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Thema: Frage zu Garantie & Gewährleistung + international

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Frage zu Garantie & Gewährleistung + international

    Hallo zusammen!

    Ich möchte ein Produkt aus dem Ausland kaufen und in Deutschland wieder verkaufen. In der Artikelbeschreibung des Herstellers steht dass er eine internationale Garantie von 1 Jahr zusichert. In Deutschland muss man aber 24 Monate Garantie geben - oder verstehe ich da was nicht richtig?

    Wenn das so stimmt, dass ich vom Hersteller nur 1 Jahr Garantie bekomme und das Teil geht nach 1 1/2 beim Kunden defekt ... bleib ich ja letztlich auf den Kosten sitzen (weil ich es ja austauschen muss, da 24 Monate Gerantie) ...

    Würde mich freuen wenn ihr mich hierbei mal aufklären könntet ....

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    zu dem Thema Garantie & Gewährleistung hat unser guter Obi-Wahn schon ein paar sehr kompetente Beiträge verfasst. Bitte nutze mal die Foren Suche und achte dabei auf seinen Namen. Da wirst Du auf jedenfall fündig.

    Gruß Epic03
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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    hab da nirgends was im zusammenhang mit ausland + garantie oder gewährleistung entdeckt ... und auch keine richtig eindeutige antwort auf die frage ... oder bin ich blind ??

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Im übrigen spielt es keine Rolle wo Du die Ware her hast. Du musst Deinen Kunden eine Garantie nach deutschem Recht gewähren.

    Gruß Epic03
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  5. #5
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    es ist genau, wie Du es schon einschätzt, Du musst zwei Jahre geben und hast ein Jahr, in dem Du zittern musst.
    Aus wirtschaftlicher Sicht heisst das, das Deine Marge so gut sein muss, dass Du diese evtl. Verluste auffangen kannst.
    Oder das Du es ggf. extrem günstig reparieren kannst.

    Viegrü
    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  6. #6
    TP-Insider lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht Avatar von lipsum
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    vielleicht noch mal kurz zusammengefaßt - die vorherigen beiträge waren m.e. nach etwas verwirrend...

    1. du mußt unabhängig von einer herstellergarantie zwei jahre gewährleistung gegenüber einem endkunden gewähren.
    2. der hersteller gibt eine garantie auf seine produkte. die garantiezeit kann der hersteller selbst festlegen (in D mind. ein halbes jahr).

    gewährleistung bedeutet, daß der gelieferte artikel frei von mängeln ist und die zugesicherten eigenschaften besitzt.

    gewährleistung und garantie sind also unterschiedlich. bei der gewährleistung (die gesetzlich vorgeschrieben ist) ist während des ersten halben jahres der händler in der beweispflicht - es wird also davon ausgegangen, daß der mängel schon beim kauf bestand. nach ablauf diesen halben jahres ist der kunde in der beweispflicht - er muß also nachweisen, daß der mangel schon beim kauf bestand.

    gruß
    steffen

  7. #7
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Danke für erue Infos.

    2 Jahre ... auch wenn ich ins Ausland liefere ?

    Dann noch was: wenn ich einmalig einer Firma z.Bsp. 3 PC's verkaufe, weil die halt noch bei mir rumstehen ... darf ich das?

  8. #8
    TP-Junior das_y0gi macht alles soweit korrekt
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    hallo,

    du musst deinem Kunden keine 2 Jahre Garantie geben !! sondern nur 6 monate !!

    sollte das Teil nach den 6 Monaten kaputt gehen muss er mit einem Gutachten beweisen, dass der Defekt schon bei Gefahrenübergang (kauf) war.

    Innerhalb der ersten 6 Monate musst du beweisen das es NICHT kaputt war !!

    und bei Garantie, garantierst du, das es in der Garantiezeit (bei manchen Herstellern lebenslang) das es nicht kaputt geht !!

    und zu deiner Frage:
    klar darfste die rumstehen lassen aber die Gewährleistung gilt ab Rechnungsdatum deines Lieferanten !! nicht dein Rechnungsdatum !! (könnteste ja ne Rechnung drucken mit einem Datum das dir passt)

  9. #9
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von lipsum
    1. herstellergarantie zwei jahre gewährleistung gegenüber einem endkunden gewähren.
    2. der hersteller gibt eine garantie auf seine produkte. die garantiezeit kann der hersteller selbst festlegen (in D mind. ein halbes jahr).

    gruß
    steffen
    Hab ich nicht ganz verstanden. In meinem Falle wäre es so dass ich Waren aus dem Ausland von einem Distributor oder Grosshändler (wosn da der Unterschied? *g*) erwerbe. In seinem Angebot steht: 1 year international warranty. Nun gibts zwei Wege wie ich die Ware weiterverkaufe:

    1) ein Teil geht an einen weiteren Grosshändler im Ausland
    2) ein anderer Teil geht an Endkunden / Vebraucher in Deutschland und im Ausland

    Könnt ihr nun sagen für wen ich wie lange Gewährleistungspflicht bzw. Garantie geben muss ???

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