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03.06.2004, 16:27
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Mühlhausen (Thüringen)
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E-Mail-Rechnung / Signatur
Hi,
bin jetzt seit kurzem selbstständig. Hab jetzt auch meine Steuernummer bekommen und darf meine Rechnungen schreiben. Aber jetzt hat mich grad das Finanzamt angerufen und meinte:
Wenn ich Rechnung NUR per E-Mail verschicke (also nicht nochmal extra per Post) müssten die speziell signiert sein, damit sie 'umsatzsteuerprüflich zulässig' sein. (Was immer das heißen mag?!?)
Kann mir da mal jemand helfen? Weil, genaueres konnte mir die Frau vom Finanzamt auch nicht sagen. Sie meinte nur, wenn ich zusätzlich zur E-Mail-Rechnung noch eine per Post verschicke würde das klar gehen, aber wenn nur Rechnung per E-Mail, dann müsste die halt signiert sein.
Danke schon mal im vorraus!
greetinx,
Trancer
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03.06.2004, 16:45
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: May 2003
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Hi,
Ich glaub du darfst die nur nicht als "plain/text" verschicken.
PDF's werden vom FA akzeptiert -- Jedenfalls von meinem, die sagen seit 2 Jahren nix dazu.
Gruss
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04.06.2004, 07:46
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2003
Ort: Mühlhausen (Thüringen)
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Genau - als PDFs - so wollt ich das eigentlich machen.
Mich hat der Anruf von dem Finanzamt halt irritiert, weil ich von sowas vorher noch nicht gehört hab.
EDIT:
Hab da ein paar Threads tiefer in einem anderen Thema was gefunden:
Zitat:
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Zitat von webcreate
Hast Du dann eine qualifizierte Signatur von einem Anbieter mit Anbieter-Akkreditierung?
Wenn nicht solltest Du diese Mail mit dem Hinweis "zur Information versehen", da diese Art der Rechnung, also ohne Signatur, nicht vorsteuerabzugsbertigt ist.
SelfSign-Signaturen reichen da nicht aus!
Für weitere Infos google mal ein Wenig nach eCommerce, Signaturgesetz, Akkreditierung.
Ohne Signatur ist der Geschäftspartner (gewerbliche) auch berechtigt die Rechnung nicht anzunehmen.
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Hmm?
greetinx,
Trancer
Geändert von Trancer (04.06.2004 um 07:50 Uhr).
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04.06.2004, 09:30
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: BaWü
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Zitat:
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Zitat von alphasven
Hi,
Ich glaub du darfst die nur nicht als "plain/text" verschicken.
PDF's werden vom FA akzeptiert -- Jedenfalls von meinem, die sagen seit 2 Jahren nix dazu.
Gruss
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Ja, das wird jetzt in diesem Jahr auch erst aktuell. Die Rechnungen müssen unveränderbar sein und das ist bei PDF einfach nicht der Fall.
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04.06.2004, 11:42
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Aber ist ein PDF, dass Geschützt ist nicht unveränderbar?
Klar man kann da auch was ändern, aber ich gestalte Dir auch jede Papierrechung um und das in ähnlicher Zeit.
__________________
Gruß Sebastian
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04.06.2004, 13:20
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: May 2002
Ort: DD
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Zählt PGP eigentlich unter SelfSign-Signaturen!? Ansonsten würde es ja vielleicht reichen jede Mail digital damit zu signieren, somit wäre sie fälschungssicher und eindeutig dem Sender zurechnenbar...
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04.06.2004, 13:55
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Also ich hab im letzten Monat mit zwei Betriebsprüfern über dieses Problem gesprochen und beide haben mir unabhängig voneinander besätigt das es sich bei dieser elektronsichen Signatur um eine rein teoretische formalität handelt. Kein Prüfer ist in der Lage bei einer Prüfung Eure Belege festzustellen ob eine Rechnung nun per E-mail gekommen ist oder auf dem Postweg. Somit hat die elektronische Signatur nur in Streitfällen mit dem Kunden eine Bedeutung. Der Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers wäre nur gefärdet wenn der Prüfer wissen würde das die Rechnung auf dem elektronischem Wege versendet wurde und auch dann waren sich beide Prüfer einig wird es sehr unwahrscheinlich das soetwas im Prüfungsfall bemängelt werden würde, es sei denn es wäre nun etwas ganz besonders Auffälliges zu bemängeln.
Ansonsten wurde es schon gesagt eine elektronische Signatur soll die unversehrtheit der Rechnung gewährleisten. Obwohl ich persönlich mir nicht vorstellen kann das sowas überhaupt möglich ist. Ich z.B. könnte kein Pdf Format ändern, jemand andere schon und so wird es sicher auch mit jeder Art von Signatur sein (wobei ich bin natürlich kein Edv Experte)
Deshalb mein Fazit zu diesem ganzen Problem: Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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04.06.2004, 17:32
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: BaWü
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Zitat:
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Zitat von CharlyB
Zählt PGP eigentlich unter SelfSign-Signaturen!? Ansonsten würde es ja vielleicht reichen jede Mail digital damit zu signieren, somit wäre sie fälschungssicher und eindeutig dem Sender zurechnenbar...
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Nein, leider nicht. Ich machs trotzdem 
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04.06.2004, 18:55
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#9
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Da Du mich ja schon zitiert hast, melde ich mich hier nochmal.
Bei Privatpersonen ist es nicht so wild, da eine Rechnung die elektronisch übermittelt und das ohne Signatur auch gültig ist.
Das Problem sind in dieser Hinsicht gewerbliche Kunden, da eine sollche Rechnung einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine einfache SelfSign-Signatur reicht da nicht, es muss eine qualifizierte Signatur sein, die von einem akkreditierten Anbieter ausgestellt ist.
Was Epic schreibt stimmt soweit schon, jedoch ist es doch immer so; nur weil es nicht bemerkt wird ist es nicht legal.
Stell Dir mal vor, Du hast eine Buchprüfung und dann stellt man eine Rechnung fest, die abgerechnet ist aber nicht in papierform vorliegt, sich aber beim Sichten der EDV (was ja nun zulässig ist) in einer E-Mail auffindet. Dann kann Dir im Härtefall schon Steuerhinterziehung unterstellt werden.
Ich hab Dir mal ein paar Links zusammengestellt, wo Du noch etwas dazu lesen kannst.
Wichtige Voraussetzungen für rechtsgültigen E-Commerce geschaffen
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen
Rechnung per E-Mail?
Rechnungen per E-Mail - Vorsicht Ärger mit dem Finanzamt
Geändert von webcreate (04.06.2004 um 19:14 Uhr).
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04.06.2004, 19:17
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Dann kann Dir im Härtefall schon Steuerhinterziehung unterstellt werden.
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Das seh ich anders. Wenn überhaupt kann man in diesem Zusammenhang nur von leichtfertiger Umsatzsteuerverkürzung sprechen. Im übrigen besteht auch im Nachhinein noch die Möglichkeit in so einem Streitfall die Rechnung berichtigen zu lassen. Sollte natürlich im Großen Steal Rechnungen wirklich gefälscht sein, dann spricht man von Umsteuerhinterziehung. Der Unterschied ist gravierend, da man bei leichtfertig verkürzten Steuern noch keinen Straftat begangen hat sondern lediglich eine Ortnungswidrigkeit.
Gruß Epic03
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04.06.2004, 19:46
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#11
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Mhh das mag sein Epic, ich bin da nicht genauer informiert, wann in steuerlicher Hinsicht welcher Status erreicht ist.
Ich weiß halt nur, dass es nicht rechtsgültig ist und es somit zu Problemen kommen kann.
Ich kann immer nur empfehlen, wenn man elektr. Rechnung nutzen will, sollte man sich eine qual. Signatur anschaffen.
Wem das zu teuer ist, kann sich ja eine SelfSign erstellen, Rechnung elektr. zur Info vorausschicken und als Schriftstück hinterher.
Damit geht dann alles rechtliche Bahnen und man wird keine Probleme bekommen.
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05.06.2004, 12:56
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: BaWü
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Zitat:
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Zitat von webcreate
Da Du mich ja schon zitiert hast, melde ich mich hier nochmal.
Bei Privatpersonen ist es nicht so wild, da eine Rechnung die elektronisch übermittelt und das ohne Signatur auch gültig ist.
Das Problem sind in dieser Hinsicht gewerbliche Kunden, da eine sollche Rechnung einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
(..)
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Jepp natürlich, deshalb biete ich immer optional eine Briefrechnung an.
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05.06.2004, 13:07
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: Hessen
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Wie erhält man denn solch eine digitale Signierung und wieviel kostet sie ungefähr?
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05.06.2004, 14:48
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#14
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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05.06.2004, 18:05
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: May 2002
Ort: DD
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will auch noch erwähnt werden: http://www.pgp.com/
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