Aufjedenfall sollte zuerstmal der Arbeitsvertrag auf eventuelle Wettbewerbsverbote überprüft werden.
M.E nach hat so erstmal grundsätzlich der Arbeitgeber die Rechte an sämtlich hergestellten oder Entworfenen Arbeiten. Mir sind aber auch Außnahmen bekannt. Erfinder z.B. haben besondere Rechte wenn sie für Ihren Arbeitgeber etwas entwickeln und ich könnte mir vorstellen das es sowas auch im künstlerischem bzw. im Designbereich gibt.....
Der einfachste Weg wäre aber wenn Deine Freundin sich nach der Arbeit einfach mal eine Referenzmappe zusammenstellt und dann Ihren Arbeitgeber fragt ob sie diese Mappe als Referenz für neue Arbeiten nehmen darf. Am besten schriftlich bestätigen lassen.
Gruß Epic03


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