ist insgesamt recht umstritten, ob man seine St.-Nr. (nicht die USt.,-ID!!!) öffentlich bekannt geben sollte ...
aus dieser St,-Nr. ist das zuständige Finanzamt erkennbar, also ist es denkbar, dass man dort anruft, sich mit der St.-Nr. "meldet" und Auskünfte einholt.
mein Steuerberater rät jedenfalls ausdrücklich dazu,
ausschließlich die USt.-ID öffentlich bekanntzugeben (auf Rechnungen, Briefkopf ...) und wenn man keine hat, sich dann einfach eine zuweisen lassen, kostet ja nix.
weiterer (kleiner) Nachteil der St.-Nr. gegenüber der USt.-ID: die St.-Nr. kann schon mal wechseln (Umzug, Heirat, Gewerbeänderung ...), dann müssen alle Papiere, Impressi, AGB ... geändert werden.
Die USt.-ID bleibt einem normal aber immer erhalten, also nie wieder was ändern müssen
