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Rechtlich bedaf es einer Zustimmung, ausser es wurde vertraglich eine Exklusivnutzung fixiert.
Wie es in der Praxis aussieht ist Unterschiedlich, einige pochen auf ihr Recht, andere interessiert es nicht besonders.
Sollte nun eine künstlerische Veränderung so stark vorgenommen werden, dass es dem eigentlichen Design nicht mehr zuzuordnen ist, gilt es als eigenes Werk und unterliegt dann nicht mehr dem eigentlichen Webdesigners. Ab wann nun eine solche Veränderung erreicht ist, ist immer so eine Sache, da gibt es auch schon zig verschiedene Urteile zu.
Am Besten einfach mit dem Webdesigner sprechen.
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