Hallo,
darüber hinaus empfehle ich natürlich auch weiterhin den Artikel über das Impressum im Portal

. Desweiteren ist natürlich klar, das man keine geschützten Namen und Marken verwendet, nicht gegen weitere Gesetze und geltendes Recht (z. B. Jugendschutz) verstößt.
Wenn das dann alles ok ist - klappts auch mit der Nachbarin ....
Thomas