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Thema: sind persönliche werbebriefe 100&ig legitim?

  1. #1
    TP-Senior
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    sind persönliche werbebriefe 100&ig legitim?

    Hallo,

    sind persönliche Werbebriefe vollständig legal und erlaubt? Oder gibt es womöglich Einschränkungen?

    Ich möchte an einen speziellen Zielgruppenkreis persönliche Werbebriefe verschicken. Diese Werbebriefe werden dann - weil per Post verschickt - auch an Firmen geschickt, die womöglich auf ihrem Briefkasten ein "KEINE WERBUNG" - Schild haben. Kann es da irgendwelche Probleme geben, oder kann ich ruhig diese Werbebriefaktion angehen?

  2. #2
    seb
    seb ist offline
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    Ich krieg solche Werbebriefe regelmäßig von allen möglichen Unternehmen, u.a. Rechtsschutz- und andere Versicherungen. Da ich annehme, dass solche Firmen sicher wissen, was sie tun dürfen, wird das okay sein.

    Und wenn der Briefträger das "keine Werbung"-Schild sieht, kann er sich ja immernoch dazu entscheiden, deinen Brief nicht einzuwerfen .

  3. #3
    TP-Senior
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    aber von außen sieht man ja nicht, ob es ein werbebrief ist oder nicht...

  4. #4
    TP-Member Avatar von Lilith
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    Hallo

    Ich habe gerade leider nicht so viel Zeit, darum nur kurz:

    Also, erstens gibt es relativ wenig Unternehmen, die so einen Aufkleber haben und zweitens (und das ist das wichtigste), gilt dieses Urteil, worauf sich diese Aufkleber (bzw. die Briefkastenbesitzer) beziehen, nur für nicht adressierte Reklamesendungen, Handzettel und Wurfsendungen.
    Die Post selber ist verpflichtet, alles, was sie zustellen soll, auch zuzustellen.
    Das heisst, da Du die Firmen ja adressieren wirst und keine Postwurfsendung machst, gilt das nicht für Deine Mailings
    Wenn Unternehmen oder Privatpersonen keine persönlich adressierte Werbung wünschen, können sich auf die sogenannte Robinsonliste setzen lassen, das heisst, die wird von allen Mitgliedern des DDV beachtet.

    Da Du ja dort vermutlich kein Mitglied bist, müssen Dich die Adressaten also, wenn sie keine Post mehr von Dir möchten, schriftlich dazu aufforden.


    Also, nur zu, passieren kann Dir nichts.



    Wie viele Briefe wirst Du verschicken? Welcher Umkreis (PLZ mässig gesehen)?
    Evt. kann ich Dir ein paar Tips geben zur günstigsten Versandart bei der Post...

    Oder sonst auch weiterhelfen wenns um die Gestaltung geht (nicht unbedingt Layout, da wirds hier einige geben die besser sind!).


    Viele Grüsse
    Lilith

  5. #5
    TP-Veteran Avatar von OBI-Wahn
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    Ich dachte es wäre so laut BGH:

    1. Privatleute dürfen nur dann Werbung bekommen, wenn sie ausdrücklich zugestimmt haben.

    2. Bei Unternehmen gilt Punkt 1, außer es lässt der Inhalt der Werbung auf ein mutmaßliches Einverständnis schließen, da dieses in das Geschäftsfeld des Unternehmens passt.

    Zumindest hat dies der BGH kürzlich für eMails so entschieden (zu meiner Freude).

    Hello again!


  6. #6
    TP-Senior
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    @OBI-Wahn
    Werbe-Emails und Werbebriefe sind soweit ich weiß zwei paar Schuhe. Soweit ich informiert bin, gilt die strenge Regelung, dass jemand der Werbung vorher zugestimmt haben muss, nur bei Email-Werbungen. Oder?

    @Lilith
    Danke für deine angebotene Hilfe - die Gestaltung und die Art des Versand sind jedoch schon hauptsächlich geklärt und fertig

  7. #7
    TP-Veteran Avatar von Epic
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    Ich dachte es wäre so laut BGH:

    1. Privatleute dürfen nur dann Werbung bekommen, wenn sie ausdrücklich zugestimmt haben.

    2. Bei Unternehmen gilt Punkt 1, außer es lässt der Inhalt der Werbung auf ein mutmaßliches Einverständnis schließen, da dieses in das Geschäftsfeld des Unternehmens passt.

    Zumindest hat dies der BGH kürzlich für eMails so entschieden (zu meiner Freude).
    Du hast vollkommen Recht, nur wissen das die wenigsten bzw. die Leute die solche Werbung verschicken interessiert es nicht...... die Wahrscheinlichkeit das sich jemand beschwert ist einfach zu gering. Wie sagt man so schön: Wo kein Kläger da kein Richter. Die Leute die Privatpersonen abends anrufen um für irgendwas Werbung zu machen interessierts auch nicht das sie das nicht dürfen und das sie eigenlich den Tatbestand der Nötigung erfüllen (gabs auch erst vor kurzem nen Urteil). Wenn man dann mal freudlich nachfragt wird schnell der Hörer aufgeknallt LOL naja und der Firmenname wird ja eh immer absichtlich so schnell und unverständlich runtergeblabbert.....

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  8. #8
    TP-Senior
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    @epic

    Darf ich also keine Werbung an spezielle Zielgruppen per Post versenden? (schließlich ist das alltäglich wie seb schon erwähnt hat)

  9. #9
    TP-Member Avatar von Lilith
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    Also, wir weichen hier ja eigentlich vom Thema ab, Frage war, ob die Post da was macht und wie das ist mit "keine Werbung einwerfen".

    Klar hat das alles noch ganz ander Hintergründe, aber bitte, wer hält sich derzeit genau daran?
    Könnte man dann wirklich noch akquirieren?


    Anyways. Hier gings ja gerade auch um das ausdrücklich zustimmen...

    das kann derzeit ausgelegt werden wie es will (vorab erteiltem ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis...) und darum basteln die gerade für die Privatkunden einen neuen Gesetzesentwurf, bei dem die Kunden (!) dann ausdrücklich zustimmen müssen, dass man sie wieder telefonisch kontaktieren darf.
    Gerade ist das ja so:
    Haben Privatpersonen z.B. bei einem Gewinnspiel mitgemacht und angegeben, dass ihre Daten für Werbezwecke (und tolle Angebote und Proben steht oftmals dabei) weitergegeben werden dürfen, so ist es erlaubt, sie zu kontaktieren, und sei es nur im Auftrag dieser Firma...


    Der neue Gesetzesentwurf aber sieht vor, dass wirklich zugestimmt werden muss, ob Telefonmarketing betrieben werden darf, und das halte ich doch für kritisch! Di oder Mi diese Woche war in der Financial Times die Meldung, dass sonst Burda - hat ja auch einen grossen Callcenter - diesen sonst ins Ausland verlagert, da es hier dann nicht mehr gestattet sein wird, z.B. ehemalige Kunden anzurufen um nach dem Kündigungsgrund zu fragen.

    Insgesamt war die Rede von ca. 400 000 Arbeitsplätzen (also natürlich nicht nur Burda), die verlagert werden sollen...



    @ Dafman

    Doch, das darfst Du! Zumindest dann, wenn Du ein zu vermutendes Einverständnis hast,weil ein eigentlicher Geschäftsbereich betroffen ist oder
    ein Hilfsgeschäft (sprich das dem eigentlichen Geschäftsgegenstand dient), oder auch bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für bestehendes Interesse (und natürlich bei bestehenden Kundenbeziehungen).


    Ausserdem, ich hab es im geschäftlichen Bereich noch nie erlebt, dass es wirklich Ärger gab.

    Und wenn mich abends ein Call Center anruft, dann kommt es darauf an wie ich gerade gelaunt bin, aber manchmal höre ich gerne zu, denn hin und wieder kann man auch etwas lernen zum Thema "wie führe ich geschickt Gespräche".
    Leider sind die meisten Agents allerdings nicht wirklich geschult und erzählem einen Dinge, von denen man genau weiss, dass sie nicht wahr sind. Ich habe mal eine von diesen ProbenKing (oderwas auch immer) Anbieterin darauf hingewiesen, dass sie mir gerade genau das Gegenteil von dem erzählt, was in den AGBs der Firma steht (die Seite hatte sie mir sofort genannt), das war lustig...



    Ok, Ende mit dem Roman.

    Ich wollte nur sagen, dass man ruhig Akquise betreiben darf unter oben genannten Vorraussetzungen.



    Schönen Abend
    Lilith


    Und ja, jetzt bin ich abgewichen.

  10. #10
    TP-Senior
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    Ich wollte eigentlich auf jeden Fall sicher gehen, dass solche Werbebriefe erlaubt sind, zumal die eine Zielgruppe Rechtsanwälte sind :-8

  11. #11
    TP-Member Avatar von Lilith
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    Hmm... dann hatte ich Dein Anliegen vielleicht wirklich falsch verstanden... Du hattest aber doch gefragt wie das mit den Aufklebern auf den Briefkästen ist... aber die gelten ja nur für s.o. und nicht für Dich. Du kannst also eigentlich gar nicht wissen, ob das Unternehmen keine Post von Dir möchte.



    Aber egal, solange Du die Punkte aus meinem Post von gestern abend beachtest, ist ja alles ok!


    Und sowieso, ich kann mir nicht vorstellen, dass Rechtsanwälte sich die Mühe machen und jemanden abmahnen, nur weil er ein Mailing versendet hat. Wenn sie natürlich jeden Tag 5 Anrufe, 10 Faxe und 3 Briefe kriegen, könnte das anders aussehen... aber das hast Du ja eh nicht vor.
    Und selbst wenn sie sich ärgern, das musst Du ja sowieso einkalkulieren, Responsequoten von 100% gibt es leider nicht...
    (die liegen je nach Beziehung, Branche und Art des Mailing meistens so zwischen 0,1 und 10%)


    Sonst frag doch einfach nochmal beim DDV an, denn die müssen das wirklich wissen (aber die werden Dir bestimmt auch nichts anderes erzählen als ich...).


    Und noch etwas, wenn das Mailing mit viel Mühe gestaltet wird und evt. z.B. noch ein Goodie beiliegt (passend zum Thema natürlich) wird keiner auf die Idee kommen, dies als Belästigung zu sehen, sondern eher als nette Aktion.


    Grüsse
    Lilith

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