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Grundsätzlich erziehst Du m.E. nach mit dem Vertrieb von Software erstmal gewerbliche Einkünfte, auch dann wenn die Bezahlung auf freiwilliger Basis abläuft. Du müsstes also ein Gewerbe anmelden. Ob Deine Tätigkeit ggf. als Liebhaberei eingestuft werden kann wird das Finanzamt dann feststellen. Was man als minderjähriger beachten muss wenn man sich selbständig machen möchte wurde hier bereits mehrfach erörtert. Bitte benutze dafür die Suchfunktion. Was den Haftungsauschluss bei selbst programmierter Software angeht kann ich Dir jetzt leider keine Sicher Auskunft geben, aber ich bin mir sicher das wir bei den ganzen Webexperten hier im Forum auch jemanden haben der sich bereits mit diesem Thema befasst hat und Dir Auskunft geben kann
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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