Hallo,
zum einen wollte ich ersteinmal allgemein vor den o2-online verträgen über das internet warenen, man hat mit den gutschriften und sonderkonditionen nur scherereien
also ich brauch auch deswegen mal einen rechtlichen tip,
ich habe wegen eines verdachtes mal meine o2-rechnungen im detail geprüft und festgestellt, dass o2 in den letzten 5 monaten unberechtigter weise immer wieder kosten in rechnung gestellt hat, die eigentlich aufgrund der sonderkonditionen des internet vertragesnicht hätten berechnet werden dürfen, auf den rechnungen werden diese in den meisten fällen gutgeschrieben.
fakt ist jedoch, dass o2 mir in den letzten 5 monaten unberechtigter weise kosten in der gesamthöhe von 35,75 euro in rechnung gestellt hat, die ich natürlich ganz gerne wieder hätte
bei meinem anruf bei der kundebetreuung (62cent die minute) hat man mir dann mitgeteilt, dass ich die reklamation bitte schriftlich einreichen soll.
soweit so gut, ist ja auch verständlich, desweiteren belehrte man mich aber auch darüber, dass eine reklamation maximal bis 6 wochen nach der ausstellung der rechnung erfolgen darf.
hier nun der springende punkt, habt ihr vielleicht einen tipp, oder erfahrungen wie ich diese 6-wochen-frist(steht vermutlich in der agb) umgehen kann , da der hauptschaden vor den 6 wochen liegt

oder ob es da irgendeinen rechtlichen tipp gibt.
ich danke schon mal ...
mfg gdav