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18.05.2004, 16:24
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Wie ist denn jetzt der Ablauf der werdenen Selbstständigkeit?
Hallo ihr,
ich plane mich als WebDesigner seblstständig zu machen.
(Wie wahrscheinlich 3 Millionen andere auch  ... nun ja ...)
Ich bin mir aber noch nicht ganz im Klaren wann ich jetzt wo auflaufen muss
um entsprechendes in die Wege zu leiten.
Am Businessplan arbeite ich. Der wird in ca. 1 Woche fertig sein.
Durch ein Seminar vom Arbeitsamt erfuhr ich, dass ich mich als Künstler
selbstständig machen kann, so das Gewerbeamt übergehe und
in die KSK eintreten könnt.
Aber was muss ich denn vorher noch alles erledigen?
Gehe ich, bevor ich den Businessplan beim Arbeitsamt abgebe zum Finanzamt
und lass mir meine Steuernummer geben und wer setzt mir den
"Das-wird-klappen"-Stempel unter meinen Businessplan?
Wär klasse, wenn Ihr da einige Infos für mich hättet und ich bedank mich
schonmal im Vorraus.
Bis hoffentlich bald
vern
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Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
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18.05.2004, 17:53
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Hehe ... und meine 3 Mio war nur ne wilkürliche Schätzung ;-)
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Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
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22.06.2004, 13:47
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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hallo,
ich nochmal...
so ... Businessplan ist vom Steuerberater unterschrieben worden.
Nun zum Finanzamt und eine (?) Steuernummer (?) holen?
Und dann zum Gewerbeamt und Gewerbe anmelden?
Dieser ganze administrative Krams ist mehr als zeitaufwendig.
Ich will doch nur einfach zu arbeiten anfangen ... heul ...
__________________
Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
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22.06.2004, 14:26
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von vern
Nun zum Finanzamt und eine (?) Steuernummer (?) holen?
Und dann zum Gewerbeamt und Gewerbe anmelden?
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genau umgekehrt
erst Gewerbeschein holen und dann kannst du auch wirklich sofort loslegen mit arbeiten 
Um das Finanzamt brauchst du dich dann (erst mal) nicht zu kümmern.
Die melden sich nach der Gewerbeanmeldung schon bei dir und teilen dir auch deine Steuernummer mit 
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22.06.2004, 17:57
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ein Gewerbeschein ist aber nur nötoig, wenn du kein Künstler und damit keinen freien Beruf ausübst...
__________________
Hello again!
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22.06.2004, 21:41
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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hallo,
vielen dank für die prompte Antworten!
Ich hab mich denn doch noch etwas durch das Forum
gelesen und zum gleichem Ergebnis gekommen.
Das Gewerbeamt hat am kommendem Donnerstag geöffnet.
Da schau ich da mal vorbei.
Die Geschicht mit der Freiberuflichkeit ist bei mir so eine
Sache weil meine Gewichtung eigentlich zu 60-70% auf
der Programmierung liegt und mir zu Ohren gekommen ist,
dass ich als Freiberufler keinen Agenturtätigkeiten nach-
kommen darf, wie z.B. auf nem Kunden-Server arbeiten.
Klar, man muss ja nicht kommunizieren, was man macht.
Wenn auf der Rechnung Design und Produktion steht und
nicht Implementierung ist das okay, aber wer weiß. (???)
Ich denke, wenn ich eine *(Kleinunternehmung beim Gewerbe-
amt anmelde, mich Umsatzsteuer-befreien lasse weil ich
den Gesamt-Umsatz unter 17.500 Euro halte) und später,
wenn das Vorhaben wirklich funktionieren sollte denn doch
Gewerbe-Steuer zahlen sollte, ist das schon okay.
*(...) -> Angaben korrekt?
Wenn ich solche Umsatzzahlen erzielen sollte, bin ich fast
schon erfreut, Gewerbesteuer zu zahlen ... ;-)
Oder gibt es Möglichkeiten trotzdem in die Freiberuflichkeit
zu schwenken?
Warum jetzt WebDesigner eine Gradwanderung zwischen
Freiberufler und Gewerbebetreibender darstellen ist mir
klar. Ihr braucht keine Links mehr posten ...
Ich will halt nur nicht, dass mir später einer auf den
Schlips treten kann.
__________________
Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
Geändert von vern (22.06.2004 um 21:49 Uhr).
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22.06.2004, 22:55
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Kleinunternehmertum hat nur beim Finanzamt Relevanz. Beim Gewerbeschein kannst du das garnicht ankreuzen (und wenn, hat es keine Konsequenzen).
Für die Gewerbesteuer gibt es übrigens eigene Freibeträge. Ich weiss nicht, ob die Deutschlandweit einheitlich sind, aber bei mir sind es 24.500,- € im Jahr.
Das mit dem Kleinunternehmertum würde ich mir an deiner Stelle nochmal überlegen. Denn als Webdesigner bzw. -agentur wirst du wahrscheinlich ausschließlich nur Geschäftskunden haben, die deine Kleinunternehmer-Rechnungen (mangels USt.-Ausweisung) nicht bei ihrer eigenen USt.-Voranmeldung geltend machen können.
Das könnte so manchen Kunden vergraulen...
Außerdem kannst du dir die USt. für deine Ausgaben auch nicht zurückholen und zahlst die vollen Brutto-Preise.
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Hello again!
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24.06.2004, 01:00
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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nabend,
vielen Dank für die Antwort.
Ich werd nochmal schauen.
Die ersten Kunden werden schon aus dem privaten Sektor kommen.
Aber wieso können geschäftliche Kunden die Geschichte nicht geltend machen?
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Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
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24.06.2004, 17:44
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Weil du als KU auf Deinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht ausweisen darfst. Folglich darf der Rechnungempfänger auch keine Vorsteuer aus Deiner Rechnung ziehen.
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24.06.2004, 18:01
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Das ist mir schon klar.
Nur, wo liegt da der Nachteil?
Mein Kunde müsste 16% bei mir bezahlen
und bekommt sie später vom Finanzamt wieder.
Ohne Ust. erspart er sich den ganzen Vorgang.
Oder werden solche Vorgänge für irgendwas
sinnvoll genutzt? Gewinnschmälerung oder so?
Ich bin heute erstmal mittelschwer zusammen-
gebrochen als ich die Rechnung für 2,5 Std.
des Steuerberaters bekommen hab damit mein
Businessplan nen Stempel drunter hat.
__________________
Wer? Ich? Ne, ich war das nich ...
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24.06.2004, 18:32
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Wenn du eine Rechnung schreibst mit dem Betrag von 116 € inkl. USt., kann ein Unternehmer sich die 16 € beim FA zurückholen.
Wenn du ihm als Kleinunternehmer eine Rechnung von 116 € schreibst, kann er sich die 16 € nicht vom FA zurückholen.
Also bleibt dir nur übrig, eine Rechnung von 100 € zu schreiben und dem Unternehmer glaubhaft zu machen, dass die Rechnung sonst 116 € betragen würde. Wenn du aber eine Rechnung mit 100 € schreibst, bist du ggü. dem normalen Unternehmer, der 116 € inkl. USt. schreibt, im Nachteil, denn dieser kann die selbst bezahlte USt. beim FA geltend machen und mit der eingenommenen verrechnen...
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Hello again!
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