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Thema: Ich-AG Start: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort?

  1. #1
    TP-Senior Tronix macht alles soweit korrekt Avatar von Tronix
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    Ich-AG Start: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort?

    Hallo, ich beende am 01.07. meine lehre und möchte mich mit der ICH-AG Förderung selbstständig machen. Nun war ich auch schon beim Arbeitsamt und hab mir die entsprechenden Anträge besorgt.

    Blöd ist nur, dass ich ja erstmal (mind. 1 Tag) Arbeitslosengeld beziehen muss. Den Antrag dafür kann ich aber erst abgeben, wenn meine Ausbildung beendet ist und ich die entsprechende Arbeitsbescheinigung von meinem Chef habe. Bis der Antrag durch ist und ich meine erste Ersatzleistung erhalten habe vergeht doch undendlich viel Zeit oder?

    Ich hatte mit der Tante vom Amt abgesprochen, dass ich dne Arbeitslosengeldantrag und den Ich-AG Antrag gleichzeitig abgeben kann und die Förderung dann rückwirkend zu Anfang Juli gezahlt würde. Nun bekomme ich von ebend dieser Tante zwei Tage später einen Brief, dass Ihr aufgefallen sei, dass ich mich direkt im Anschluss nach einem Arbeitsverhältnis selbsständig mache und das ich doch darauf achten solle, mindestens einen Tag Leistung erhalten zu haben.

    Ja, toll. Genau das wusste ich ja von Anfang an! Was soll ich jetzt tun, damit alles klappt. Soll ich mit dem Ich-AG Antrag warten bis ich das erste Abeitslosengeld auf dem Konto habe?

    PS: Gegen alles was ich bis jetzt gelesen und gehört habe verlangt meine Arbeitsagentur die Vorlage des Gewerbescheins für den Ich-AG Antrag? Bis jetzt dachte ich immer, dass man warten solle bis die Förderung zugesagt wurde?!

  2. #2
    TP-Member Cellular macht alles soweit korrekt Avatar von Cellular
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    Hi,

    Was soll ich jetzt tun, damit alles klappt. Soll ich mit dem Ich-AG Antrag warten bis ich das erste Abeitslosengeld auf dem Konto habe?
    So schauts. Melde dich beim AB arbeitslos, bleibe es eine Woche, und beantrage dann einen Existenzgründerzuschuss (ICH-AG). Es kann natürlich auch sein, dass du erst dann den Antrag für die ICH-AG abgeben kannst wenn der 1. Bescheid über das Arbeitslosengeld bearbeitet worden ist.

    Das zeigt die Sache.

    PS: Gegen alles was ich bis jetzt gelesen und gehört habe verlangt meine Arbeitsagentur die Vorlage des Gewerbescheins für den Ich-AG Antrag? Bis jetzt dachte ich immer, dass man warten solle bis die Förderung zugesagt wurde?!
    Wenn du einen Antrag beim AB für deine ICH-Ag stellst "darftst" du dir rechtens einen Gewerbeschein holen. Nicht eher! D.h, nachdem er deinen Daten in den Rechner gehackt hat, kannst du losgehen und dir deinen Gewerbeschein zulegen.

    Gruß
    Sage nicht immer, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.

  3. #3
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    Wenn du einen Antrag beim AB für deine ICH-Ag stellst "darftst" du dir rechtens einen Gewerbeschein holen. Nicht eher! D.h, nachdem er deinen Daten in den Rechner gehackt hat, kannst du losgehen und dir deinen Gewerbeschein zulegen

    Zusätzliche Info :
    Also wenn Du den Antrag abgibst, musst Du schon einen Gewerbeschein haben. Denn Du gibt den Antrag zusammen mit dem Gewerbeschein ab. Zwischen Antrag und Abgabe kann allerdings ein Zeitraum liegen.

    Gruß

    Bart
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  4. #4
    TP-Member Cellular macht alles soweit korrekt Avatar von Cellular
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    Ja, stimmt

    Hatte da etwas vertauscht.

    Gruß
    Sage nicht immer, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.

  5. #5
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    hab ich das richtig verstanden?

    1.) entsprechenden Antrag vom Arbeitsamt holen und ausfüllen
    2.) Gewerbeanmeldung und dann mit Gewerbeschein + Antragsformular zum Arbeitsamt
    3.) warten bis Antrag genehmigt?!

  6. #6
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    so in der Kurzform kommt das schon hin

    Gruß

    Bart


    Zitat Zitat von screamfine
    hab ich das richtig verstanden?

    1.) entsprechenden Antrag vom Arbeitsamt holen und ausfüllen
    2.) Gewerbeanmeldung und dann mit Gewerbeschein + Antragsformular zum Arbeitsamt
    3.) warten bis Antrag genehmigt?!
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  7. #7
    Compuu
    Guest

    Thumbs up Arbeitslosengeld - IchAG

    Hallo,

    ich habe gelesen, dass Du dich direkt nach Deiner Lehre in die selbstständigkeit begeben möchtest. Das ist ein sehr mutiger Schritt und ich wünsche Dir dabei auch viel Glück.

    Was ich Dir dabei aber auf den Weg geben möchte ist, dass Du es ruhig angehen sollst. Ich finde, dass Du (wie hier beschrieben) ziemlich schnell an die Sache rangehen möchtest. Das ist zwar löblich, aber meiner Meinung auch schon verkehrt!

    Mein Tipp: Brech die Sache nicht unbedingt über das Knie, sondern plane in Ruhe. Nimm doch erst ein oder zwei Monate das Arbeitslosengeld in Anspruch. Das ist auch Geld, was Du sicher hast und baue dann erst einmal Dein Unternehmen auf.

    In dieser Zeit brauchst Du ja auch nicht nur zu Hause sitzen. Du kannst bereits die ersten Kunden suchen. Wende Dich doch auch einfach mal an Unternehmen aus Deinem Umkreis und stell Dich dort vor. Sag denen, dass Du dich selbstständig machen möchtest, erkläre denen Deine Pläne und frag ob Du nicht ein Angebot abgeben kannst.

    Ganz wichtig sind z.B. Kontakte. Je mehr Kontakte, Du zu anderen Unternehmern deutschlandweit hast, desto besser. Kontakte sind in der heutigen Zeit einfach Gold wert. Ich weiss zur Zeit nicht genau, was Du machen möchtest, bzw. was Du genau anbieten möchtest, aber wenn Du Interesse hast, kann ich Dir gerne ein paar Infos zum Thema "Wie erhalte ich wichtige geschäftskontakte" geben. Du kannst Dich dazu gerne per Email an mich wenden. Meine Mailadresse lautet: kontakt [at] medienagentur.de.

    Das gilt natürlich auch für alle anderen!

    MfG

    Compuu

  8. #8
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Kannst mir gerne auch ein paar Infos geben, da ich mich auch selbstständig machen werde ... schreib mir einfach eine email. würde mich sehr freuen.

  9. #9
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Brandheisse Frage ... die mir grade so einfällt:

    Ab 01.08.2004 bin ich offiziell als arbeitslos gemeldet (Bestätigung habe ich schriftlich).
    Kann ich denn den Existenzgründungszuschuss auch schon JETZT (Juni/Juli) beantragen, um dann ab 01.09.2004 (nach dem ich 1 Monat arbeitslos war) mit meiner Selbstständigkeit und dem bis dahin dann hoffentlich genehmigten Existenzgründungszuschuss beginnen ????

    Warum ich das frage? Weil ich mir gut vorstellen kann, dass das Arbeitsamt ne gewisse Zeit (1 Monat ?! ) braucht, bis ich die ersten 600 EUR Zuschuss auf meinem Konto habe.

    Ich hoffe ihr kapiert die Frage =)
    Geändert von screamfine (30.06.2004 um 09:45 Uhr)

  10. #10
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    keiner vom arbeitsamt unter euch ???

  11. #11
    TP-Senior Bart222 ist auf einem guten Weg
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    ..klar kannst Du den Zuschuß jetzt schon beantragen, im Grunde brauchst Du nur 1 Tag arbeitslos zu sein, um Anspruch zu haben. Am besten geh zu Deinem Arbeitsamt und lass Dich einmal ausführlich beraten

    Gruß

    Bart
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