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22.06.2004, 12:48
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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eMail-Aquise
Hallo zusammen,
habe mal eine kleine Frage zur eMail-Aquise.
Ist denn der Erstkontakt per eMail
zu einem potientiellen Neukunden generell verboten, weil das unter "Spam" fällt? ... oder anders gefragt : was ist erlaubt? Darf ich z.B. jemand unaufgefordet ein Angebot per Mail schicken?
Gruß
Bart
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22.06.2004, 13:00
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
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Ja, prinzipiell ist das schon Spam. Obwohl ich unlängst was gehört/gelesen habe, dass sie es jetzt wieder etwas entschärft haben... Kenn mich auch nicht mehr wirklich aus...
Hat jemand einen direkten Link zum dementsprechenden Telekommunikationsgesetz? (Deutschland und Österreich) - wo findet man diese?
Hab vergangene Woche eine interessante e-mail bekommen; der Inhalt lautete so nach dem Motto:
Zitat:
Guten Tag ... Bla bla...
Teilen Sie uns bitte Ihren Ansprechpartner für Online-Werbung und Marketingaktivitäten mit.
mfg
Bla Bla
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Wenn ich ihm eine Person genannt hätte, dann hätte er - mMn - ein Angebot schicken können, ohne dass es Spam wäre...
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22.06.2004, 13:12
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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....ich würde dann auch individuelle Mails verschicken, die Leute mit Namen nennen, genau beschreiben was ich vorhabe, ein Angebot erarbeiten etc
Ich blicke aber derzeit auch nicht mehr durch, ob das nun erlaubt ist oder nicht
Gruß
Bart
Geändert von Bart222 (22.06.2004 um 13:22 Uhr).
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22.06.2004, 13:28
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Ö
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Zitat aus einer Mails die ich bekomme:
Zitat:
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Diese Zusendung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des TKG §107 Abs.4. Sollte keine weitere Zusendung gewünscht werden, genügt eine Rückmail mit dem Betreff REMOVE.
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22.06.2004, 13:30
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
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Zitat:
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Zitat von Schneeschaufel
TKG §107 Abs.4
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Genau - wo find ich das???
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22.06.2004, 13:34
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Ö
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22.06.2004, 13:37
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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..also ist das doch erlaubt
Gruss
Bart
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22.06.2004, 14:04
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
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Hm, Absatz 4 - an andere als in Absatz 2, und dieser sagt:
Zitat:
...ohne vorherige Einwilligung des Empfängers ist unzulässig, wenn
1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt
2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist
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d.h. wenn ich ein Angebot mache ist es Direktwerbung oder was?
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22.06.2004, 14:12
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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...Absatz 4 sagt ja, dass es wieder erlaubt ist, wenn "der Versender dem Empfänger in der elektronischen Post oder in der SMS ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen."
Gruß
Bart
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22.06.2004, 18:01
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Es gibt ein aktuelles Urteil des BGH zu diesem Thema:
Bei Geschäftsleuten wird ein mutmassliches Einverständnis zum Empfang solcher Mails unterstellt, wenn der Inhalt der Mail ein Angebot enthält, das mit der Branche bzw. der Tätigkeit des Unternehmers zumindest teilweise übereinstimmt und somit ein Interesse vorhanden sein könnte.
Das war jetzt in meinen Worten wiedergegeben. Ich suche das Urteil mal raus, wenn ich zuhause bin...
__________________
Hello again!
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22.06.2004, 22:58
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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§ 107 TKG 2003
Unerbetene Nachrichten
(1) Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss.
Bedeutet das, dass ich künftig den ganzen Lotteriegesellschaften die mich regelmässig anrufen sagen kann, dass die Anrufe die die tätigen verboten sind und ich sie verklagen könnte ^^ 
__________________
0ô
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22.06.2004, 23:01
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ja, wenn du nicht bei irgendeinem Preisausschreiben oder sonst wo dein Einverständnis dazu gegeben hast, weil es in Schriftgröße -5 irgendwo mit drauf stand...
__________________
Hello again!
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23.06.2004, 09:31
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Es wurde für Werbemails nun das Optin Verfahren beschlossen, nachdem der Empfänger eindeutig zustimmen muss, solche Werbemails zu empfangen.
Wenn man nun einer ganz bestimmten Firma ein sehr spezielles Angebot (also keine Massenmails) unterbreiten möchte, bin ich nicht so sicher, ob dies nicht erlaubt ist. Die gerichte unterscheiden ja immer zwischen Werbung an Privatleute und an Firmen.
Ggf. würde ich dann aber einfach mal einen Brief schreiben, das ist ja erlaubt.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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23.06.2004, 09:44
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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..und was ist mit TKG §107 Abs.4 ?
Dort steht ja im Grunde, dass es erlaubt ist, wenn der Empfänger die Möglichkeit hat, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen
Gruß
Bart
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23.06.2004, 09:50
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Graz
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ABER NUR wenn der Inhalt der Nachricht NICHT zur Direktwerbung dient wie Absatz 2 sagt.
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