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23.05.2004, 18:43
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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Frage zur Tätigkeit
Hallo alle zusammen !
Ich bin auch am überlegen, ob ich ein Gewerbe anmelden soll oder nicht. Nun hab ich mir mal umgeschaut und weis schon mal, dass das Anmelden was kostet, das ich Post vom Finanzamt bekomme etc.. Was ich nun aber noch weis, ist, was ich nun an Steuern zahlen muss, wie ´man das auschreiben soll (Buchhaltung ?!), Versicherung und so weiter. Werde da aber wohl mal unseren Nachbarn fragen der ist Rechtsanwalt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Was für einen Tätigkeitsbereich sollte man bei Webdesign + Programmierung angeben. Was ich auch überlege ist vielleicht ein kleines InternetCafé aber das steht noch gaaaaanzzz weit in den Sternen****.
Wer mir eine kurze knappe antwort geben kann, dem bin ich sehr. Auch über links, wo etwas wegen Versicherung etc steht, bin ich auch sehr dankbar.
Gruß
Thorsten Steinberg
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23.05.2004, 19:17
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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..also für Webdesign/Programmierung sollte "Internetdienstleistungen" vollkommen ausreichen
Bart
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23.05.2004, 20:11
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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danke schon mal, nur wie sieht das mit dem "Café" aus ? kann man bei Bereiche in eine Tätigkeit reinfassen oder kann man auch zwei Tätigkeiten angeben bzw. hat man die möglichkeit das hinterher mit anzugeben ?
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23.05.2004, 20:20
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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noch ne frage sorry.
wie ist das, wenn ich auf meiner HP einen Stellenanzeigen Service mache, fällt das dann auch unter Internetdienstleistungen oder nicht. Bzw. was für möglichkeiten sind mir offen, wenn ich Internetdienstleistungen angebe.
thx für antworten
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23.05.2004, 20:24
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Ich kann es zwar nicht genau sagen, aber für ein "Café" dürften schon noch einige Dinge ausschlaggebend sein. Bezüglich Gesundheitsamt, Komission usw. Da würd ich mich zur Sicherheit prof. beraten lassen.
Zu dem Anderen, wie schon gesagt wurde Dienstleistung.
In meinem Schein hab ich Dienstleistung im IT-Bereich stehen.
Zusätzlich empfehle ich immer den Handel mit aufzunehmen, ggf. fragt mal ein Kunde nach nem Server oder so, dann hast Du schonmal die rechtliche Hürde genommen.
Besser zuviel, als zu wenig aufnehmen, jeder Nachtrag kostet nämlich genau soviel, wie eine Neuanmeldung.
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23.05.2004, 21:09
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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OK danke für die antworten !
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23.05.2004, 23:36
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Regensburg / Landshut
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Was ist eigentlich, wenn man "erwischt" wird, eine "fremde" (also eine Tätigkeit, die nicht im Schein drinsteht) Tätigkeit auszuführen?
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24.05.2004, 07:32
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Was ist eigentlich, wenn man "erwischt" wird, eine "fremde" (also eine Tätigkeit, die nicht im Schein drinsteht) Tätigkeit auszuführen?
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Ich würde meinen das solange keine zusätzlichen Pflichten durch eine nicht Änderung der Gewerbeanmeldung umgangen werden nichts passiert. Alles weitere würde m.E. nach eine Ordnungswidrigkeit darstellen die mit Geldbußen belegt werden und unter Umständen auch mit einer Gewerbeuntersagung.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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