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Thema: eMail-Aquise

  1. #16
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ...ein individuelles Angebot dürfte dann ja keine Direktwerbung sein..


    Gruß

    Bart
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  2. #17
    Compuu
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    Angebote per Email wirken unseriös!!!

    Hallo Bart,

    ich würde Dir empfehlen ein wenig Telefonaquise zu betreiben. Ich finde, Unternehmen die den erstkontakt per Email wählen, wirken in der heutigen Zeit ein wenig unseriös! Das liegt zum Teil auch am Spam.

    Ich habe diese Frage auch mal in einem Marketingforum gestellt, in dem viele Marketingexperten zugegen sind und die Antwort war einfach, das der erstkontaktper Email unseriös wirkt - auch bei individuellen Angeboten! Das gleiche gillt allerdings auch für FAX!

    Am besten ersteinmal den Telefonhörer in die Hand, die kurz vorstellen, sagen was Du möchtest und dann fragen ob du ein [achtung wichtig:] "KOSTENLOSES & UNVERBINDLICHES" Angebot abgeben darfst.

    Wie Du sicherlich weisst, betreibe ich ein Auftragsvermittlungsbüro für Medienagenturen. Hier telefoniere ich täglich mit Unternehmen aus allen Bereichen, und die halten "erstkontaktemails" ebenfalls für unseriös! Es liegt wahrscheinlich auch daran, dass viele Agenturen sich nicht genug mit Email & co. befassen und Angst vor unbekannten Emails (Stichwort Viren) haben!

    Wenn Du also sicher gehen möchtest: Telefonaquise! (Im B2B Bereich erlaubt!)

  3. #18
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Hallo Compuu,

    danke für die Info. Ich habe natürlich nicht vor, komplett nur eMail Aquise zu betreiben, vielleicht kam das falsch rüber Ich wollte mich vorab nur informieren, ob das derzeit noch erlaubt ist. Telefonaquise mache ich natürlich auch.

    Gruß

    Bart
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  4. #19
    TP-Member mahjongg macht alles soweit korrekt
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    Wenn das TKG genauso ist, wie andere, dann könnte man die Punkte von Absatz 2 auch kumulierend verstehen. Das würde bedeuten, dass es Spam ist, wenn es Direktwerbung ist und an mehr als 50 Empfänger geht. Also kein oder zwischen den Bedingungen. Das macht dann auch nochmal einen großen Unterschied!

  5. #20
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Hier wie versprochen die Leitsätze des letzten Urteils des BGH zu diesem Thema:

    1. Die Zusendung einer unverlangten eMail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent (Anm. von mir: durch schlüssiges Verhalten) sein Einverständnis erklärt hat, eMail-Werbung zu erhalten, oder wenn beider Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann.

    2. Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der eMail hat der Werbende darzulegen und ggf. zu beweisen.

    3. Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer eMail zu Werbezwecken auf Grund des Schreibversehens eines Dritten kommt.

    BGH, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 (OLG München) oder BGH NJW 2004, S. 1655 ff.

    Was der dritte Leitsatz in der Praxis nun genau zu bedeuten hat, ist mir auch nicht richtig klar. Aber die ersten beiden Leitsätze sind ja sehr aufschlußreich..


    Hello again!


  6. #21
    TP-Junior ShopGirl macht alles soweit korrekt
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    Nabend zusammen,

    muss auch nochmal nachfragen..sorry, bitte nicht gleich hauen

    Wenn ich Mails verschicke, in denen ich meine Dienstleistungen kurz beschreibe und so einen Satz reinschreibe wie in TKG §107 Abs.4 beschrieben, dann ist das erlaubt ? oder gilt das schon als Direktwerbung/Spam?

    Irgendwie blicke ich noch nicht so 100% durch

    ShopGirl

  7. #22
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Zitat Zitat von Compuu
    Hallo Bart,

    ich würde Dir empfehlen ein wenig Telefonaquise zu betreiben. Ich finde, Unternehmen die den erstkontakt per Email wählen, wirken in der heutigen Zeit ein wenig unseriös! Das liegt zum Teil auch am Spam.

    Ich habe diese Frage auch mal in einem Marketingforum gestellt, in dem viele Marketingexperten zugegen sind und die Antwort war einfach, das der erstkontaktper Email unseriös wirkt - auch bei individuellen Angeboten! Das gleiche gillt allerdings auch für FAX!

    Am besten ersteinmal den Telefonhörer in die Hand, die kurz vorstellen, sagen was Du möchtest und dann fragen ob du ein [achtung wichtig:] "KOSTENLOSES & UNVERBINDLICHES" Angebot abgeben darfst.

    Wie Du sicherlich weisst, betreibe ich ein Auftragsvermittlungsbüro für Medienagenturen. Hier telefoniere ich täglich mit Unternehmen aus allen Bereichen, und die halten "erstkontaktemails" ebenfalls für unseriös! Es liegt wahrscheinlich auch daran, dass viele Agenturen sich nicht genug mit Email & co. befassen und Angst vor unbekannten Emails (Stichwort Viren) haben!

    Wenn Du also sicher gehen möchtest: Telefonaquise! (Im B2B Bereich erlaubt!)
    Ohne Wertung mal meine Meinung von der anderen Seite.......

    Ich bekomme täglich ca. 4 solcher Anrufe und ich Hasseeeeeeee sie. Bei allem Verständniss für Unternehmen die auf solche Werbung angewiesen sind, so rauben mir solche Anrufe jeden Tag meine kostbare Zeit und die zahlt mir kein Mensch !!! Völlig egal das es alles Angebote sind, welche direkt auf Steuerkanzleien eingerichtet sind. Ich empfinde diese Anrufe einfach nur als Lästig und möchte am liebsten gleich ins Telefonbrüllen das sie ihren Müll behalten sollen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  8. #23
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    dann brüll halt mal genau das ins telefon, dann gehts zumindest dir ein wenig besser.

    Aber bei der Engelsgeduld, die du hier an den Tag legst, wirst du es am Telefon warscheinlich mit der gleichen Freundlichkeit tun, wie hier...


    Hello again!


  9. #24
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Hi

    Ich hab gerade folgenden Link per Mail geschickt bekommen, vielleicht helfen die Infos weiter:

    http://www.absolit.de/rechtslage.htm

    Gruß
    Mieze

  10. #25
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    jo, danke für den Link, macht die Sache aber nicht gerade einfacher

    Bart
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  11. #26
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    Zitat Zitat von wildmieze
    Hi
    Ich hab gerade folgenden Link per Mail geschickt bekommen, ...
    Diese Nachricht hab ich auch bekommen, mit dem Inhalt, dass jetzt endlich alles klar ist ... aber wie Bart222 schon sagte, wirklich klarer ist es jetzt auch nicht ...
    Freedom for Mars!


  12. #27
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ..darum besteht auch ein kleiner Unterschied zw. Email Newsletter und eine Mail mit einem Kundenangebot

    Gruß

    Bart
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  13. #28
    TP-Junior ShopGirl macht alles soweit korrekt
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    Ich denke, dann hat sich diese Methode hier ja erledigt, und ist nicht erlaubt

    ShopGirl


    Zitat Zitat von ShopGirl
    Nabend zusammen,

    muss auch nochmal nachfragen..sorry, bitte nicht gleich hauen

    Wenn ich Mails verschicke, in denen ich meine Dienstleistungen kurz beschreibe und so einen Satz reinschreibe wie in TKG §107 Abs.4 beschrieben, dann ist das erlaubt ? oder gilt das schon als Direktwerbung/Spam?

    Irgendwie blicke ich noch nicht so 100% durch

    ShopGirl

  14. #29
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    Habe gerade ein Werbemail mit folgendem Zusatz erhalten.

    Klingt vernünftig würde ich sagen. Wie sehen das die anderen?


    Rechtshinweis:
    Wir widmen uns mit diesem Werbemail ausschließlich an Unternehmer.

    Seit dem 20.8.2003 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) in
    Kraft. Die Empfängerliste dieses Mailings wurde selbstverständlich nach
    §107, Abs. 2 E-Commerce-Gesetz abgeglichen (Datenstand: 09.06.2004).
    Gemäß diesem §107 ist das Versenden von Werbe-Emails an Firmen und
    Unternehmer gestattet. Vorraussetzung ist, dass der Empfänger der
    Nachricht die Möglichkeit hat, den Empfang weiterer Nachrichten zu
    verweigern (indem Sie uns mitteilen Ihre Adresse aus unserer Liste zu
    löschen). Sie können das Gesetz jederzeit unter folgendem Link
    einsehen: www.rtr.at. Unsere Empfängerliste wurde
    selbstverständlicherweise mit der Robinsonliste abgeglichen - Stand 04.08.2004.

    Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, so antworten Sie
    einfach auf dieses Mail und Sie werden aus dem Empfänger genommen!

    Wir schätzen Ihre Online-Zeit und wollen Sie überhaupt nicht belästigen.
    Sollte Ihnen das doch so vorkommen, bitten wir Sie um Entschuldigung!
    Freedom for Mars!


  15. #30
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    das zählt jetzt aber nur für Österreich? wg. der .at-Domain?!

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