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Alt 19.05.2004, 13:04   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: En-Kreis ( NRW )
VizeRechib macht alles soweit korrekt

Kosten bei 0-Umsatz


Ich möchte wahrscheinlich in Kürze ein Gewerbe anmelden. Weil diese Selbständigkeit aber weniger dazu dienen soll meinen Lebensunterhalt zu verdienen sondern eher eine Taschengeldaufbesserung sein soll in die ich nicht viel investieren will, möchte ich gerne vorab über Kosten informiert sein die ich in JEDEM FALL zu tragen habe. Umsatzsteuer usw. also außen vor gelassen!
Ich muss bezahlen:
- Gewerbeschein ( 20€? )
- jährlichen IHK-Beitrag ( d.h.?? )
- Sonstiges?

Wär echt super wenn ihr mir helfen könntet
VizeRechib ist offline  


Alt 19.05.2004, 13:35   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
goelliboy macht alles soweit korrekt
was mir spontan einfällt, ist, das du einmal bei der gewerbeanmeldung einen führungszeugnis vorlegen musst (ich habge nämlich mich gestern angemelet, habe erstmal voll den shock bekommen *g*, weil das hier nirdens steht)

bei mir hat das führungszeugnis 13 € gekostet.

bei der ihk muss man nciht sein
goelliboy ist offline  
Alt 19.05.2004, 13:55   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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Zitat:
Zitat von goelliboy
bei der ihk muss man nciht sein
leider falsch, in der IHK wird man Zwangsmitglied

die Beiträge sind irgendein Promille-satz vom Umsatz/Gewinn???

wer diesen der IHK mitteilt, weiß ich auch nicht, muss aber wohl das Finanzamt sein, ich teile der IHK meine Zahlen jedenfalls nicht mit und bekomme trotzdem ne Rechnung

Führungszeugnis: ist branchenabhängig, für Handel mit Hard- und/oder Software wird eins benötigt, für reines Webdesign-Gewerbe glaube nicht.
Thomas ist offline  
Alt 19.05.2004, 13:57   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
- Vierjährliche Einkommensteuervorauszahlungen (auch als ich noch Kleinstunternehmer war und praktisch auch nix dazuverdient hab, wollte das FA trotzdem gleich mal knapp € 200,- quartalsmäßig) - Überzahlung wird natürlich nach der Einkommensteuererklärung rückerstattet bzw. wenn Du schon dementsprechend mehr verdient hast wird eben der Vorauszahlungsbetrag angehoben.

- Sozialversicherungsbeitrag (auch vierteljährlich) - auch hier gibts für Kleinstunternehmer "günstigere Tarife" (in Österreich; wird wohl in D so ähnlich sein)

- Jahresbeitrag bei der Wirtschaftskammer (das ist noch das günstigste von den dreien)

Das sind die laufenden Kosten, mit denen Du zu rechnen hast.
PeterBrand ist offline  
Alt 19.05.2004, 14:26   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg
Will denn das FA auch gleich bei Neugründungen eine Einkommensteuervorauszahlung ? Habe nämlich noch keine Post vom FA erhalten

Bart
Bart222 ist offline  
Alt 19.05.2004, 14:28   #6
TP-Specialist
 
Benutzerbild von PeterBrand
 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
PeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's gehtPeterBrand hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Bart222
Habe nämlich noch keine Post vom FA erhalten
Die melden sich schon - darüber brauchst Dir keine Sorgen zu machen
Stellen ein paar neugierige Fragen und anhand dessen kommt dann eine Vorschreibung...
PeterBrand ist offline  
Alt 19.05.2004, 14:31   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
Bart222 ist auf einem guten Weg
Wichtig ist ja, was ich als Gewinnerwartung angebe denke ich mal, danach richtig sich ja die Vorauszahlung


Bart
Bart222 ist offline  
Alt 19.05.2004, 14:53   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
mibu macht sich hier sehr viel Mühe
hallo!

also das mit dem führungszeugnis ist mir neu, wollten von mir keins.
steuervorauszahlung musste ich auch keine leisten, denke das hängt vom umsatz/gewinn ab, den auf dem fragebogen angibst.
ihk und bg schicken dir automatisch was, musst du ausfüllen und zurückschicken. die ihk verlangt aber von neugründern in den ersten jahren keine bzw. sehr geringe beiträge.

gruss mibu!
mibu ist offline  
Alt 19.05.2004, 14:58   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
goelliboy macht alles soweit korrekt
was soll ich denn jetzt glauben?

ich habe gestern mein gewerbe angemeldet und dann erfahre ich, dass die ikh doch geld verlangt... na das kann ja noch heiter werden
goelliboy ist offline  
Alt 19.05.2004, 15:02   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Papenburg
Johannes ist auf einem guten Weg
Sie verlangt schon Geld. Aber ich meine das dies erst ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinnhöhe der Fall ist. Vorher ist nichts zu zahlen?!
Johannes ist offline  
Alt 19.05.2004, 15:22   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
mibu macht sich hier sehr viel Mühe
wenn es nur eine taschengeld aufbesserung ist, dann denke ich dass es keine bzw. nur sehr geringe beiträge sind. am besten mal bei der örtlichen ihk nachfragen.
mibu ist offline  
Alt 19.05.2004, 15:33   #12
TP-Urgestein
 
Benutzerbild von webcreate
 
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
webcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichtswebcreate ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts
Also bei der IHK wirst Du automatisch Mitglied und ob es nun was kostet oder nicht hängt dann von deinem Gewinn ab.
Auf der ersten Rechnung (nach dem ersten GJ) gibt es da auf dem Rechnungsbogen auf der Rückseite ein Feld, für den Fall, dass man unter der Grenze liegt. Die Grenze ist mir nicht mehr bekannt, ist schon zu lange her.
Aber hier mal ein Link, wo man sich mit der Selbstständigkeitin der IT befasst.
Da solltest Du (fast) alles an Infos finden, was man bei dem Schritt in die Selbstständigkeit beachten muss und wissen sollte.

Zusatz:
Steuervorauszahlung wird wahrscheinlich erstaml nicht anfallen.
Meistens ist es aber von dem ersten GJ abhängig, wenn Du nicht all zu viel Gewinn hast wird das wohl auch in Zukunft nicht der Fall sein.
Dann hast Du nur die Vorsteuererklärung zu machen. Im ersten Jahr wird die pro Qaut. gemacht, danach entscheidet sich ob es bei hohem Gewinn monatl. sein wird oder bei einer Jahrenumsatzsteuer unter 1000€ gar nur jährlich.
__________________
Gruß Mark
Mein Blog zum TP || XING Profil || grafiker.de Profil || How to use GOOGLE
emCalculator 1.0

webcreate IT SOLUTIONS
www.webcreate-nrw.de

>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<

Geändert von webcreate (19.05.2004 um 15:37 Uhr).
webcreate ist offline  
Alt 19.05.2004, 16:52   #13
TP-Insider
 
Benutzerbild von Wolfgang G
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
Wolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's geht
Der IHK-Schwellenwert liegt bei 5.200 € Gewinn vor Steuern.

Wolfgang
Wolfgang G ist offline  
 

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