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Alt 03.06.2004, 10:12   #1
TP-Junior
 
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Cronjob macht alles soweit korrekt

Schülerjob ! Frage


Hallo,

ich bin Schüler, mache 06 mein Abi und bin 18 Jahre.

Ich habe einen Nebenjob für 300 EUR (per Sozialversicherungskarte)
und trage Zeitungen aus 150 EUR (Lohnsteuerkarte).
Nun erhalte ich einen 2. Nebenjob für 120 EUR.

Was ist genau der Unterschied zwischen Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungskarte? Soll ich den Lohn des neuen Job per Lohnsteuer oder Sozialversicherungskarte beziehen? Verdiene ja über 400 EUR im Mon??
Wie viel Steuern müsste ich dann zahlen? Nur auf dass, was über 400 EUR liegt? Als Schüler auch den vollen Satz? Gibt es einen Freibetrag?

Kennt jemand vielleicht eine FAQ im Internet oder kann mir kurz die Fragen beantworten? Das wäre lieb.... Danke für die Hilfe ...
Cronjob ist offline  


Alt 03.06.2004, 11:05   #2
TP-Veteran
 
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Was ist genau der Unterschied zwischen Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungskarte?
Einen Job auf Sozialversicherungskarte gibt es nicht. Entweder der Job wird über Steuerkarte abgerechnet oder der Lohn wir paschalversteuert. Sozialversicherungsrechtliche bleibt es bei den Pauschalen solange eine geringfügige Beschäftigung vorliert.

Zitat:
Soll ich den Lohn des neuen Job per Lohnsteuer oder Sozialversicherungskarte beziehen?
Du übersteigst bereits mit der Beschäftigung beim Zeitungaustragen die 400€ Grenze (1. Job 300 + Zeitungaustragen 150 = 450). Somit sind alle 3 Beschäftigungen Steuer und Sozialversicherungspflichtig. Lohnsteuerlich gibt es zwar noch die Möglichkeit den Lohn pauschal mit 20% zu versteuern, aber da Du Deinen Arbeitgebern wahrscheinlich noch nicht gesagt hast das Du mit Deinen ganzen Job über 400€ kommst und er mit Sicherheit bald Post von der Bundesknappschaft bekommt wo die Sozialversicherungspflicht festgestellt wird, wirst Du Deine Jobs wohl bald verlieren, es sei denn Du hast Nette Chefs und Du gibts soviele Deiner Jobs auf bis Du wieder unter 400€ liegst. Das wird sich ansonsten nämlich kein Chef leisten werden eine voll Sozialversicherungspflichte Aushilfe zu beschäftigen. Im übrigen wird ein (kleines) Ermittlungsverfahren gegen Deine Chefs eingeleitet ums zu prüfen ob sie Dich auch ausdrücklich darauf hingewiesen habe das weitere Beschäftigungen meldepflichtig sind. Normal passiert da weiter nichts, aber jedem Arbeitgeber wird es unangenehm sein so einen Fragebogen beantworten zu müssen und Lohnunterlagen zu Bundesknappschaft zur Prüfung schicken zu müssen.

Mein Tip schmeiß den 3. Job hin und seh zu das Du im 1. Job nur noch soviel verdienst das Du zusammen mit dem Zeitungaustragen unter 400€ liegst. Eine Umgehen der Zusammenrechnung ist seid alle Beschäftigungen der Bundesknappschaft gemeldet werden müssen unmöglich und bringt nur ärger.

Gruß Epic03

Du kannst Dich auch gerne nochmal selber auf der Internetseite der Bundesknappschaft erkundigen. http://www.minijob-zentrale.de
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (03.06.2004 um 11:09 Uhr).
Epic ist offline  
Alt 05.06.2004, 12:45   #3
TP-Junior
 
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Cronjob macht alles soweit korrekt
Also ich habe es so geregelt, dass Zeitungsjob und mein Minijob zusammen nur
400 EUR ergeben. Der Rest wird mir auf 2 Mon im Jahr ausgezahlt (da man 2 Mon im Jahr 800 EUR verdiehnen darf).

Der Neue Job 120 EUR, wäre dann voll über die 400 EUR Grenze. Was müsste mein Arbeitgeber dafür zahlen (denke würde er machen, will mich erst einmal hier informieren).

Und versaut man sich damit den Anspruch auf evt. Befög in der Zukunft etc.?
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Gruß
Cronjob ist offline  
Alt 05.06.2004, 14:15   #4
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Zitat:
Also ich habe es so geregelt, dass Zeitungsjob und mein Minijob zusammen nur
400 EUR ergeben.
soweit erstmal ok

Zitat:
Der Rest wird mir auf 2 Mon im Jahr ausgezahlt (da man 2 Mon im Jahr 800 EUR verdiehnen darf).
das mit den 800€ stimmt leider nicht. Wie oben beschrieben ist es lediglich möglich ausnahmsweise die 400€ Grenze zu überschreiten (max. 2 Monate pro Jahr) und das auch nur wenn die Überschreitung nicht vorhersehbar war und die Jahresgrenze nicht überschritten wird. Für die Zukunft würde das Sozialversicherungspflicht nach sich ziehen.

Und der neue Job bricht Dir leider entgültig den Hals, da durch diese Beschäftigung die 400€ Grenze als auch die Jahresgrenze überschritten wird. In diesem Fall sind dann alle 3 Beschäftigungen zusammen zu rechen und werden insgesammt Sozialversicherungpflichtig. Das heißt volle Krankenvers. je nach dem wo Du versichert bist (ca. 12,9 - 15 %), Rentenversicherung 19,5%, Pflegeversicherung 1,7% und Arbeitslosenversicherung fällt nicht an (hier sind die Beschäftigungen nicht zusammen zurechnen) Lohnsteuerlich kann bei überschreiten der 400€ durch Zusammenrechnung nicht mehr mit 2% Pauschalsteuer abgerechnet werden. Es bleibt also nur die Möglichkeit den Lohn über Steuerkarte abzurechnen oder der Arbeitgeber versteuert den Lohn pauschal mit 20%.

Gruß Epic03
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Epic ist offline  
Alt 06.06.2004, 13:04   #5
TP-Junior
 
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Cronjob macht alles soweit korrekt
Das ist ja bescheuert in Deutschland.

Ich bin noch bei den Eltern mitversichert (Krankenkasse),
und mache erst 06 mein ABI und möchte nicht meine ganze Zeit
mit Steuern etc. verschwenden !

Ok, also gut, 400 EUR Granze wird durch die beiden Jobs nicht überschritten. (Überschüsse werden in 2 Mon im Jahr ausgezahlt, da ich beim Zeitunngslohn nicht pauschal bezahlt werde, geht das auch)

Reicht es dann, wenn nur der neue Arbeitgeber des 120 EUR Jobs pauschal 20% zahlt?
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Gruß
Cronjob ist offline  
Alt 06.06.2004, 18:49   #6
TP-Junior
 
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bitte hlft mir noch mal schnell, muss das am Montag klären ...
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Gruß
Cronjob ist offline  
Alt 06.06.2004, 21:14   #7
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Ich weiß leider nicht wie ich es Dir noch erklären soll Deinem letzten Posting nach zu Urteilen hast Du es nämlich noch nicht verstanden. Ich hatte Dir oben einen Link von der Bundesknappschaft gepostet. Bitte nutze ihn.....

Du kannst es drehen wie Du willst es ändert nichts. WENN DU MIT ALLEN JOBS ZUSAMMEN ÜBER 400€ KOMMST, DANN IST JEDER JOB FÜR SICH GENOMMEN SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG GENAUSO WIE OBEN BESCHRIEBEN. ES KÖNNEN KEINE ÜBERHÄNGE AUSGEZAHLT WERDEN WENN DADURCH DIE JAHRESGRENZE 4800€ ÜBERSCHITTEN WIRD.

LOHNSTEUERLICH WERDEN DIESE BESCHÄFTIGUNGEN NICHT ZUSAMMENGERECHNET ES DARF ABER NICHT MEHR PAUSCHAL MIT 2% VERSTEUERT WERDEN SONDERN ENTWEDER NACH STEUERKARTE ODER PAUSCHAL MIT 20% (DAS GILT FÜR ALLE 3 JOBS)

Gruß Epic03
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