Hallo.
Um es gleich auf den Punkt zu bringen:
Musik darf absolut nicht ohne Erlaubniss des Künstlers oder des Rechteverwerters benutzt und/oder veröffentlicht werden. Die komponierten Werke unterstehen dem Urhebergesetz, welches besagt, dass ein Musikstück aus zwei Komponenten besteht: Dem Text und der Komposition. Diese sind geschützt und zwar schon bei der Entstehung ... Also schon Mitten im Kreativprozess (also nicht, wenn der/die Künstler die Werke bei der GEMA angemeldet haben, was oft falsch verstanden wird). Die werke geniessen also Urheberschutz und zwar bis 70 nach dem Tod des Urhebers. Danach geniessen die Erben des Künstlers das Recht, die Stücke weiter auszuwerten, wenn sie daran denken, die Schutzrechte hierfür geltend zu machen.
Kurz: Alle Musikstücke, die Du so hörst, kaufst, meinetwegen auch saugst und coverst stehen grundsätzlich unter Schutz, ausser sie sind deutlichst als "freie Stücke" deklariert worden, dann darf man sie verwenden (meist aber auch nur privat). Sollte irgendein schlauer Musiker auf die Idee kommen, das Stück neu einzuspielen und verändern, so ist das von der Gesetzgebung nicht ok. Auch wenn nur wenige Noten hieraus verwendet werden, stellt eine Schutzrechtsverletzung dar. Möchte eine Band oder Musiker nun ein Stück covern, so benötigt er eine Veröffentlichungsgenehmigung von dem Künstler, meistens über seinen Verlag, der die Schutzrechte auswertet.
Wenn also ein Musikstück z.B. auf einer Homepage eingebunden werden soll, dann bitte nur mit Genehmigung. Wenn der Künstler einen hohen Bekanntheitsgrad geniesst, dann kann man das auch über die GEMA regeln. Die GEMA ist das Inkassounternehmen für die Künstler, Verlage und Plattenfirmen, die die Verwertungsdaten aus den verschiedenen Veröffentlichungsarten wie Aufführung, Sendung per Radio, TV, Internet usw. auswertet, eintreibt und an die Künstler weiterleitet. Dort also anmelden, dass man ein Stück auf seiner Page veröffentlichen möchte, die kassieren monatlich einen Betrag ab und man darf das Stück verwenden. Kostet aber nicht schlecht!
Im Übrigen:
Solltet Ihr auch schon bei der GEMA gemeldet sein, so dürft Ihr Eure eigenen, also selbstkreierten Stücke auch nur dann im Netz veröffentlichen, wenn Ihr dies der GEMA auch gemeldet habt. Denn die kassieren dann von Euch eine Nutzungsgebühr von Euch, die dann nach Abzug einer Gebühr am Jahresende wieder an die Künstler ausbezahlt wird. Mehr Infos zum Thema unter
GEMA
Ok, hoffe ein wenig geholfen zu haben,
viele Grüsse...Martin