Hi,
So schauts. Melde dich beim AB arbeitslos, bleibe es eine Woche, und beantrage dann einen Existenzgründerzuschuss (ICH-AG). Es kann natürlich auch sein, dass du erst dann den Antrag für die ICH-AG abgeben kannst wenn der 1. Bescheid über das Arbeitslosengeld bearbeitet worden ist.Was soll ich jetzt tun, damit alles klappt. Soll ich mit dem Ich-AG Antrag warten bis ich das erste Abeitslosengeld auf dem Konto habe?
Das zeigt die Sache.
Wenn du einen Antrag beim AB für deine ICH-Ag stellst "darftst" du dir rechtens einen Gewerbeschein holen. Nicht eher! D.h, nachdem er deinen Daten in den Rechner gehackt hat, kannst du losgehen und dir deinen Gewerbeschein zulegen.PS: Gegen alles was ich bis jetzt gelesen und gehört habe verlangt meine Arbeitsagentur die Vorlage des Gewerbescheins für den Ich-AG Antrag? Bis jetzt dachte ich immer, dass man warten solle bis die Förderung zugesagt wurde?!
Gruß


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) braucht, bis ich die ersten 600 EUR Zuschuss auf meinem Konto habe.