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23.06.2004, 00:23
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Buchhaltung "lernen" + Lexware gut?
Hi zusammen!
Lange ist's her als ich das letzte mal in der Berufsschule gebucht habe ... damals hatte ich auch nie die Zusammenhänge richtig kapiert. Ich habe jetzt ein Buch gekauft (Industriebuchführung mit Kosten- und Leistungsrechnung GKR, winklers verlag). Das Buch ist sehr umfangreich und dennoch verständlich erklärt. Aber aller Anfang ist schwer und deshalb wollte ich euch Profis mal fragen wie ihr angefangen habt ... ich würde mir sehr gerne mal ein paar Beispielrechnungen machen, die ich dann richtig buchen kann .... aber mir fehlen einfach die Grundlagen. Daher mal ein paar Fragen (auch wenn sie euch vielleicht amateurhaft vorkommen  ):
1.) Als Kleinunternehmer muss ich ja lediglich Gewinn- und Verlustrechnung machen - richtig?
2.) Wie oft muss man dem Finanzamt diese ganzen ich nenne es mal "Unterlagen" zukommen lassen? Monatlich oder jährlich?
3.) Was muss ich noch können ... habe was von Inventur und Einkommenssteuereklärung gehört - ist das Pflicht und wann macht etwa man das?
4.) Wenn ihr z.Bsp. eine Rechnung schreibt ... ist das ja eine Buchung oder? Tragt ihr diese dann immer gleich in eure Steuersoftware ein? Oder sammelt man die ganzen Geschäftspapiere / Rechnungen usw. und gibt die Sachen z.Bsp. einmal im Monat ein? Wie ist das so üblich?
5.) Was haltet ihr von Lexware Financial Office 2004? Kostet zwar um die 200 EUR, scheint aber alles zu bieten was man als kleiner Unternehmer braucht! Gibts bessere und einfachere Software? (sollte wirklich auch einsteiger- und anwenderfreundlich sein !!!  )
Danke euch vielmals vorab 
__________________
0ô
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23.06.2004, 00:43
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Österreich (Wien)
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Also zu Punkt 5 kann ich dir nur sagen Lexware ist wirklich eine super Firma.
Vorallem gibts davon auch immer Updates usw. zu kaufen.
Weil wenn ich mir div. andere Lösungen ansehe, die es so zu kaufen gibt, Banana Buchhalter, oder @Buchalter plus (Franzis) usw. die habe immer nur Vollversionen.
Also ist Lexware meiner Meinung nach für einen Kleinbetrieb sehr geeignet.
Noch eine andere Möglichkeit die noch besser wäre der Buchalter von SAGE.
Hier mal ein Link: http://www.sagekhk.at/pckaufmann/?si...e=main&nav2=63
Die ist auch sehr sehr umfangreich, vorallem gibts verschiedene Komplett-Pakete auch.
Für Freiberufler - klein Unternehmen usw.
Und die sind dort auch immer sehr freundlich und hilfsbereit, wenn man mal wirklich ein Problem mit dem Produkt hat, einfach anrufen.
(Komme aus der Software branche und verkaufe sowas unteranderem auch, deswegen weiß ich das  )
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Grüße HTML_Freak
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23.06.2004, 07:55
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
1.) Als Kleinunternehmer muss ich ja lediglich Gewinn- und Verlustrechnung machen - richtig?
2.) Wie oft muss man dem Finanzamt diese ganzen ich nenne es mal "Unterlagen" zukommen lassen? Monatlich oder jährlich?
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Du hast einmal pro Jahr eine Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck zu erstellen (bis 31.5. des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen).
Zitat:
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3.) Was muss ich noch können ... habe was von Inventur und Einkommenssteuereklärung gehört - ist das Pflicht und wann macht etwa man das?
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Zusätzlich zur Gewinnermittlung musst Du noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben (Ja, auch Kleinunternehmer müssen eine USt-Erklärung abgeben) und natürlich Deine Einkommensteuererklärung. Beides ebenfalls bis zum 31.5 des Folgejahres. Theoretisch müsste auch noch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, aber aufgrund des hohne Freibetrages ist dies zu vernachlässigen. Inventur musst Du nicht machen, dass müssen nur Bilzanzierende Unternehmer.
Zitat:
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4.) Wenn ihr z.Bsp. eine Rechnung schreibt ... ist das ja eine Buchung oder? Tragt ihr diese dann immer gleich in eure Steuersoftware ein? Oder sammelt man die ganzen Geschäftspapiere / Rechnungen usw. und gibt die Sachen z.Bsp. einmal im Monat ein? Wie ist das so üblich?
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Es ist Dir überlassen wann Du die Geschäftsvorfälle in Dein Programm eingibts.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.06.2004, 12:48
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
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Zitat von Epic
Zusätzlich zur Gewinnermittlung musst Du noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben (Ja, auch Kleinunternehmer müssen eine USt-Erklärung abgeben) und natürlich Deine Einkommensteuererklärung. Beides ebenfalls bis zum 31.5 des Folgejahres. Theoretisch müsste auch noch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden, aber aufgrund des hohne Freibetrages ist dies zu vernachlässigen. Inventur musst Du nicht machen, dass müssen nur Bilzanzierende Unternehmer.
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So, jetzt hab ich aber folgendes gelesen:
Der selbständige Unternehmer muss jeweils bis zum 10. eines Monats für den Vormonat eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In diese Voranmeldung ist einzutragen, welche Umsatzsteuer man im Vormonat eingenommen hat und welche Vorsteuer ausgegeben wurde. Hat man mehr Umsatzsteuer vereinnahmt als ausgegeben, muss der Differenzbetrag gleich an das Finanzamt gezahlt werden.
Also muss ich (zumindest im ersten Jahr? - siehe weiter unten) auch eine Umsatzsteuervornameldung machen? Damit ich den Text oben richtig verstanden habe hier ein kurzes beispiel dazu: Ich kaufe von Grosshändlern / Unternehmen Ware ein. Diese kosten mich insgesamt 1000 EUR + 16% MwST = 1160 EUR. Einen Teil der Waren verkaufe ich weiter an Endkunden (insgesamt 500 EUR + 16% MwST). Da der Staat nun doppelt kassiert hat (bei meinem Einkaufe der Ware und beim Einkauf der Ware durch den Endkunden) kann ich vom Staat Geld zurück verlangen.
1.) Wieviel würde ich im Falle meiner Beispielrechnung denn zurückbekommen? 160 EUR?
2.) Hierzu erst noch folgender Text:
Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer. Kleinunternehmer sind diejenigen E-Lancer, die im Vorjahr einen geringeren Gesamtumsatz als € 16.620,00 hatten und zum Beginn des neuen Kalenderjahres nicht mit einem Gesamtumsatz von mehr als € 50.000,00 rechnen. Es handelt sich bei den € 50.000,00 lediglich um eine Schätzung. Es ist nicht schlimm, wenn man in diesem Kalenderjahr die € 50.000,00 überschreitet. Allerdings ist man dann im Jahr darauf voll umsatzsteuerpflichtig und muss dies dann bei seinen Rechnungen unbedingt beachten.
Für das erste Jahr der Tätigkeit, also bei den Existenzgründern, kann man nicht die € 50.000,00 als Schätzungsgrundlage nehmen, sondern die € 16.620,00. Das hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs so festgelegt.
Kleinunternehmer ist man automatisch, man muss dies gegenüber dem Finanzamt nicht anzeigen. Man darf nur nicht seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Tut man dies doch, so liegt darin ein stillschweigender Verzicht auf das sogenannte Kleinunternehmerprivileg.
Muss ich also nun Umsatzsteuer bezahlen oder nicht? *verwirrt* Darf ich überhaupt Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ausweisen auf meinen Rechnungen?
3.) Was ist das "Kleinunternehmerprivileg" ?
4.) Lasst ihr eigentlich diese ganzen Geschichten euren Steuerberater machen oder wie macht ihr das selbst und der Steuerberater prüft das jeden Monat? Oder ... ?
5.) Die Einkommenssteuererklärung gebe ich als Privatperson ab? Oder muss (bzw. kann oder muss???) man für sein Unternehmen und sich selbst eine machen?
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0ô
Geändert von screamfine (23.06.2004 um 12:51 Uhr).
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23.06.2004, 14:53
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Bevor ich auf die vielen Fragen antworte sage mir bitte ob Du nun Kleinunternehmer bist oder nicht. Ich hab nämlich das Gefühl, als Du Anfangs geschrieben hast das Du Kleinunternehmer bist etwas anderess gemeint hast
Es gibt einen wesenlichen Unterschied zwischen dem Begriff Kleinunternehmer wie man ihn Umganssprachlich benutzt und wie in das Steuerrecht versteht.
Also: Hast Du in Deinem Betriebseröffnungbogen dem Finanzamt mitgeteilt das Du die Kleinunernehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest oder nicht ?
Mir ist es sonst zuviel arbeit hier beide Möglichkeiten zu erklären, da ich das schon diverse Male getan habe.
Beste Grüße Epic03
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23.06.2004, 18:59
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ich habe NOCH KEINE Firma gegründet und informiere mich vorab ... damit ich nicht auf die "Schnauze" falle  ...
Kann man sich denn aussuche ob man unter die Kleinunernehmerregelung fällt? Also ich glaube nicht dass ich das ankreuzen werde, da ich als Webagentur viel mit Unternehmen zu tun haben werde und die wollen doch ausgewiesene Mehrwertsteuer auf den Rechnungen, richtig ? 
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0ô
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23.06.2004, 19:45
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Oki, dann hab ich was für Dich
Heute gerade reingestellt
Gruß Epic03
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