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Alt 25.06.2004, 10:13   #1
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gdav ist auf einem guten Weg
Exclamation

fehler in o2 rechnung bitte um TIPPS!!!


Hallo,

zum einen wollte ich ersteinmal allgemein vor den o2-online verträgen über das internet warenen, man hat mit den gutschriften und sonderkonditionen nur scherereien

also ich brauch auch deswegen mal einen rechtlichen tip,
ich habe wegen eines verdachtes mal meine o2-rechnungen im detail geprüft und festgestellt, dass o2 in den letzten 5 monaten unberechtigter weise immer wieder kosten in rechnung gestellt hat, die eigentlich aufgrund der sonderkonditionen des internet vertragesnicht hätten berechnet werden dürfen, auf den rechnungen werden diese in den meisten fällen gutgeschrieben.

fakt ist jedoch, dass o2 mir in den letzten 5 monaten unberechtigter weise kosten in der gesamthöhe von 35,75 euro in rechnung gestellt hat, die ich natürlich ganz gerne wieder hätte

bei meinem anruf bei der kundebetreuung (62cent die minute) hat man mir dann mitgeteilt, dass ich die reklamation bitte schriftlich einreichen soll.
soweit so gut, ist ja auch verständlich, desweiteren belehrte man mich aber auch darüber, dass eine reklamation maximal bis 6 wochen nach der ausstellung der rechnung erfolgen darf.

hier nun der springende punkt, habt ihr vielleicht einen tipp, oder erfahrungen wie ich diese 6-wochen-frist(steht vermutlich in der agb) umgehen kann , da der hauptschaden vor den 6 wochen liegt
oder ob es da irgendeinen rechtlichen tipp gibt.

ich danke schon mal ...
mfg gdav
gdav ist offline  


Alt 25.06.2004, 11:04   #2
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Zitat:
hier nun der springende punkt, habt ihr vielleicht einen tipp, oder erfahrungen wie ich diese 6-wochen-frist(steht vermutlich in der agb) umgehen kann , da der hauptschaden vor den 6 wochen liegt
oder ob es da irgendeinen rechtlichen tipp gibt.
Kann Deine Wut gut verstehen und würde auch auf jeden Fall probieren da was zu machen. Ich würde bei der nächsten Rechnung den strittigen Betrag einbehalten bzw. Lastschrift zurück gehen lassen und den geminderten Betrag überweisen. Dazu würde ich einen ganz ganz BÖSEN, aber Sachlichen Brief formulieren in dem ich ganz klar reinschreiben würde das sie mich als Kunden verlieren wenn es zu keiner Unbürokratischen Lösung kommen würde. Ich habe das auch schon ein paar mal gemacht und bisher immer Erfolg gehabt egal was in den Agb´s drin steht (Außer bei Versicherungen, die sind Stur)

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Epic ist offline  
Alt 25.06.2004, 12:36   #3
mrx
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Tja daran muss O2 noch üben. Ich hab selber einen (online) Vertrag bei O2 und einen bei Vodafone.
Nichtbezahlen oder Zurückordern des Geldes hat nur eine Sperrung zur Folge. Sprich du bist nicht erreichbar.
Bei Vodafone hatte ich bis jetzt nie Probleme mit der Kundenbetreung. Im Gegenteil, einmal ist hier das Netz für 1 Std zusammengebrochen. Kurzer, kostenloser Anruf bei Vodafone und ich wurde mit 25 Euro entschädigt
Auch wenn es sich klugsch... anhört: In Zukunft immer direkt die Rechnungen Prüfen!


mrX
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Hunderte SMS-Sprüche und einen Free-SMS-Anbieter-Check: www.deinhandy-deingeld.de
SMS ab 5 Cent: youngmobile.de
mrx ist offline  
Alt 25.06.2004, 16:55   #4
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Zitat:
Nichtbezahlen oder Zurückordern des Geldes hat nur eine Sperrung zur Folge.
Nur für sich genommen richtig. Nicht aber wenn gleichzeitig schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt wird und der Rest des Betrages bezahlt wurde.
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Alt 25.06.2004, 17:05   #5
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gdav ist auf einem guten Weg
danke erstmal,
auch wenn net soviel hilfe dabei war
der fakt ist ich brauche mein handy, kann also nicht einfach nicht bezahlen denn ohne telefon wäre ich echt aufgeschmissen,
die interessante frage ist ja ob vielleicht jemand weiß, wie man diese 6 wochen regelung umgehen kann, im grunde hat der anbieter ja fahrlässig gegen sein eigenes angebot verstoßen,
es handelt sich ja nicht in dem sinne um eine falsch berechnung,
sondern eher um einen eindeutig grob fahrlässigen fehler, da der anbieter seine angebotskonditionen nicht einhält.
eine fehlbuchung wäre ja zb. im grunde wenn der anbieter gespräche abrechnen würde, die nicht geführt wurden.
in diesem punkt wurden aber die konditionen nachweißlich nicht eingehalten.
ich habe zb. in den letzten 3 monaten die grundgebühr zahlen müssen, obwohl ich 12 monate lang von dieser befreit bin.

ich meine das dort der knackpunkt des ganzen liegen könnte, da das eigene angebot nicht eingehalten wurde und somit die 6 wochen regelung umgangen werden kann.

ich werde auf jedenfall mich ersteinmal dumm stellen und morgen ein schreiben abesenden in dem alle eindeutigen abrechnungsfehler offengelegt werden und um eine klärung des sachverhalts gebeten wird.

mfg gdav
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..::MfG GDAV::..

ps.:
flash lernt man nicht an einem tag, man kann auch nicht nur mal schnell in flash programmieren.

fragen und probleme sind deshalb gern willkommen.
aber nutzt bitte zuerst die suchfunktion,

denn wenn man 30 mal das selbe problem löst macht das auch keinen spass mehr

beachtet den sticky zur besseren übersicht:
Bsp:
[Flash MX] Frage
[Flash MX 04] Frage
gdav ist offline  
Alt 27.06.2004, 16:27   #6
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Zitat:
es handelt sich ja nicht in dem sinne um eine falsch berechnung,
sondern eher um einen eindeutig grob fahrlässigen fehler, da der anbieter seine angebotskonditionen nicht einhält.
Grobe Fahrlässigkeit kann ich dabei leider überhaupt nicht erkennen. Grob fahrlässig soll nach der Rechtsprechung sein, wenn in schwerwiegender Weise die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet worden ist. Für Dich mag es grob Fahrlässig sein, aber weiter kommst Du damit leider nicht. Du hast schon deshalb schlechte Karten weil Du lt. Agb´s dazu verpflichtet bist Deine Abrechnungen in einem bestimmten Zeitraum zu prüfen und ggf. zu beanstanden egal ob es sich nun um Fehler in der Nutzungsabrechnung handelt, oder darum welcher Tarif abgerechnet worden ist. Die einzige Möglichkeit die 6 Wochenfrist zu knacken wäre m.E. nach wenn Du beweisen könntest, das Deine Abrechnungen in betrügerischer Absicht falsch erstellt worden sind ....und das kannst Du nicht. Ich denke deshalb das Dir oben schon die beste Hilfe gegeben wurde die man bekommen kann.... mach soviel Wind wie Du kannst und hoffe auf Kulanz.

Gruß Epic03
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