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23.06.2004, 20:10
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Frage zu Garantie & Gewährleistung + international
Hallo zusammen!
Ich möchte ein Produkt aus dem Ausland kaufen und in Deutschland wieder verkaufen. In der Artikelbeschreibung des Herstellers steht dass er eine internationale Garantie von 1 Jahr zusichert. In Deutschland muss man aber 24 Monate Garantie geben - oder verstehe ich da was nicht richtig?
Wenn das so stimmt, dass ich vom Hersteller nur 1 Jahr Garantie bekomme und das Teil geht nach 1 1/2 beim Kunden defekt ... bleib ich ja letztlich auf den Kosten sitzen (weil ich es ja austauschen muss, da 24 Monate Gerantie) ...
Würde mich freuen wenn ihr mich hierbei mal aufklären könntet ....
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0ô
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23.06.2004, 20:42
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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zu dem Thema Garantie & Gewährleistung hat unser guter Obi-Wahn schon ein paar sehr kompetente Beiträge verfasst. Bitte nutze mal die Foren Suche und achte dabei auf seinen Namen. Da wirst Du auf jedenfall fündig.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.06.2004, 20:45
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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hab da nirgends was im zusammenhang mit ausland + garantie oder gewährleistung entdeckt ... und auch keine richtig eindeutige antwort auf die frage ... oder bin ich blind ?? 
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0ô
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23.06.2004, 21:50
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Klick Mich
Im übrigen spielt es keine Rolle wo Du die Ware her hast. Du musst Deinen Kunden eine Garantie nach deutschem Recht gewähren.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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24.06.2004, 00:35
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hallo,
es ist genau, wie Du es schon einschätzt, Du musst zwei Jahre geben und hast ein Jahr, in dem Du zittern musst.
Aus wirtschaftlicher Sicht heisst das, das Deine Marge so gut sein muss, dass Du diese evtl. Verluste auffangen kannst.
Oder das Du es ggf. extrem günstig reparieren kannst.
Viegrü
Hardy
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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24.06.2004, 01:27
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Feb 2004
Ort: zinnwald / osterzgebirge
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vielleicht noch mal kurz zusammengefaßt - die vorherigen beiträge waren m.e. nach etwas verwirrend...
1. du mußt unabhängig von einer herstellergarantie zwei jahre gewährleistung gegenüber einem endkunden gewähren.
2. der hersteller gibt eine garantie auf seine produkte. die garantiezeit kann der hersteller selbst festlegen (in D mind. ein halbes jahr).
gewährleistung bedeutet, daß der gelieferte artikel frei von mängeln ist und die zugesicherten eigenschaften besitzt.
gewährleistung und garantie sind also unterschiedlich. bei der gewährleistung (die gesetzlich vorgeschrieben ist) ist während des ersten halben jahres der händler in der beweispflicht - es wird also davon ausgegangen, daß der mängel schon beim kauf bestand. nach ablauf diesen halben jahres ist der kunde in der beweispflicht - er muß also nachweisen, daß der mangel schon beim kauf bestand.
gruß
steffen
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24.06.2004, 09:21
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Danke für erue Infos.
2 Jahre ... auch wenn ich ins Ausland liefere ?
Dann noch was: wenn ich einmalig einer Firma z.Bsp. 3 PC's verkaufe, weil die halt noch bei mir rumstehen ... darf ich das?
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0ô
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26.06.2004, 15:59
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2003
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hallo,
du musst deinem Kunden keine 2 Jahre Garantie geben !! sondern nur 6 monate !!
sollte das Teil nach den 6 Monaten kaputt gehen muss er mit einem Gutachten beweisen, dass der Defekt schon bei Gefahrenübergang (kauf) war.
Innerhalb der ersten 6 Monate musst du beweisen das es NICHT kaputt war !!
und bei Garantie, garantierst du, das es in der Garantiezeit (bei manchen Herstellern lebenslang) das es nicht kaputt geht !!
und zu deiner Frage:
klar darfste die rumstehen lassen aber die Gewährleistung gilt ab Rechnungsdatum deines Lieferanten !! nicht dein Rechnungsdatum !! (könnteste ja ne Rechnung drucken mit einem Datum das dir passt)
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27.06.2004, 01:56
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Zitat:
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Zitat von lipsum
1. herstellergarantie zwei jahre gewährleistung gegenüber einem endkunden gewähren.
2. der hersteller gibt eine garantie auf seine produkte. die garantiezeit kann der hersteller selbst festlegen (in D mind. ein halbes jahr).
gruß
steffen
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Hab ich nicht ganz verstanden. In meinem Falle wäre es so dass ich Waren aus dem Ausland von einem Distributor oder Grosshändler (wosn da der Unterschied? *g*) erwerbe. In seinem Angebot steht: 1 year international warranty. Nun gibts zwei Wege wie ich die Ware weiterverkaufe:
1) ein Teil geht an einen weiteren Grosshändler im Ausland
2) ein anderer Teil geht an Endkunden / Vebraucher in Deutschland und im Ausland
Könnt ihr nun sagen für wen ich wie lange Gewährleistungspflicht bzw. Garantie geben muss ???
__________________
0ô
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