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24.06.2004, 19:31
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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versandkosten bei umtausch
Hallo
Ich hab (zugegebenermaßen kurz) gesucht, aber nichts dazu gefunden ..
Ein Kunde möchte ein Kleid bei mir in eine andere Größe umtauschen, und ich bin mir nicht sicher, wie das nun alles mit den Versandkosten aussieht (ist mein erster Umtausch..)
Insgesamt hab ich wohl 4x Versandkosten:
- Kunde - Ich (Warenwert des Kleides unter 40 Euro, Gesamtwert der ursprünglichen Bestellung aber über 40 Euro, was gilt?)
- Ich - Großhändler (Warenwert und Gesamtbestellwert unter 40 Euro)
- Großhändler - Ich
- Ich - Kunde
Wer zahlt denn jetzt was?
.. Spontan würd ich sagen - ich zahl Alles. Fände ich auch sehr kundenfreundlich. Allerdings bleibt dann vom Gewinn am Artikel praktisch nix mehr übrig, vielleicht zahl ich sogar drauf ..
Gruß
Mieze
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24.06.2004, 19:37
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also die Rücksendung vom Kunden zu dir musst du ja übernehmen (lt. Widerrufsrecht).
Und die Versandkosten zwischen dir und dem Großhändler auch, denn was hat der Kunde damit zu tun?
Ich würde mir aber überlegen, ob der Kunde nicht die Versandkosten für das neue Kleid von dir zu ihm bezahlen solle, schließlich gibt er ja das Kleid nicht nur zurück, sondern bekommt ein neues...
__________________
Hello again!
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24.06.2004, 19:39
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#3
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TP-NL Team
Registriert seit: Apr 2003
Ort: Überlingen am Bodensee
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Mhh...also ich würde auch dazu raten die Portokosten bei Umtausch zu tragen..
aber wenn dann nix vom Gewinn übrig bleibt..
Weiss nur, dass mittelständische und grössere Firmen grundsätzlich bei Umtausch die Portokosten tragen
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24.06.2004, 19:42
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich habe in meinen AGB definiert, dass bei Umtausch der Kunde die Versandkosten tragen muss, also er schickt die Ware auf seine Kosten zurück und die mir entstehenden erneuten Versandkosten zum Kunden für die Ersatzware berechne ich dem Kunden zusätzlich.
meine Portokosten zum/vom Lieferanten sind allerdings auch dann mein Pech ...
Die Regelungen nach Fernabgabegesetz treffen ja nicht für Umtausch zu, sondern "nur" für Warenrückgabe, deswegen sollte das per eigenen AGB frei regelbar sein (hoffe ich mal  )
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24.06.2004, 21:24
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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erstmal danke für Eure Antworten
Hmm .. ich wußte gar nicht, daß Umtausch und Rückgabe unterschiedlich behandelt werden und dann die 40-Euro-grenze nicht mehr greift ..
Nundenn, ich schätze mal, ich werde wohl Alles übernehmen. Das Kleid sollte in einen großen Umschlag passen, und wenn der Kunde mit unversichertem Versand zufrieden ist, soll's mir dann auch nicht auf die 1,50 ankommen *lol* .. nur die 5-12 Euro vom/zum Großhändler sind blöd .. aber n bissl Schwund ist immer, und vielleicht ist der Kunde ja so zufrieden, daß er nochmal was bestellt
Gruß
Mieze
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24.06.2004, 22:06
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Hello again!
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24.06.2004, 22:19
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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per Gesetz hat der Kunde ein Rückgaberecht, wenn er die Sache doch nicht haben will.
wenn er aber umtauschen will, weil er andere Größe, andere Farbe, anderes Modell haben möchte, ist das meines Erachtens was anderes als eine Rückgabe und meines Wissens nicht sonderlich gesetzlich geregelt.
insofern sollte sich das per eigenen AGB definieren lassen - behaupte ich mal als juristischer Laie
und den Kunden braucht man ja nicht mit der Nase drauf stoßen, dass er einfach zurückgeben soll und was anderes neu bestellen soll ...
Ich habe meine AGB zugegebener Weise auch weitgehend aus anderen AGB "zusammengestückelt", aber bin bei anderen eben auch oft auf diese Variante gestoßen. Insofern denke/hoffe ich mal, dass das ok ist.
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24.06.2004, 22:36
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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@ Thomas
Stimmt, es gibt bei Fernabsasatzverträgen (und sowas sind Bestellungen im Katalog oder Online-Shop) gemäß §§ 312d, 355 f. BGB ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für den Kunden. Dies umfasst aber keine Neulieferung der Ware.
Ob du eine Versandkostenklausel bei Umtausch in deine AGB aufnehmen kannst, bemißt sich aber nach den allg. Regeln zu AGB (§§ 305 ff. BGB).
EDIT: Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gegen die Gebote von Treu und Glauben durch die Klausel nach § 307 I BGB (der einzig in Betracht kommenden Vorschrift) ist nicht erkennbar, da der Kunde ja einfach widerrufen bzw. zurückgeben kann und nicht umtauschen muss. Er bekommt beim Widerruf ja auch sein Geld vollständig zurück, also ist er durch so eine Klausel auch nicht benachteiligt.
Ich kann da also keinen Verstoß gegen eine Vorschrift erkennen, bin aber weder AGB-Spezialist, noch Anwalt... 
__________________
Hello again!
Geändert von OBI-Wahn (24.06.2004 um 22:40 Uhr).
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25.06.2004, 06:07
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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@obi-wahn:
*lol* .. aber gerne doch  .. ich versuche mal, das bild hier anzuhängen .. ich hab's dann vermutlich in den nächsten Tagen in Größe M hier liegen .. meinst Du, das könnte Dir passen?
"... nur 29,95€! Und wenn Sie jetzt bestellen, packe ich noch .. eine Tüte Gummibärchen obendrauf! Na, Sally, wie findest Du das?" - "Das ist unglaublich, ich muß mir an den Kopf fassen!" *gg*
Gruß
Mieze
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25.06.2004, 08:33
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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@wildmieze
ich nehms wenn die Blondiene dabei ist *G*
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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25.06.2004, 08:37
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Sieht aber wirklich nicht schlecht aus...
... die Blondine!
Aber das Kleid sieht auch sexy aus.
__________________
Hello again!
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27.06.2004, 01:54
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmmm .. das bild von der blondine ist auf der packung mit drauf .. reicht das? ;p
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