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24.06.2004, 09:37
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Frage zu Referenzen
hallo zusammen,
eine freundin ist in einer angentur als grafikerin tätig, wird diese aber in absehbarer zeit verlassen. nun möchte sie dann gern nebenberuflich ein gewerbe anmelden und ihre dienstleistungen im grafik-bereich anbieten. dazu gehörten die typischen dinge wie visitenkarten, flyer, plakate usw.
nun hat sie im rahmen ihres angestellten-verhältnises in der agentur ja schon einige dinge gemacht, die sie eigentlich gern auch als referenzen ausweisen würde. frage ist nur, ob sie das darf oder ob sie damit ein recht verletzt. gemacht hat sie all die dinge. zwar im auftrag der firma bei der sie beschäftigt ist/war, aber dennoch.
weiss da zufällig jemand bescheid?
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24.06.2004, 09:55
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Aufjedenfall sollte zuerstmal der Arbeitsvertrag auf eventuelle Wettbewerbsverbote überprüft werden.
M.E nach hat so erstmal grundsätzlich der Arbeitgeber die Rechte an sämtlich hergestellten oder Entworfenen Arbeiten. Mir sind aber auch Außnahmen bekannt. Erfinder z.B. haben besondere Rechte wenn sie für Ihren Arbeitgeber etwas entwickeln und ich könnte mir vorstellen das es sowas auch im künstlerischem bzw. im Designbereich gibt.....
Der einfachste Weg wäre aber wenn Deine Freundin sich nach der Arbeit einfach mal eine Referenzmappe zusammenstellt und dann Ihren Arbeitgeber fragt ob sie diese Mappe als Referenz für neue Arbeiten nehmen darf. Am besten schriftlich bestätigen lassen.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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24.06.2004, 15:04
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Meist wird das Zeigen derartiger Referenzen kein Problem sein, sofern jeweils darauf hingewiesen wird, für wen da tatsächlich gearbeitet wurde. Habe ich also als Angestellter einer Agentur einen Flyer für BMW gemacht, so muss ich dies wahrheitsgemäß darstellen, also z. B.: "BMW (für Agentur xy)".
Achtung: Dies ist lediglich ein Erfahrungswert und nicht rechtlich fundiert!
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25.06.2004, 09:02
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Meiner Meinung liegt das Urheberrecht und damit auch die Möglichkeit zur Präsentation beim Entwerfer. Hat sie die Dinger für die Firma gemacht ist das kein Problem, habe aber mehrere Daran gearbeitet oder hat sie nur die Ausführung geamcht könnte es ein Problem sein.
Mit dem Arbeitgeber reden ist auf jeden Fall eine gute Idee.
Wichtig auch der Arbeitsvertrag (schon genannt, aber auch wegen eventueller Cpyrightregelungen) und die Verträge der Kunden mit der Argentur. (Nutzungsrechte)
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Gruß Sebastian
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25.06.2004, 09:44
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von spl
Meiner Meinung liegt das Urheberrecht und damit auch die Möglichkeit zur Präsentation beim Entwerfer.
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Ja, und Entwerfer wäre in diesem Fall ja die Agentur, die sich lediglich Hilfspersonen für den Entwurf bedient hat. Ich würde den Arbeitgeber fragen, ob man (am besten unter Angabe des Agenturnamens) die Referenzen seinen zukünftigen Kunden vorstellen darf.
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Hello again!
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