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Alt 21.05.2004, 11:12   #1
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Fragen zum Thema Grosshändler, Produkte verkaufen ...


Hallo zusammen!

Mir liegen momentan ein paar Fragen auf dem Herzen. Bin gespannt ob ihr mir da weiterhelfen könnt:

1.) Kauft ihr eure Produkte in der Regel nur bei EINEM Grosshändler ein oder vergleicht ihr auch ständig die Preise ...

Kunde A hat ein Produkt von mir gekauft, das innerhalb des Garantieanspruchs (24 Monate) kaputt ging. Dazu folgende Fragen:

2.) Hat er ein Recht auf Ersatz des Artikels (absolut identischer Artikel) oder kann man ihm auch einfach sein Geld wieder geben? Müssen in einem solchen Fall auch die Versandkosten rückerstattet werden?

3.) Ich als Händler habe selbst noch Garantieanspruch auf den kaputt gegangenen Artikel (der Grosshändler muss mir als Wiederverkäufer ja auch die 24 Monate Garantieanspruch geben, richtig?) - woher weiss ich aber nun von welchem Grosshändler das verkaufte Produkt ist, wenn das schon -sagen wir mal- 20 Monate her ist ... ???

4.) Wie macht ihr das von wg. Lagerkapazität ... angenommen man hat nen Online-Shop und verkauft Hardware & Software. Mietet ihr euch ein Lager an oder lasst ihr euch die Ware nur bei Bedarf vom Grosshändler zusenden?
Was passiert aber im Falle dass das Produkt vom Grosshändler nicht mehr lieferbar ist? Hat der Kunde ein Recht darauf einen angebotenen Artikel zu erwerben (auch wenn man diesen nicht mehr verkaufen kann) ????

5.) Noch was anderes: Was haltet ihr vom Angebot von zentrada.de - lohnt es sich für mich als Einsteiger darüber erste Kontakte mit Grosshändlern zu knüpfen oder würdet ihr mir raten selbst gute Grosshändler zu recherchieren ???

Soo... das sind wieder mal ausführliche Fragen, trotzdem hoffe ich dass ihr mir weiterhelfen könnt ! Besten Dank im Vorraus!

Und zum Schluss nochmals ein Lob an euch alle: ich habe in diesem Forum stets kompetente und ausführliche Antworten bekommen - einfach nur TOP!
__________________

Geändert von screamfine (21.05.2004 um 11:14 Uhr).
screamfine ist offline  


Alt 21.05.2004, 11:49   #2
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Zitat:
Zitat von screamfine
2.) Hat er ein Recht auf Ersatz des Artikels (absolut identischer Artikel) oder kann man ihm auch einfach sein Geld wieder geben? Müssen in einem solchen Fall auch die Versandkosten rückerstattet werden?
Ja, hat er! Wenn der Kunde ein Verbraucher iSd § 13 BGB ist, hat er zwei Jahre lang ein Wahlrecht, entweder die defekte Sache nachbessern zu lassen oder eine neue zu bekommen. Im ersten halben Jahr besteht sogar eine Beweislastumkehr, sodass der Händler nachweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Gefahrübergang bestand.

Zitat:
3.) Ich als Händler habe selbst noch Garantieanspruch auf den kaputt gegangenen Artikel (der Grosshändler muss mir als Wiederverkäufer ja auch die 24 Monate Garantieanspruch geben, richtig?) - woher weiss ich aber nun von welchem Grosshändler das verkaufte Produkt ist, wenn das schon -sagen wir mal- 20 Monate her ist ... ???
Das mit dem Garantieanspruch hängt sicherlich von einer Vereinbarung mit deinem Großhändler ab, denn im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie nicht gesetzlich zwingend, sondern eine freiwillige Leistung. Das andere Problem deiner Frage ist eine Sache der Organisation...

Zitat:
4.) Was passiert aber im Falle dass das Produkt vom Grosshändler nicht mehr lieferbar ist? Hat der Kunde ein Recht darauf einen angebotenen Artikel zu erwerben (auch wenn man diesen nicht mehr verkaufen kann) ????
Bei einem Online-Shop verhält es sich wie mit einem Katalog oder einem Schaufenster. Die dort zu findenden Produktangebote sind nicht bindend, sondern eine Einladung an den Kunden, ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Dieses Angebot kannst du als Händler dann immer noch ablehnen, wenn die Ware nicht lieferbar ist.

Ich habe zusätzlich in meinen AGB stehen, dass ein Vertrag erst durch den Versand der Ware zustande kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich also nicht an die Bestellungen der Kunden gebunden. Rein rechtlich könnte ich also jederzeit die Bestellungen stornieren, aber der Kunde findet das natürlich nicht so dolle...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 21.05.2004, 13:02   #3
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screamfine macht alles soweit korrekt
Danke erstmal für die Antwort.

Wo genau ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?! Grosshändler müssen einer Gewährleistung geben oder?

Und dann noch zu:
"Das andere Problem deiner Frage ist eine Sache der Organisation..."

Ist mir schon klar, würde mich nur interessieren wie ihr das handhabt?!

__________________
screamfine ist offline  
Alt 21.05.2004, 13:35   #4
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Hallo,

erst mal danke für das dicke Lob für das Forum.

Zur Organisation: Entweder hast Du sehr wenig, dann hast Du sicher einen Überblick, was Du wo bestellt hast.
Am Anfang vergleich man ja sicher ständig die preise und schiesst sich dann auf eine kleine Anzahl Lieferanten ein. Das macht Sinn, denn erstens variieren die Preise nun auch nicht so stark und zweitens werden die sehr sehr freundlich, wenn man mehr Umsatz macht. Du wirst überrascht sein, was dann alles möglich ist.
Wird Dein Handel größer, solltest Du eine kleine Warenwirtschaft pflegen. Das kann per Programm sein, oder aber auch per Tabelle. Dann weisst Du immer, was von wem kommt. Wenn Du einen Artikel zurückgeben möchtest, musst Du i.d.R. soweiso die Rechnung in Kopie mitsenden.

Wo der genaue juristische Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist, weiss ich auch net so genau, defakto muss der Großhändler zwei Jahre für die Ware geradestehen, fast so, wie Du bei Deinem Endkunden. Es kann nur eine kleine Lücke entstehen, wenn Du Lagerware erst später verkaufst.

Und zu guter Letzt: Bei Hardware (im PC Bereich) und Software habe ich fast nie Lagerware, das lohnt sich nur dann, wenn man die Ware entweder supergünstig bekommt oder sehr schnell verkaufen kann. Bei dem Preisverfall wäre das sonst Wahnsinn.

Viegrü
Hardy
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Alt 21.05.2004, 13:55   #5
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Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist ganz einfach:

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und vom Umfang her gesetzlich bestimmt (§§ 434 ff. BGB; Verbrauchsgüterkauf §§ 474 ff. BGB).

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann daher von diesem hinsichtlich Länge, Umfang, etc. im wesentlichen frei ausgestaltet werden. Wenn die Garantie nicht vertraglich geregelt ist oder in einem Vertrag aufgenommen ist, besteht auch kein Rechtsanspruch auf diese.
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 21.05.2004, 16:39   #6
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Zitat:
Zitat von Hardy
Hallo,

Und zu guter Letzt: Bei Hardware (im PC Bereich) und Software habe ich fast nie Lagerware, das lohnt sich nur dann, wenn man die Ware entweder supergünstig bekommt oder sehr schnell verkaufen kann. Bei dem Preisverfall wäre das sonst Wahnsinn.

Viegrü
Hardy
D.h. dass du nur beim Grosshändler einen Artikel bestellst, wenn du einen Kundenauftrag hast ... allerdings dachte ich immer man muss schon in grossen Mengen beim Grosshändler einkaufen damit sich das Ganze lohnt ... täusche ich mich da? Ist das bei Hardware / Software anders ?
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screamfine ist offline  
Alt 21.05.2004, 17:12   #7
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und was ist der leistungsunterschied zwischen gewährleistung und garantie? wegen zeit ist ja jetzt geklärt, gewährl = 2 jahre, garantie freiwillig.

aber defakto muss der Großhändler zwei Jahre für die Ware geradestehen bedeitet was?
bobelle ist offline  
Alt 21.05.2004, 18:13   #8
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Das hängt meines Wissens nach von der jeweiligen Garantievereinbarung ab. Aber idR übernehmen doch die Hersteller die Garantie, die dann die Großhändler an ihre Kunden weitergeben.

Hinsichtlich des Inhaltes und des Umfangs der Garantie sind die Bestimmungen auch frei wählbar, aber müssen logischerweise den gesetzlichen Mindesanspruch der Gewährleistung bieten, sonst macht es keinen Sinn...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 22.05.2004, 13:25   #9
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aber was ist der leistungsunterschied zwischen garantie und gewährleistung?
bobelle ist offline  
Alt 23.05.2004, 12:02   #10
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Zitat:
aber was ist der leistungsunterschied zwischen garantie und gewährleistung?
Das hängt von dem jeweiligen Hersteller ab!!! Die Garantie als freiwillige Leistung ist nicht einheitlich bestimmt...
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OBI-Wahn ist offline  
Alt 24.05.2004, 08:55   #11
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WOllte nur nochmal fragen ... ging irgendwie unter =) :

D.h. dass du nur beim Grosshändler einen Artikel bestellst, wenn du einen Kundenauftrag hast ... allerdings dachte ich immer man muss schon in grossen Mengen beim Grosshändler einkaufen damit sich das Ganze lohnt ... täusche ich mich da? Ist das bei Hardware / Software anders ?
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screamfine ist offline  
Alt 24.05.2004, 11:46   #12
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man braucht halt einfach nur genügend kundenaufträge, damit der Umsatz auf Seiten des Großhäündlers stimmt...
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