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Zitat von bobelle
soweit ich weiss darfst du nur als OHG oder GmbH Handel betreiben, als GbR z.B. NICHT!.
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also das stimmt ja nun mal gar nicht
sowohl als GbR als auch als Einzerlunternehmer (was ja rein haftungstechnisch nahezu identisch ist) darf ich ohne Probleme Handel treiben (mache ich seit über 15 Jahren, die ersten Jahre als GbR und die letzten Jahre als Einzelunternehmer)
Warum auch nicht?
GbR/Einzelunternehmung ist doch für alle Beteiligten (Lieferanten, Kunden, Banken ...) der viel, viel "sicherere" Geschäftspartner als eine GmbH z.B., da der/die Betreiber mit ihrem kompletten Vemögen haften, und nicht nur mit einem recht geringen Gesellschaftskapital
Würde da auch eher der Einschätzung von trancegfx zustimmen:
Der Begriff "Service" ist sehr interpretationsfähig
und zumindest dem Finanzamt ist es recht egal, was auf deiner Gewerbeanmeldung steht, Hauptsache du versteuerst
alle erzielten Erlöse/Umsätze
Ich habe sogar die ersten Jahren meines "2ten Standbeines" - EDV-Service & Webdesign - dieses mit Segen meines Steuerberaters auf die Gewerbeanmeldung und die Steuernummer
meines Bioladens ausgeübt

("Handel mit Lebensmitteln, Büchern, Zeitschriften, Geschenkartikeln und Kunstgewerbe" ist in dieser Gewerbeanmeldung eingetragen)
Kleiner Haken daran war lediglich, dass ich meine Rechnungen für Websites oder Rechnerreparaturen mit dem Briefkopf des Bioladens schreiben musste.
Und dass ich auf diese Gewerbeanmeldung keine Wiederverkäuferpreise bei Hardware-/Softwareeinkauf bekam.
Deswegen habe ich irgendwann dann doch 40 DM in eine zweite Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis für einen zweiten Schein "investiert".
Rein buchungstechnisch/bilanzmäßig wird aber trotzdem alles gemeinsam über eine Steuernummer beim Finanzamt abgewickelt
