Hallo.
Wenn Eure Stücke 100%ig Eigenkreationen (also Komposition&Text) sind und Ihr noch
nicht bei der GEMA gemeldet seid, dann könnt Ihr mit Eurer Musik machen, was Ihr wollt.
Seid Ihr aber aktivere Musiker, die mehrere Auftritte im Jahr haben und somit der Meinung seid, die GEMA als Inkassounternehmen zu beschäftigen, dann müsstet Ihr die Songs die Ihr veröffentlicht (auch nur virtuell im Netz) der GEMA melden, die dann darauf Tantiemen für die Nutzung einziehen und nach Abzug einer Bearbeitungs-/und Verwaltungsgebühr am Jahresende wieder an den Künstler zurückbezahlen... Aber auch nur, wenn Ihr dies rechtzeitig beantragt.
Sehr viele weitere Informationen zu dem Thema findet Ihr natürlich bei der
GEMA oder gleich telefonisch, da kommt Ihr dann besser dran und könnt die Leute da direkt nerven.
Viel Spass weiterhin und viele Grüsse...
Martin