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Alt 20.05.2004, 14:43   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
marco249 macht alles soweit korrekt

Angemeldete Tätigkeit


Hallo,

eine kleine frage.

Ich betreibe seit ca. 2 Jahren ein Gewerbe. Ich biete Service Leistungen übers Internet - Game und Chat Services an.

Auf dem Gewerbeschein steht Angemeldete Tätigkeit:
Serviceleistung über das Internet

Meine frage, dürfte ich hier auch z.B. Kabel und Zubehör bei ebay über die Firma mit Rechnung verkaufen?

Oder müsste ich das Gewerbe dann Ummelden, Handel mit Elektronikartikeln?

Ist ja nicht mein Hauptgeschäft, Verkaufe hier nur übermengen die ich beim Großhändler für die Firma bestellt habe, und derzeit nicht benötige.
Sind beträge unter 10 €.

Kennt sich da jemand aus, ob das folgen haben kann?

Man könnten das Gewerbe ja auch ummelden lassen, aber wieder auf die Gemeinde, wieder Geld bezahlen oder?

Gruß

Marco
marco249 ist offline  


Alt 22.05.2004, 14:55   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Koblenz / Rhl.-Pf.
trancegfx macht alles soweit korrekt
Also ich kann Dir da mit Sicherheit sagen, dass es
keine negativen Folgen für Dich haben wird.

1.) Service ist ein so allgemeiner Begriff, worunter auch
"Verkauf" fallen kann.

2.) Schert sich da eh kein Schw*** drum, erst recht nicht
bei solchen Kleinbeträgen.

MFG
trancegfx ist offline  
Alt 22.05.2004, 15:44   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
bobelle macht alles soweit korrekt
da muss ich dir wohl WIDERSPRECHEN!

soweit ich weiss darfst du nur als OHG oder GmbH Handel betreiben, als GbR z.B. NICHT!

ich geh davon aus, dass du nur beim rathaus o.ä. dein gewerbe angemeldet hast, also keinen gewerbeschein hast, sondern eher ne gewerbeanmeldung oder so. korrigiert mich, wenn ich mich da irre, aber ich glaub, dass es eben davon abhängt welche gesellschaftsform man gewählt hat.
bobelle ist offline  
Alt 22.05.2004, 17:03   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
soweit ich weiss darfst du nur als OHG oder GmbH Handel betreiben, als GbR z.B. NICHT!

ich geh davon aus, dass du nur beim rathaus o.ä. dein gewerbe angemeldet hast, also keinen gewerbeschein hast, sondern eher ne gewerbeanmeldung oder so. korrigiert mich, wenn ich mich da irre, aber ich glaub, dass es eben davon abhängt welche gesellschaftsform man gewählt hat.
Mich würde interessieren wo Du das her hast ? Sowas hab ich noch nie gehört oder meinst Du vieleicht was völlig anderes ? Selbstverständlich kann man auch als Einzelunternehmen oder GbR Handel treiben. Und mit der Anmeldung bei der Gemeinde ?? wenn er das gemacht hat, dann hat er auch einen Gewerbeschein erhalten.

Beste Grüße Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline  
Alt 22.05.2004, 17:07   #5
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von bobelle
soweit ich weiss darfst du nur als OHG oder GmbH Handel betreiben, als GbR z.B. NICHT!.
also das stimmt ja nun mal gar nicht

sowohl als GbR als auch als Einzerlunternehmer (was ja rein haftungstechnisch nahezu identisch ist) darf ich ohne Probleme Handel treiben (mache ich seit über 15 Jahren, die ersten Jahre als GbR und die letzten Jahre als Einzelunternehmer)
Warum auch nicht?

GbR/Einzelunternehmung ist doch für alle Beteiligten (Lieferanten, Kunden, Banken ...) der viel, viel "sicherere" Geschäftspartner als eine GmbH z.B., da der/die Betreiber mit ihrem kompletten Vemögen haften, und nicht nur mit einem recht geringen Gesellschaftskapital

Würde da auch eher der Einschätzung von trancegfx zustimmen:
Der Begriff "Service" ist sehr interpretationsfähig

und zumindest dem Finanzamt ist es recht egal, was auf deiner Gewerbeanmeldung steht, Hauptsache du versteuerst alle erzielten Erlöse/Umsätze

Ich habe sogar die ersten Jahren meines "2ten Standbeines" - EDV-Service & Webdesign - dieses mit Segen meines Steuerberaters auf die Gewerbeanmeldung und die Steuernummer meines Bioladens ausgeübt ("Handel mit Lebensmitteln, Büchern, Zeitschriften, Geschenkartikeln und Kunstgewerbe" ist in dieser Gewerbeanmeldung eingetragen)

Kleiner Haken daran war lediglich, dass ich meine Rechnungen für Websites oder Rechnerreparaturen mit dem Briefkopf des Bioladens schreiben musste.
Und dass ich auf diese Gewerbeanmeldung keine Wiederverkäuferpreise bei Hardware-/Softwareeinkauf bekam.

Deswegen habe ich irgendwann dann doch 40 DM in eine zweite Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis für einen zweiten Schein "investiert".

Rein buchungstechnisch/bilanzmäßig wird aber trotzdem alles gemeinsam über eine Steuernummer beim Finanzamt abgewickelt
Thomas ist offline  
Alt 23.05.2004, 13:46   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Viernheim
marco249 macht alles soweit korrekt
Thumbs up

Danke !


Hallo,

Vielen Dank für die Antworten. Gut das man nicht bei allem seinen Gewerbeschein umschreiben lassen muss. Wäre ja immer ein aufwand.

MfG

Marco
marco249 ist offline  
 

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