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Thema: versandkosten bei umtausch

  1. #1
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    Question versandkosten bei umtausch

    Hallo

    Ich hab (zugegebenermaßen kurz) gesucht, aber nichts dazu gefunden ..

    Ein Kunde möchte ein Kleid bei mir in eine andere Größe umtauschen, und ich bin mir nicht sicher, wie das nun alles mit den Versandkosten aussieht (ist mein erster Umtausch..)

    Insgesamt hab ich wohl 4x Versandkosten:

    - Kunde - Ich (Warenwert des Kleides unter 40 Euro, Gesamtwert der ursprünglichen Bestellung aber über 40 Euro, was gilt?)
    - Ich - Großhändler (Warenwert und Gesamtbestellwert unter 40 Euro)
    - Großhändler - Ich
    - Ich - Kunde

    Wer zahlt denn jetzt was?
    .. Spontan würd ich sagen - ich zahl Alles. Fände ich auch sehr kundenfreundlich. Allerdings bleibt dann vom Gewinn am Artikel praktisch nix mehr übrig, vielleicht zahl ich sogar drauf ..

    Gruß
    Mieze

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Also die Rücksendung vom Kunden zu dir musst du ja übernehmen (lt. Widerrufsrecht).

    Und die Versandkosten zwischen dir und dem Großhändler auch, denn was hat der Kunde damit zu tun?

    Ich würde mir aber überlegen, ob der Kunde nicht die Versandkosten für das neue Kleid von dir zu ihm bezahlen solle, schließlich gibt er ja das Kleid nicht nur zurück, sondern bekommt ein neues...


    Hello again!


  3. #3
    TP-NL Team smog macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von smog
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    Mhh...also ich würde auch dazu raten die Portokosten bei Umtausch zu tragen..
    aber wenn dann nix vom Gewinn übrig bleibt..
    Weiss nur, dass mittelständische und grössere Firmen grundsätzlich bei Umtausch die Portokosten tragen
    es grüßt der smog

    kulturmagazin saubereingeschenkt
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  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    ich habe in meinen AGB definiert, dass bei Umtausch der Kunde die Versandkosten tragen muss, also er schickt die Ware auf seine Kosten zurück und die mir entstehenden erneuten Versandkosten zum Kunden für die Ersatzware berechne ich dem Kunden zusätzlich.

    meine Portokosten zum/vom Lieferanten sind allerdings auch dann mein Pech ...

    Die Regelungen nach Fernabgabegesetz treffen ja nicht für Umtausch zu, sondern "nur" für Warenrückgabe, deswegen sollte das per eigenen AGB frei regelbar sein (hoffe ich mal )

  5. #5
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    erstmal danke für Eure Antworten

    Hmm .. ich wußte gar nicht, daß Umtausch und Rückgabe unterschiedlich behandelt werden und dann die 40-Euro-grenze nicht mehr greift ..

    Nundenn, ich schätze mal, ich werde wohl Alles übernehmen. Das Kleid sollte in einen großen Umschlag passen, und wenn der Kunde mit unversichertem Versand zufrieden ist, soll's mir dann auch nicht auf die 1,50 ankommen *lol* .. nur die 5-12 Euro vom/zum Großhändler sind blöd .. aber n bissl Schwund ist immer, und vielleicht ist der Kunde ja so zufrieden, daß er nochmal was bestellt

    Gruß
    Mieze

  6. #6
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    Zeig doch mal nen Foto vom Kleid, vielleicht kaufe ich es ja für mich. Ich hab zwar noch kein Kleid und brauche eigentlich auch keins, aber vielleicht gefällt es mir ja...


    Hello again!


  7. #7
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    per Gesetz hat der Kunde ein Rückgaberecht, wenn er die Sache doch nicht haben will.

    wenn er aber umtauschen will, weil er andere Größe, andere Farbe, anderes Modell haben möchte, ist das meines Erachtens was anderes als eine Rückgabe und meines Wissens nicht sonderlich gesetzlich geregelt.

    insofern sollte sich das per eigenen AGB definieren lassen - behaupte ich mal als juristischer Laie

    und den Kunden braucht man ja nicht mit der Nase drauf stoßen, dass er einfach zurückgeben soll und was anderes neu bestellen soll ...

    Ich habe meine AGB zugegebener Weise auch weitgehend aus anderen AGB "zusammengestückelt", aber bin bei anderen eben auch oft auf diese Variante gestoßen. Insofern denke/hoffe ich mal, dass das ok ist.

  8. #8
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    @ Thomas

    Stimmt, es gibt bei Fernabsasatzverträgen (und sowas sind Bestellungen im Katalog oder Online-Shop) gemäß §§ 312d, 355 f. BGB ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für den Kunden. Dies umfasst aber keine Neulieferung der Ware.

    Ob du eine Versandkostenklausel bei Umtausch in deine AGB aufnehmen kannst, bemißt sich aber nach den allg. Regeln zu AGB (§§ 305 ff. BGB).

    EDIT: Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gegen die Gebote von Treu und Glauben durch die Klausel nach § 307 I BGB (der einzig in Betracht kommenden Vorschrift) ist nicht erkennbar, da der Kunde ja einfach widerrufen bzw. zurückgeben kann und nicht umtauschen muss. Er bekommt beim Widerruf ja auch sein Geld vollständig zurück, also ist er durch so eine Klausel auch nicht benachteiligt.

    Ich kann da also keinen Verstoß gegen eine Vorschrift erkennen, bin aber weder AGB-Spezialist, noch Anwalt...
    Geändert von OBI-Wahn (24.06.2004 um 23:40 Uhr)


    Hello again!


  9. #9
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    Talking

    @obi-wahn:

    *lol* .. aber gerne doch .. ich versuche mal, das bild hier anzuhängen .. ich hab's dann vermutlich in den nächsten Tagen in Größe M hier liegen .. meinst Du, das könnte Dir passen?

    "... nur 29,95€! Und wenn Sie jetzt bestellen, packe ich noch .. eine Tüte Gummibärchen obendrauf! Na, Sally, wie findest Du das?" - "Das ist unglaublich, ich muß mir an den Kopf fassen!" *gg*

    Gruß
    Mieze
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  10. #10
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    @wildmieze

    ich nehms wenn die Blondiene dabei ist *G*

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  11. #11
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    Sieht aber wirklich nicht schlecht aus...

    ... die Blondine!

    Aber das Kleid sieht auch sexy aus.


    Hello again!


  12. #12
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    hmmm .. das bild von der blondine ist auf der packung mit drauf .. reicht das? ;p

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