse gemeint, aber ich bin ECHTER laie.

gruss und nochmals danke.
sven
__________________
www.ice-medienagentur.de
logos, geschäftsausstattung, webdesign und hosting aus einer hand
thesecretboy ist offline  
Alt 10.05.2004, 12:52   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Wollen oder nicht wollen ..... das kannst Du Dir leider nicht aussuchen. Diese Trennung hat dann bisher Dein Steuerberater für Dich übernommen. Wie dem auch sei Du brauchst keine Vorsteuer Abschreiben und kannst sie dirkekt mit Deiner Umsatzsteuer verrechnen.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 10.05.2004, 13:03   #5
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Anmerkung:

als GWG sofort im ersten Jahr komplett absetzbare investitionen, sind nur Anschaffungen, die für sich alleine nutzbar sind
Somit müsste theoretisch ein Monitor (der nur zusammen mit einem Rechner nutzbar ist) auf jeden Fall über AfA abgeschrieben werden ...

ich halte es aber auch so, dass ich solche Fragen meinen Stb. entscheiden und buchen lasse.
Thomas ist offline  
Alt 10.05.2004, 22:36   #6
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Ich hoffe mal, dass du die mwst mit der USt aus den Einanahmen verrechnest und nicht mit den einnnahmen selbst.
Ist der nettobetrag unter 410 kannst due den Monitor voll absetzten, ohne Abschreibung, bei der einfachen Buchahltung geht es auch über das Konto Computer, so du das denn führst.
Aber da kümmerst sich dann am Ende des Jahres dann dein Stuerberater drum. Für dsich ist beim Kauf dich nur die 410er Grenze wichtrig.

Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 11.05.2004, 11:15   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Ist der nettobetrag unter 410 kannst due den Monitor voll absetzten, ohne Abschreibung, bei der einfachen Buchahltung geht es auch über das Konto Computer, so du das denn führst.
Am Jahresende sollte dann aber wieder umgebucht werden, da weiterhin die Verpflichtung besteht die Gwg´s in ein gesondertes Verzeichnis auf zu nehmen.

Zitat:
als GWG sofort im ersten Jahr komplett absetzbare investitionen, sind nur Anschaffungen, die für sich alleine nutzbar sind
Somit müsste theoretisch ein Monitor (der nur zusammen mit einem Rechner nutzbar ist) auf jeden Fall über AfA abgeschrieben werden ...
Du hast Recht, allerdings würde ich beim dem derzeitigen Stand der Technik immmer unterstellen das ein Monitor auch selbständig Nutzbar ist. Aus diesem Grund ist jetzt auch in der Literatur verankert das z.B. ein Drucker als selbständiges Gwg behandelt werden darf. Ich persönlich schreibe einen Monitor nur über 3 Jahre ab wenn er zusammen mit einem Pc ect. angeschafft wird. Bin halt Mandantenfreundlich *G*

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
 

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Business allgemein > Archiv
Abschreiben?? Bitte nicht!!! Abschreiben?? Bitte nicht!!!
« Vergleich von MS-Windows mit Linux in einem Text. | SMS auf Firmenhomepage »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
eure auflösung otti Umfragen 83 24.03.2005 18:51
Der Herr Bush TobiasKa Einfach so ... 15 07.12.2004 21:26
Kontierungsrichtlinie für Büromaterial - Bitte um Hilfe heavybyte Archiv 10 04.05.2004 23:06
NetScape versteht mich nicht akluge007 Dreamweaver 2 25.02.2003 16:37


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:02 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67