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Alt 28.05.2004, 14:34   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2004
ger_mama macht alles soweit korrekt

Bafög


Hallo zusammen !!

Wenn ich ein Gewerbe anmelde habe ich ja eine Grenze von ~ 7166 € oder so
dass meine Eltern das Kindergeld nicht gestrichen bekommen.
Wie ist es mit Bafög? Ich beziehe Bafög und studiere...
Verliere ich das Bafög prinzipiell wenn ich ein Gewerbe anmelde oder
gilt dort auch eine Maximal-Grenze für das Einkommen?

Schönen Gruss, ger_mama
ger_mama ist offline  


Alt 28.05.2004, 15:59   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Im BaföG steht in § 21 I, dass alle positiven Einkünfte nach Einkommensteuergesetz mitgerechnet werden, also sowohl deine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit (dein zukünftiges Gewerbe). Bis zu einem Einkommen von 4200,- € wird dein Anspruch nicht gemindert, alles was darüber liegt wird zu ca. 4/5 angerechnet...

§ 21 Einkommensbegriff

(1) Als Einkommen gilt – vorbehaltlich der Sätze 3 und 4, der Absätze 2a, 3 und 4 – die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Abgezogen werden können:

1. der Altersentlastungsbetrag (§ 24a des Einkommensteuergesetzes),

2. die Beträge, die für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung als Sonderausgaben nach § 10e oder § 10i des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden; diese Beträge können auch von der Summe der positiven Einkünfte des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten abgezogen werden,

3. die für den Berechnungszeitraum zu leistende Einkommensteuer, Kirchensteuer und

4. die für den Berechnungszeitraum zu leistenden Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit sowie die geleisteten freiwilligen Aufwendungen zur Sozialversicherung und für eine private Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Lebensversicherung in angemessenem Umfang.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 28.05.2004, 16:03   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: May 2004
ger_mama macht alles soweit korrekt
danke für die schnelle antwort !

dann kann mir ja nix passieren wenn ich unter 4200€ bleibe
ger_mama ist offline  
 

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